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Wind­parks: 2. Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung beschlossen

In der Ver­bands­ver­samm­lung des Regio­nal­ver­ban­des Groß­raum Braun­schweig (RGB) im Rat­haus der Stadt Salz­git­ter wurde die zweite Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Wind­ener­gie­pla­nung beschlos­sen. Damit reagiert der Ver­band auf die enorme Reso­nanz aus der ers­ten Betei­li­gungs­runde:
Rund 4.000 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger hat­ten 1.600 Stel­lung­nah­men mit ins­ge­samt 6.300 Ein­wän­den ein­ge­reicht – dar­un­ter auch viele Men­schen aus der Gemeinde Sassenburg.

Der genaue Zeit­raum für die zweite Betei­li­gungs­runde steht noch nicht fest, aller­dings deu­tet vie­les dar­auf hin, dass sie in die Som­mer­fe­rien fal­len wird. Selbst­ver­ständ­lich wer­den wir sofort infor­mie­ren, sobald der Regio­nal­ver­band den Zeit­raum offi­zi­ell bekannt gibt – und wir wer­den dann auch wie­der aktiv zur Betei­li­gung auf­ru­fen.

Mas­sive Ver­än­de­run­gen an den geplan­ten Windenergieflächen

Die Viel­zahl der Hin­weise, Kri­tik­punkte und fach­li­chen Ein­wände hat deut­li­che Spu­ren in der ers­ten Pla­nung hin­ter­las­sen. Von den ursprüng­lich vor­ge­se­he­nen 88 Vor­rang- und Eig­nungs­ge­bie­ten für Wind­ener­gie in der Region:

  • ent­fal­len 8 Flä­chen voll­stän­dig,
  • wer­den 56 Flä­chen ver­klei­nert oder ver­grö­ßert,
  • blei­ben nur 24 Flä­chen unver­än­dert.

Ins­ge­samt zei­gen diese Zah­len: Die erste Pla­nung war in vie­len Berei­chen nicht trag­fä­hig und musste grund­le­gend über­ar­bei­tet werden.

Auch die Sas­sen­bur­ger Flä­che VR GIF_21 wurde auf­grund des Arten­schut­zes deut­lich ver­klei­nert - aber noch nicht ausreichend. 


Ein­woh­ner­frage als Kreistagsabgeordneter

Zu Beginn der Ein­woh­ner­fra­ge­stunde gab es gleich einen Eklat. Ver­bands­vor­sit­zen­der Det­lef Tanke (SPD) hat im Bezug auf einen auf mög­li­chen Bei­fall von den Zuhö­rern mit Nazi­ver­glei­chen argu­men­tiert. Und dies ohne jeg­li­chen Anlass. Völ­lig unan­ge­mes­sen! Es ist eher als klare Ein­schüch­te­rung der Zuhö­rer zu sehen. Wer wider­spricht oder Bei­fall gibt ist Nazi! Genau durch sol­che Poli­ti­ker ist unsere Demo­kra­tie und Mei­nungs­viel­falt in Gefahr!

Aber zurück zur Ein­woh­ner­fra­ge­stunde, in der fol­gende ange­mel­dete Frage gestellt wurde:

Frage:
Wie kann es der Regio­nal­ver­band Groß­raum Braun­schweig ver­ant­wor­ten, dass durch die geplante Errich­tung von Wind­kraft­an­la­gen poten­zi­ell erheb­li­che Gefähr­dun­gen für die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit von Men­schen sowie für geschützte und gefähr­dete Wild­tier­ar­ten ent­ste­hen kön­nen, ohne dass in den geplan­ten Flä­chen zu errich­ten­den Anla­gen etwas zur Ver­sor­gungs­si­cher­heit beizutragen?

Ant­wort: (Gedächt­nis­pro­to­koll)

Es ist bekannt, dass durch Wind­kraft­an­la­gen Emis­sio­nen in Form von Schall und Schat­ten­wurf aus­ge­hen, die einen Ein­fluss auch auf die benach­bar­ten Ort­schaf­ten haben wer­den. Durch ent­spre­chende Abstands­re­ge­lung zu Sied­lungs­flä­chen von 1.000 Metern und und 600 Metern zu Ein­zel­häu­sern sol­len die Emis­sio­nen im zumut­ba­ren Bereich bleiben. 

Zusatz­frage:
Im VR WEN GF_21 wurde die Flä­che auf­grund arten­schutz­recht­li­cher Belange deut­lich ver­klei­nert. Wel­che Arten sol­len kon­kret geschützt wer­den und wie soll eine Abgren­zung der jetzt als schutz­wür­dig aner­kann­ten Gebiete zu wei­ter­hin direkt benach­bar­ten Wind­ener­gie­flä­chen und ins­be­son­dere zum unmit­tel­bar angren­zen­den euro­päi­schen Vogel­schutz­ge­biet erfolgen?

Ant­wort: (Gedächt­nis­pro­to­koll)
Eine kon­krete Beant­wor­tung der Frage ist mit dem Ver­weis auf wei­tere Doku­mente in der 2. Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nicht erfolgt. 

Ein über­ra­schend ehr­li­ches Ein­ge­ständ­nis im Ausschuss

Im am Vor­tags zur Ver­bands­ver­samm­lung tagen­den Aus­schuss für Regio­nal­pla­nung herrschte – für viele uner­war­tet – große Einig­keit dar­über, dass die Aus­wei­sung der Flä­chen in wei­ten Tei­len nur theo­re­ti­scher Natur sein wird.

Die Netz­ka­pa­zi­tä­ten rei­chen weder heute noch in Zukunft aus, um alle theo­re­tisch mög­li­chen Anla­gen über­haupt ans Strom­netz anzu­schlie­ßen. Selbst lang­fris­tig sei keine aus­rei­chende Netz­in­fra­struk­tur in Sicht.

Damit stellt sich die Frage, wie sinn­voll es ist, Gemein­den, Anwoh­ner und sen­si­ble Natur­räume mit groß­flä­chi­gen Pla­nun­gen zu belas­ten, wenn ein erheb­li­cher Teil der Anla­gen rea­lis­tisch nie ans Netz gehen kann.

Bild­nach­weis: ai gene­ra­ted image