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Gemeinde ver­wei­gert voll­stän­dige Anschrift am Bernsteinsee

Stü­des Orts­bür­ger­meis­ter Tris­tan Schmidt stellte einen Antrag zur Über­ar­bei­tung der Mel­de­adres­sen der Anwoh­ner am Bern­stein­see. Die­ser Schritt war not­wen­dig gewor­den, da die über Jahre unzu­rei­chende Erfas­sung der Adres­sen im Mel­de­re­gis­ter der Gemeinde Sas­sen­burg inzwi­schen zu erheb­li­chen Nach­tei­len für die betrof­fe­nen Anwoh­ner geführt hat.

So konn­ten unter ande­rem Bescheide ande­rer Behör­den, bei­spiels­weise der Stadt Wolfs­burg, nicht kor­rekt zuge­stellt wer­den. Auch beim auto­ma­ti­sier­ten Mel­de­da­ten­ab­gleich der Kran­ken­kas­sen kam es zu Pro­ble­men: Wich­tige Ein­la­dun­gen und Ter­mine über­re­gio­na­ler Mam­mo­gra­phie-Zen­tren erreich­ten betrof­fene Anwoh­ner nicht.

Beson­ders schwer­wie­gend waren Fälle, in denen sich an Demenz erkrankte Anwoh­ner auf­grund ihres Gesund­heits­zu­stan­des ver­irrt hat­ten und anschlie­ßend nicht ein­deu­tig ihrer Wohn­adresse zuge­ord­net wer­den konn­ten. Bis zur Klä­rung der kor­rek­ten Adress­da­ten muss­ten sie vor­über­ge­hend in sozia­len Ein­rich­tun­gen unter­ge­bracht werden.

Die Anwoh­ner des Bern­stein­sees sind sowohl im Per­so­nal­aus­weis als auch in der ers­ten Zeile ihrer Mel­de­be­schei­ni­gung ledig­lich unter der Anschrift „Bern­stein­see 100“ regis­triert. Die tat­säch­li­che Anschrift mit Stra­ßen­name und Haus­num­mer erscheint erst in einer zwei­ten, auf der Mel­de­be­schei­ni­gung nicht sicht­ba­ren Zeile.

Die Gemeinde wei­gert sich jedoch, diese voll­stän­dige Anschrift auf der Mel­de­be­schei­ni­gung aus­zu­wei­sen oder als eigent­li­che Mel­de­an­schrift zu füh­ren. Zur Begrün­dung wird ange­führt, die Stra­ßen­na­men und Haus­num­mern seien „belie­big durch den Ver­käu­fer“ fest­ge­legt wor­den und könn­ten jeder­zeit geän­dert wer­den. Eine for­melle Wid­mung der Stra­ßen und Haus­num­mern lehnt die Gemeinde eben­falls ab, da dies nach ihrer Auf­fas­sung als Indiz für ein zuläs­si­ges Dau­er­woh­nen gewer­tet wer­den könnte.

Dass eine ein­deu­tige und voll­stän­dige Anschrift für die Iden­ti­fi­zie­rung und Zuord­nung einer Per­son von erheb­li­cher Bedeu­tung ist, scheint bei die­ser Argu­men­ta­tion hin­ge­gen nur eine unter­ge­ord­nete Rolle zu spie­len. Die Vor­ga­ben des Bun­des­mel­de­ge­set­zes und der dazu­ge­hö­ri­gen All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift (BMGVwV) schei­nen für die Gemein­de­ver­wal­tung Sas­sen­burg jeden­falls eine bemer­kens­wert geringe prak­ti­sche Rele­vanz zu besitzen.

Alter­na­tiv schlug Tris­tan Schmidt vor: Sollte eine Umset­zung nicht mög­lich sein, wird hilfs­weise bean­tragt, die Anschrif­ten min­des­tens in der Form „Bern­stein­see + Haus­num­mer“ zu füh­ren. Fast selbst­ver­ständ­lich sahen auch SPD und CDU keine Not­wen­dig­keit in die­sem Falle eine Ände­rung her­bei zufüh­ren: "Selbst schuld!" hieß es aus deren Rei­hen - was erneut die nicht vor­han­dene Akzep­tanz der Alt-Par­teien für die Sas­sen­bur­ger Mit­men­schen am Bern­stein­see zeigt. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg