Gemeinde verweigert vollständige Anschrift am Bernsteinsee
Stüdes Ortsbürgermeister Tristan Schmidt stellte einen Antrag zur Überarbeitung der Meldeadressen der Anwohner am Bernsteinsee. Dieser Schritt war notwendig geworden, da die über Jahre unzureichende Erfassung der Adressen im Melderegister der Gemeinde Sassenburg inzwischen zu erheblichen Nachteilen für die betroffenen Anwohner geführt hat.
So konnten unter anderem Bescheide anderer Behörden, beispielsweise der Stadt Wolfsburg, nicht korrekt zugestellt werden. Auch beim automatisierten Meldedatenabgleich der Krankenkassen kam es zu Problemen: Wichtige Einladungen und Termine überregionaler Mammographie-Zentren erreichten betroffene Anwohner nicht.
Besonders schwerwiegend waren Fälle, in denen sich an Demenz erkrankte Anwohner aufgrund ihres Gesundheitszustandes verirrt hatten und anschließend nicht eindeutig ihrer Wohnadresse zugeordnet werden konnten. Bis zur Klärung der korrekten Adressdaten mussten sie vorübergehend in sozialen Einrichtungen untergebracht werden.
Die Anwohner des Bernsteinsees sind sowohl im Personalausweis als auch in der ersten Zeile ihrer Meldebescheinigung lediglich unter der Anschrift „Bernsteinsee 100“ registriert. Die tatsächliche Anschrift mit Straßenname und Hausnummer erscheint erst in einer zweiten, auf der Meldebescheinigung nicht sichtbaren Zeile.
Die Gemeinde weigert sich jedoch, diese vollständige Anschrift auf der Meldebescheinigung auszuweisen oder als eigentliche Meldeanschrift zu führen. Zur Begründung wird angeführt, die Straßennamen und Hausnummern seien „beliebig durch den Verkäufer“ festgelegt worden und könnten jederzeit geändert werden. Eine formelle Widmung der Straßen und Hausnummern lehnt die Gemeinde ebenfalls ab, da dies nach ihrer Auffassung als Indiz für ein zulässiges Dauerwohnen gewertet werden könnte.
Dass eine eindeutige und vollständige Anschrift für die Identifizierung und Zuordnung einer Person von erheblicher Bedeutung ist, scheint bei dieser Argumentation hingegen nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Die Vorgaben des Bundesmeldegesetzes und der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (BMGVwV) scheinen für die Gemeindeverwaltung Sassenburg jedenfalls eine bemerkenswert geringe praktische Relevanz zu besitzen.
Alternativ schlug Tristan Schmidt vor: Sollte eine Umsetzung nicht möglich sein, wird hilfsweise beantragt, die Anschriften mindestens in der Form „Bernsteinsee + Hausnummer“ zu führen. Fast selbstverständlich sahen auch SPD und CDU keine Notwendigkeit in diesem Falle eine Änderung herbei zuführen: "Selbst schuld!" hieß es aus deren Reihen - was erneut die nicht vorhandene Akzeptanz der Alt-Parteien für die Sassenburger Mitmenschen am Bernsteinsee zeigt.
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