Donnerstag, 2. Mai. 24
Beiträge/ThemenGemeinde

Mas­sive Steuer- und Gebüh­ren­er­hö­hung in Diskussion

Jetzt sol­len wie­der unsere Bürger:innen der Gemeinde Sas­sen­burg für die jah­re­lange Miss­wirt­schaft bezah­len. In der Arbeits­gruppe (AG) Haus­halt wer­den schein­bar völ­lig beden­ken­los mas­sive Steuer- und Gebüh­ren­er­hö­hun­gen dis­ku­tiert, wel­che zum 01. Januar 2024 grei­fen sol­len. Um es gleich vor­weg zu neh­men, wird unsere B.I.G.-Fraktion die Erhö­hung von Steu­ern und Gebüh­ren nicht mit­tra­gen! Für uns sind Steu­er­erhö­hun­gen das letzte Mit­tel der Wahl, zumal diese auf die nöti­gen Inves­ti­tio­nen in Mil­lio­nen­höhe kaum eine Aus­wir­kun­gen haben. Zuerst soll sich ein­deu­tig auf die Pflicht­auf­ga­ben wie die Kin­der- und Schul­be­treu­ung sowie den Brand­schutz kon­zen­triert wer­den. Des­wei­te­ren ist es eben­falls nötig, sich end­lich auf von uns vor­ge­schla­gene kos­ten­güns­ti­gere Alter­na­ti­ven und alter­na­tive Stra­te­gien einzulassen. 

Beschlos­sen ist noch nichts! Wir möch­ten daher früh­zei­tig, wie man es von unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft trans­pa­rent gewohnt ist, die dis­ku­tier­ten Steuer- und Gebüh­ren­er­hö­hun­gen in die Öffent­lich­keit tra­gen, damit auch eine öffent­li­che Dis­kus­sion erfol­gen kann. 

Dies sind unter ande­ren die fol­gende Schwerpunkte:

  • Erhö­hung der Grund­steu­ern A + B um 50 Pro­zent­punkte von der­zeit von 450 auf einen neuen Hebe­satz von 500 Pro­zent. Dar­aus würde sich eine erhoffte Ein­nah­me­er­hö­hung von 8.000 Euro in der Grund­steuer A (Betriebe der Land- und Forst­wirt­schaft) und 210.000 Euro bei der Grund­steuer B (unbe­baute und bebaute Grund­stü­cke) erge­ben. Hinzu kom­men wer­den teils wei­tere mas­sive Erhö­hun­gen mit der Grund­steu­er­re­form ab Januar 2025 nach dem soge­nann­ten "Flä­chen-Lage-Modell". Die neue Grund­steuer soll im Ergeb­nis auf­kom­mens­neu­tral sein, benach­tei­ligt beson­ders im länd­li­chen Raum Besit­zer von gro­ßen Grundstücken.
  • Erhö­hung der Gewer­be­steuer um 25 Pro­zent­punkte von der­zeit 400 auf zukünf­tig 425 Pro­zent. Die pro­gnos­ti­zier­ten Mehr­ein­nah­men sol­len sich auf rund 100.000 Euro jähr­lich belaufen. 
  • Erhö­hung der Hun­de­steuer um rund 25% Pro­zent, was Mehr­ein­nah­men von 16.000 Euro gene­rie­ren würde. Der erste Hund wird dann ver­mut­lich 62,50 Euro (aktu­ell 50 Euro) jähr­lich kos­ten. Der zweite Hund 100 Euro (80 Euro) und jeder wei­tere Hund 125 Euro (100 Euro); Hunde die unter das Gefah­ren­ab­wehr­ge­setz fal­len 765 Euro (612 Euro). Mit dem Wis­sen wird die Dis­kus­sion um die Beschaf­fung der Hun­de­kot­beu­tel erst recht müßig. Die Idee die Hal­tung von Kat­zen und Pfer­den zu besteu­ern wurde gleich wie­der verworfen. 
  • Erhö­hung der Eltern­bei­träge für Krippe und Hort auf Basis der Gebüh­ren für die Kin­der­ta­ges­pflege (KTF) im Land­kreis Gif­horn und Anpas­sung der Ein­kom­mens­klas­sen. Dies würde eine Erhö­hung von bis zu rund 60 Pro­zent nach sich zie­hen. Unsere Frak­tion hat zwar immer eine Erwei­te­rung der Ein­kom­mens­klas­sen bis 150.000 Euro gefor­dert, um die nied­ri­gen Ein­kom­mens­klas­sen zu ent­las­ten bzw. die Gebüh­ren kon­stant zu hal­ten. Eine pro­gres­sive Anpas­sung, d.h. nach Ein­kom­mens­stufe erhö­hend, ist ein­fach sozial gerechter.
Bere­chungs­bei­spiel auf Basis Kin­der­ta­ges­pflege (KTF)
  • Erhö­hung der Gebüh­ren in der erlas­se­nen Ver­wal­tungs­kos­ten­sat­zung für bei­spiels­weise Um- und Anmel­dun­gen. Davon nicht betrof­fen wären Gebüh­ren, die durch das Land Nie­der­sach­sen bzw. durch den Bund fest­ge­setzt wer­den. Dies ist zum Bei­spiel das Aus­stel­len von Aus­wei­sen (Per­so­nal­aus­weise, Rei­se­pass etc.).

Sym­bol­bild pixabay.com

error: Der Inhalt ist urheberlich geschützt