Windparks: 2. Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RGB) im Rathaus der Stadt Salzgitter wurde die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Windenergieplanung beschlossen. Damit reagiert der Verband auf die enorme Resonanz aus der ersten Beteiligungsrunde:
Rund 4.000 Bürgerinnen und Bürger hatten 1.600 Stellungnahmen mit insgesamt 6.300 Einwänden eingereicht – darunter auch viele Menschen aus der Gemeinde Sassenburg.
Der genaue Zeitraum für die zweite Beteiligungsrunde steht noch nicht fest, allerdings deutet vieles darauf hin, dass sie in die Sommerferien fallen wird. Selbstverständlich werden wir sofort informieren, sobald der Regionalverband den Zeitraum offiziell bekannt gibt – und wir werden dann auch wieder aktiv zur Beteiligung aufrufen.
Massive Veränderungen an den geplanten Windenergieflächen
Die Vielzahl der Hinweise, Kritikpunkte und fachlichen Einwände hat deutliche Spuren in der ersten Planung hinterlassen. Von den ursprünglich vorgesehenen 88 Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergie in der Region:
- entfallen 8 Flächen vollständig,
- werden 56 Flächen verkleinert oder vergrößert,
- bleiben nur 24 Flächen unverändert.
Insgesamt zeigen diese Zahlen: Die erste Planung war in vielen Bereichen nicht tragfähig und musste grundlegend überarbeitet werden.
Auch die Sassenburger Fläche VR GIF_21 wurde aufgrund des Artenschutzes deutlich verkleinert - aber noch nicht ausreichend.
Einwohnerfrage als Kreistagsabgeordneter
Zu Beginn der Einwohnerfragestunde gab es gleich einen Eklat. Verbandsvorsitzender Detlef Tanke (SPD) hat im Bezug auf einen auf möglichen Beifall von den Zuhörern mit Nazivergleichen argumentiert. Und dies ohne jeglichen Anlass. Völlig unangemessen! Es ist eher als klare Einschüchterung der Zuhörer zu sehen. Wer widerspricht oder Beifall gibt ist Nazi! Genau durch solche Politiker ist unsere Demokratie und Meinungsvielfalt in Gefahr!
Aber zurück zur Einwohnerfragestunde, in der folgende angemeldete Frage gestellt wurde:
Frage:
Wie kann es der Regionalverband Großraum Braunschweig verantworten, dass durch die geplante Errichtung von Windkraftanlagen potenziell erhebliche Gefährdungen für die körperliche Unversehrtheit von Menschen sowie für geschützte und gefährdete Wildtierarten entstehen können, ohne dass in den geplanten Flächen zu errichtenden Anlagen etwas zur Versorgungssicherheit beizutragen?
Antwort: (Gedächtnisprotokoll)
Es ist bekannt, dass durch Windkraftanlagen Emissionen in Form von Schall und Schattenwurf ausgehen, die einen Einfluss auch auf die benachbarten Ortschaften haben werden. Durch entsprechende Abstandsregelung zu Siedlungsflächen von 1.000 Metern und und 600 Metern zu Einzelhäusern sollen die Emissionen im zumutbaren Bereich bleiben.
Zusatzfrage:
Im VR WEN GF_21 wurde die Fläche aufgrund artenschutzrechtlicher Belange deutlich verkleinert. Welche Arten sollen konkret geschützt werden und wie soll eine Abgrenzung der jetzt als schutzwürdig anerkannten Gebiete zu weiterhin direkt benachbarten Windenergieflächen und insbesondere zum unmittelbar angrenzenden europäischen Vogelschutzgebiet erfolgen?
Antwort: (Gedächtnisprotokoll)
Eine konkrete Beantwortung der Frage ist mit dem Verweis auf weitere Dokumente in der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erfolgt.
Ein überraschend ehrliches Eingeständnis im Ausschuss
Im am Vortags zur Verbandsversammlung tagenden Ausschuss für Regionalplanung herrschte – für viele unerwartet – große Einigkeit darüber, dass die Ausweisung der Flächen in weiten Teilen nur theoretischer Natur sein wird.
Die Netzkapazitäten reichen weder heute noch in Zukunft aus, um alle theoretisch möglichen Anlagen überhaupt ans Stromnetz anzuschließen. Selbst langfristig sei keine ausreichende Netzinfrastruktur in Sicht.
Damit stellt sich die Frage, wie sinnvoll es ist, Gemeinden, Anwohner und sensible Naturräume mit großflächigen Planungen zu belasten, wenn ein erheblicher Teil der Anlagen realistisch nie ans Netz gehen kann.
Bildnachweis: ai generated image
