Windparks: Öffentlichkeit informiert - Stellungnahme erstellt
Unsere B.I.G.-Fraktion hat alles dafür getan, dass der Termin für die gemeinsame Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mit allen sechs Ortsräten am Donnerstag, den 23. Januar 2025 ab 17:30 Uhr in der Sporthalle Dannenbüttel der breiten Öffentlichkeit bekannt wird.
Um unseren Bürgern in Dannenbüttel, Grußendorf und Westerbeck noch einmal bewusst zu machen, was auf unsere Ortschaften zurollt, haben wir auch einen Größenvergleich (Beitragsbild) erstellt, um die Dimensionen der Windkraft-Anlagen zu verdeutlichen. Es sind wahre Industriegiganten, die in unmittelbarer Nähe von unserem Zuhause aufgestellt werden sollen. Selbst der Regionalverband geht von einer erheblichen Belastung durch Schattenwurf und Schall durch die Windkraft-Anlagen aus. Diese soll durch den Abstand zur Wohnbebauung von 1.000 Metern "zumutbar" sein, was letztendlich bedeutet, das diese auf den Lebensraum wahrnehmbar einwirkt, aber innerhalb von Grenzwerten liegt.
Wieder ist es unsere B.I.G.-Fraktion, die den ersten Impuls zur Erstellung einer Stellungnahme zur Ausweisung von zwei großen Flächen zur Windenergienutzung im Dreieck von den Ortschaften Dannenbüttel, Grußendorf und Westerbeck an den Regionalverband Großraum Braunschweig abgibt. Bürgermeister Jochen Koslowski hat in seiner Verwaltungsvorlage keinen Vorschlag erarbeitet oder sich klar positioniert, sondern nur auf die Rechtslage zurückgezogen. Etwas sehr dünn!
Alles offenbart, wie wichtig Vernunft und durchdachtes sowie verantwortungsvolles Handeln sind. Werden sich alle Mitglieder des Gemeinderates von diesen Grundsätzen leiten lassen?
Unser Entwurf
Unser Entwurf für die Stellungnahme an den Regionalverband Großraum Braunschweig, den wir von unserem Kompromissvorschlag aus dem Februar 2024 abgeleitet haben. Vernunft und durchdachtes sowie verantwortungsvolles Handeln
- In den nach Flächennutzungsplan (F-Plan) oder nach dem Waldgesetz Niedersachsen (NWaldLG) definierten Flächen „Wald“ soll die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft-Anlagen grundsätzlich ausgeschlossen werden, da diese Flächen auch der Lebensraum von bedrohten und stark geschützten Tieren sind. Dies war bisher ein Ausschlussgrund in der Berücksichtigung der Flächen im Regionalen Raumordnungsprogramm. Für ein Miteinander von Natur- und Klimaschutz beim Ausbau der Windenergie müssen diese naturschutzfachlichen Belange in der Planung und Umsetzung weiterhin berücksichtigt werden. Neben weiteren Vogel- und Tierarten gehört beispielsweise der beheimatete Rotmilan, wie alle heimischen Greifvögel, zu den streng geschützten Vogelarten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr. 13-14 BNatSchG.
Wälder spielen eine entscheidende Rolle für das Klima. Sie wirken als Kohlenstoffsenker, indem sie Kohlendioxid (CO₂) aus der Atmosphäre aufnehmen und speichern sowie die Luftqualität verbessern, indem sie Schadstoffe filtern. Wälder tragen auch zur Regulierung des Wasserzyklus bei, indem sie Wasser speichern und freisetzen, was wiederum das lokale und globale Klima beeinflusst. Darüber hinaus bieten Wälder einen Lebensraum für viele Pflanzen- und Pilzarten und tragen zur Erhaltung der Biodiversität bei. Sie schützen auch vor Bodenerosion. Entgegen der Einschätzung des Regionalverbandes sind die Wälder in den zwei Planflächen wertvolle und erhaltenswerte Ökosysteme und Naherholungsgebiete, die nicht zerschnitten und verlärmt werden dürfen. - Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft-Anlagen soll so abgegrenzt werden, dass im östlichen Plangebiet in der Nähe des Elbe-Seitenkanals maximal 6 Windkraft-Anlagen der Multi-Megawatt-Klasse errichtet werden können.
- Für die Gemeinde Sassenburg ist eine planerische Rücksichtnahme auf die Ortsentwicklung von Dannenbüttel, Grußendorf und Westerbeck zu nehmen. Der Gemeinde Sassenburg muss als bevorzugter Wohnstandort ein Korridor zur langfristigen Weiterentwicklung der Wohnbebauung eingeräumt werden, der auch zukünftig die Einhaltung der Abstandsreglung vom min 1.000 Metern zwischen Wohnbebauung und Windkraft-Anlagen ermöglicht.
- Für die Vorranggebiete und mögliche Windkraft-Anlagen muss der Anschluss an das Stromnetz gewährleistet sein.
Unser Info-Flyer:


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