Massive Steuer- und Gebührenerhöhung in Diskussion
Jetzt sollen wieder unsere Bürger:innen der Gemeinde Sassenburg für die jahrelange Misswirtschaft bezahlen. In der Arbeitsgruppe (AG) Haushalt werden scheinbar völlig bedenkenlos massive Steuer- und Gebührenerhöhungen diskutiert, welche zum 01. Januar 2024 greifen sollen. Um es gleich vorweg zu nehmen, wird unsere B.I.G.-Fraktion die Erhöhung von Steuern und Gebühren nicht mittragen! Für uns sind Steuererhöhungen das letzte Mittel der Wahl, zumal diese auf die nötigen Investitionen in Millionenhöhe kaum eine Auswirkungen haben. Zuerst soll sich eindeutig auf die Pflichtaufgaben wie die Kinder- und Schulbetreuung sowie den Brandschutz konzentriert werden. Desweiteren ist es ebenfalls nötig, sich endlich auf von uns vorgeschlagene kostengünstigere Alternativen und alternative Strategien einzulassen.
Beschlossen ist noch nichts! Wir möchten daher frühzeitig, wie man es von unserer Wählergemeinschaft transparent gewohnt ist, die diskutierten Steuer- und Gebührenerhöhungen in die Öffentlichkeit tragen, damit auch eine öffentliche Diskussion erfolgen kann.
Dies sind unter anderen die folgende Schwerpunkte:
- Erhöhung der Grundsteuern A + B um 50 Prozentpunkte von derzeit von 450 auf einen neuen Hebesatz von 500 Prozent. Daraus würde sich eine erhoffte Einnahmeerhöhung von 8.000 Euro in der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und 210.000 Euro bei der Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke) ergeben. Hinzu kommen werden teils weitere massive Erhöhungen mit der Grundsteuerreform ab Januar 2025 nach dem sogenannten "Flächen-Lage-Modell". Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein, benachteiligt besonders im ländlichen Raum Besitzer von großen Grundstücken.
- Erhöhung der Gewerbesteuer um 25 Prozentpunkte von derzeit 400 auf zukünftig 425 Prozent. Die prognostizierten Mehreinnahmen sollen sich auf rund 100.000 Euro jährlich belaufen.
- Erhöhung der Hundesteuer um rund 25% Prozent, was Mehreinnahmen von 16.000 Euro generieren würde. Der erste Hund wird dann vermutlich 62,50 Euro (aktuell 50 Euro) jährlich kosten. Der zweite Hund 100 Euro (80 Euro) und jeder weitere Hund 125 Euro (100 Euro); Hunde die unter das Gefahrenabwehrgesetz fallen 765 Euro (612 Euro). Mit dem Wissen wird die Diskussion um die Beschaffung der Hundekotbeutel erst recht müßig. Die Idee die Haltung von Katzen und Pferden zu besteuern wurde gleich wieder verworfen.
- Erhöhung der Elternbeiträge für Krippe und Hort auf Basis der Gebühren für die Kindertagespflege (KTF) im Landkreis Gifhorn und Anpassung der Einkommensklassen. Dies würde eine Erhöhung von bis zu rund 60 Prozent nach sich ziehen. Unsere Fraktion hat zwar immer eine Erweiterung der Einkommensklassen bis 150.000 Euro gefordert, um die niedrigen Einkommensklassen zu entlasten bzw. die Gebühren konstant zu halten. Eine progressive Anpassung, d.h. nach Einkommensstufe erhöhend, ist einfach sozial gerechter.

- Erhöhung der Gebühren in der erlassenen Verwaltungskostensatzung für beispielsweise Um- und Anmeldungen. Davon nicht betroffen wären Gebühren, die durch das Land Niedersachsen bzw. durch den Bund festgesetzt werden. Dies ist zum Beispiel das Ausstellen von Ausweisen (Personalausweise, Reisepass etc.).
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