Samstag, 27. Apr. 24

Spende

Bitte hel­fen Sie uns, wei­ter­hin eine bür­ger­nahe und trans­pa­rente Poli­tik in der Gemeinde Sas­sen­burg umzu­set­zen! Für eine unab­hän­gige poli­tisch gemein­nüt­zige Arbeit wer­den immer finan­zi­elle Mit­tel benö­tigt, um die Inhalte zu ver­mit­teln oder in Print- und Online-Medien darzustellen.

Wir bit­ten um eine Geld­spende auf unser Bankkonto:

Bank­ver­bin­dung:

Spar­kasse Gif­horn-Wolfs­burg IBAN: DE65 2695 1311 0161 2994 41


Recht­li­che Hinweise

Spen­den an eine poli­ti­sche Wäh­ler­ge­mein­schaft sind nach § 34g EStG in beson­de­rem Maße steu­er­lich begüns­tigt. Bis zu einer Ober­grenze von 1.650 Euro für Allein­ste­hende und von 3.300 Euro für Ehe­paare erhal­ten Sie unab­hän­gig von Ihrer Steu­er­klasse oder Ihrem Steu­er­satz immer 50 Pro­zent Ihres Spen­den­be­tra­ges inner­halb Ihrer Steu­er­erklä­rung erstattet. 

Für Spen­den bis zu einem Betrag von 200 Euro ist keine Spen­den­be­schei­ni­gung not­wen­dig. Dem Finanz­amt genügt ein ein­fa­cher Nach­weis, in der Regel reicht bei­spiels­weise ein Kon­to­aus­zug, eine Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nung etc., dass eine Spende geleis­tet wurde. Die ver­ein­fachte Rege­lung gilt je Spende, nicht für die im Gesamt­jahr geleis­te­ten Spen­den. Für Spen­den über 200 Euro benö­ti­gen wir Ihren voll­stän­di­gen Namen und Ihre voll­stän­dige Adresse, um Ihnen zum Jah­res­ende eine Spen­den­be­schei­ni­gung zukom­men las­sen können.

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