Mehr Bauplätze für Neudorf-Platendorf
Die B.I.G.-Sassenburg begrüßt die Vorentscheidung des Verwaltungsgerichtes in Braunschweig, welche die Bebauung auf den „Baulücken“ in Neudorf-Platendorf als genehmigungsfähig eingestuft hat, aber Landkreis Gifhorn als Baugenehmigungsbehörde einen Vergleich abgelehnt hat.Das schriftliche Urteil steht noch aus.
Auch in Neudorf-Platendorf ist die Nachfrage und der Bedarf nach Baugrundstücken sehr hoch.
Fabian Hoffmann: „Wir können eher die Entscheidungen des Landkreises nicht nachvollziehen, ob sich Flächen innerhalb oder außerhalb der Ortslage befinden“.
Um „bauliche Auswüchse“ zu verhindern, sollte die Thematik „Bebauungspläne Neudorf-Platendorf“ zumindest für Teilbereiche erneut auf die Tagesordnung kommen. Beispiel dazu ist der Bebauungsplan „Kleines Dorf“ in Westerbeck, welcher über die bestehende Bebauung gelegt wurde. In diesem Gebiet hatte zuvor der Landkreis eine Fläche mitten in der Ortschaft für baurechtlich außerhalb der Ortslage eingestuft.
Fabian Hoffmann: „Darüber hinaus wünschen wir uns die Erschließung von weiteren Baugebieten in Verbindung mit einem langfristigen Entwicklungskonzept, welches ebenfalls die Infrastrukturplanungen für öffentliche Gebäude wie Schulen, Kita, MZH, Feuerwehrgerätehaus etc. enthält.“