GemeindeKommunalwahl 2026

Fal­sche Stimm­zet­tel kön­nen im Bür­ger­büro aus­ge­tauscht werden

Nach den Pan­nen bei der Brief­wahl gibt es nun eine Rege­lung zum Aus­tausch der feh­ler­haf­ten Unter­la­gen: Fal­sche Stimm­zet­tel kön­nen wäh­rend der regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten ohne vor­he­rige Ter­min­ver­ein­ba­rung im Bür­ger­büro der Gemeinde Sas­sen­burg (Rat­haus Wes­ter­beck) aus­ge­tauscht werden.

Soll­ten die feh­ler­haf­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen bereits aus­ge­füllt, abge­ge­ben oder per Post zurück­ge­schickt wor­den sein, wer­den die bis­he­ri­gen Unter­la­gen für ungül­tig erklärt. Anschlie­ßend wird ein kom­plett neuer Satz Brief­wahl­un­ter­la­gen ausgegeben.

Bei der Brief­wahl in der Gemeinde Sas­sen­burg waren gleich meh­rere Feh­ler auf­ge­tre­ten. In Stüde und Gru­ßen­dorf wur­den teil­weise die fal­schen Stimm­zet­tel für die Orts­rats­wahl ver­schickt: Wahl­be­rech­tigte aus Gru­ßen­dorf erhiel­ten Stimm­zet­tel aus Stüde – und umgekehrt.

Dar­über hin­aus wur­den nach Anga­ben der Gemein­de­ver­wal­tung auch fal­sche Stimm­zet­tel für die Bür­ger­meis­ter­wahl ver­sandt. Statt des Stimm­zet­tels für die Gemeinde Sas­sen­burg mit drei Kan­di­da­ten befand sich in ein­zel­nen Brief­wahl­un­ter­la­gen ein Stimm­zet­tel aus der Samt­ge­meinde Wesen­dorf mit nur einem Kandidaten.

Wir bit­ten daher wei­ter­hin alle Brief­wäh­le­rin­nen und Briefwähler:

Prüft Eure Unter­la­gen sorg­fäl­tig! Stim­men auf einem fal­schen Stimm­zet­tel kön­nen nicht für die vor­ge­se­hene Wahl berück­sich­tigt werden.

Betrof­fene soll­ten sich mög­lichst schnell an das Bür­ger­büro wen­den und ihre Unter­la­gen aus­tau­schen las­sen. Wir hof­fen, dass die nun getrof­fene Rege­lung unkom­pli­ziert und rei­bungs­los funk­tio­niert, damit alle Wahl­be­rech­tig­ten ihre Stim­men ord­nungs­ge­mäß abge­ben können.

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Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg