Aus für den beliebten Bauernmarkt
Nach drei äußerst erfolgreichen Veranstaltungen ist Schluss! Eine für dieses Jahr vorgesehene Neuauflage des belieben Bauernmarktes in Neudorf-Platendorf nach der Pause durch die Corona-Pandemie scheitert an der Bürokratie des niedersächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes.
Nach dem zuletzt 2018 geänderten Gesetz stören solche bei den Bürger:innen gut angenommenen Veranstaltungen die "äußere Ruhe" und sind somit Sonntags verboten. Wurden mal die Bürger:innen gefragt? Sicher nicht! Selbst die möglichen Ausnahmen sind für das ehrenamtliche Orga-Team des Bauernmarktes kaum zu erfüllen. Hinzu kommt, dass eine Person des Orga-Teams als Veranstalter benannt und dadurch persönlich haften müsste. Für ehrenamtlich tätige Personen unzumutbar.
Alle Versuche politisch durch unsere Fraktion in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses (VA) die Gemeindeverwaltung doch zu einer Genehmigung zu bewegen, sind gescheitert. Nach Aussage von Bürgermeister Koslowski sind die Städte und Gemeinden im Landkreis Gifhorn zu einer strikten Anwendung der gesetzlichen Grundlage aufgefordert worden. Ob diese Entscheidung im Sinne unserer Gemeinde und deren Bürger:innen ist? Ursprünglich wurde der Bauernmarkt ins Leben gerufen, um den Tourismus in der Sassenburg zu fördern. Eine Genehmigung wäre schon im Ramen einer Ermessensentscheidung möglich gewesen.
Von der neuen Vorgehensweise sind auch weitere Verkaufs-Veranstaltungen wie Flohmärkte etc. betroffen, die sonst an einem Sonntag stattgefunden haben.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg