Dienstag, 30. Apr. 24
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Mehr Bau­plätze für Neudorf-Platendorf 

Die B.I.G.-Sassenburg begrüßt die Vor­ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes in Braun­schweig, wel­che die Bebau­ung auf den „Bau­lü­cken“ in Neu­dorf-Pla­ten­dorf als geneh­mi­gungs­fä­hig ein­ge­stuft hat, aber Land­kreis Gif­horn als Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hörde einen Ver­gleich abge­lehnt hat.Das schrift­li­che Urteil steht noch aus.

Auch in Neu­dorf-Pla­ten­dorf ist die Nach­frage und der Bedarf nach Bau­grund­stü­cken sehr hoch. 
Fabian Hoff­mann: „Wir kön­nen eher die Ent­schei­dun­gen des Land­krei­ses nicht nach­voll­zie­hen, ob sich Flä­chen inner­halb oder außer­halb der Orts­lage befin­den“.

Um „bau­li­che Aus­wüchse“ zu ver­hin­dern, sollte die The­ma­tik „Bebau­ungs­pläne Neu­dorf-Pla­ten­dorf“ zumin­dest für Teil­be­rei­che erneut auf die Tages­ord­nung kom­men. Bei­spiel dazu ist der Bebau­ungs­plan „Klei­nes Dorf“ in Wes­ter­beck, wel­cher über die bestehende Bebau­ung gelegt wurde. In die­sem Gebiet hatte zuvor der Land­kreis eine Flä­che mit­ten in der Ort­schaft für bau­recht­lich außer­halb der Orts­lage ein­ge­stuft.

Fabian Hoff­mann: „Dar­über hin­aus wün­schen wir uns die Erschlie­ßung von wei­te­ren Bau­ge­bie­ten in Ver­bin­dung mit einem lang­fris­ti­gen Ent­wick­lungs­kon­zept, wel­ches eben­falls die Infra­struk­tur­pla­nun­gen für öffent­li­che Gebäude wie Schu­len, Kita, MZH, Feu­er­wehr­ge­rä­te­haus etc. enthält.“

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