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Wind­parks: Öffent­lich­keit infor­miert - Stel­lung­nahme erstellt

Unsere B.I.G.-Fraktion hat alles dafür getan, dass der Ter­min für die gemein­same Sit­zung des Bau- und Umwelt­aus­schus­ses mit allen sechs Orts­rä­ten am Don­ners­tag, den 23. Januar 2025 ab 17:30 Uhr in der Sport­halle Dan­nen­büt­tel der brei­ten Öffent­lich­keit bekannt wird. 

Um unse­ren Bür­gern in Dan­nen­büt­tel, Gru­ßen­dorf und Wes­ter­beck noch ein­mal bewusst zu machen, was auf unsere Ort­schaf­ten zurollt, haben wir auch einen Grö­ßen­ver­gleich (Bei­trags­bild) erstellt, um die Dimen­sio­nen der Wind­kraft-Anla­gen zu ver­deut­li­chen. Es sind wahre Indus­trie­gi­gan­ten, die in unmit­tel­ba­rer Nähe von unse­rem Zuhause auf­ge­stellt wer­den sol­len. Selbst der Regio­nal­ver­band geht von einer erheb­li­chen Belas­tung durch Schat­ten­wurf und Schall durch die Wind­kraft-Anla­gen aus. Diese soll durch den Abstand zur Wohn­be­bau­ung von 1.000 Metern "zumut­bar" sein, was letzt­end­lich bedeu­tet, das diese auf den Lebens­raum wahr­nehm­bar ein­wirkt, aber inner­halb von Grenz­wer­ten liegt.

Wie­der ist es unsere B.I.G.-Fraktion, die den ers­ten Impuls zur Erstel­lung einer Stel­lung­nahme zur Aus­wei­sung von zwei gro­ßen Flä­chen zur Wind­ener­gie­nut­zung im Drei­eck von den Ort­schaf­ten Dan­nen­büt­tel, Gru­ßen­dorf und Wes­ter­beck an den Regio­nal­ver­band Groß­raum Braun­schweig abgibt. Bür­ger­meis­ter Jochen Koslow­ski hat in sei­ner Ver­wal­tungs­vor­lage kei­nen Vor­schlag erar­bei­tet oder sich klar posi­tio­niert, son­dern nur auf die Rechts­lage zurück­ge­zo­gen. Etwas sehr dünn!

Alles offen­bart, wie wich­tig Ver­nunft und durch­dach­tes sowie ver­ant­wor­tungs­vol­les Han­deln sind. Wer­den sich alle Mit­glie­der des Gemein­de­ra­tes von die­sen Grund­sät­zen lei­ten lassen?

Unser Ent­wurf

Unser Ent­wurf für die Stel­lung­nahme an den Regio­nal­ver­band Groß­raum Braun­schweig, den wir von unse­rem Kom­pro­miss­vor­schlag aus dem Februar 2024 abge­lei­tet haben. Ver­nunft und durch­dach­tes sowie ver­ant­wor­tungs­vol­les Handeln

  1. In den nach Flä­chen­nut­zungs­plan (F-Plan) oder nach dem Wald­ge­setz Nie­der­sach­sen (NWaldLG) defi­nier­ten Flä­chen „Wald“ soll die Aus­wei­sung von Vor­rang­ge­bie­ten für Wind­kraft-Anla­gen grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen wer­den, da diese Flä­chen auch der Lebens­raum von bedroh­ten und stark geschütz­ten Tie­ren sind. Dies war bis­her ein Aus­schluss­grund in der Berück­sich­ti­gung der Flä­chen im Regio­na­len Raum­ord­nungs­pro­gramm.  Für ein Mit­ein­an­der von Natur- und Kli­ma­schutz beim Aus­bau der Wind­ener­gie müs­sen diese natur­schutz­fach­li­chen Belange in der Pla­nung und Umset­zung wei­ter­hin berück­sich­tigt wer­den. Neben wei­te­ren Vogel- und Tier­ar­ten gehört bei­spiels­weise der behei­ma­tete Rot­mi­lan, wie alle hei­mi­schen Greif­vö­gel, zu den streng geschütz­ten Vogel­ar­ten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr. 13-14 BNatSchG.

    Wäl­der spie­len eine ent­schei­dende Rolle für das Klima. Sie wir­ken als Koh­len­stoff­sen­ker, indem sie Koh­len­di­oxid (CO₂) aus der Atmo­sphäre auf­neh­men und spei­chern sowie die Luft­qua­li­tät ver­bes­sern, indem sie Schad­stoffe fil­tern. Wäl­der tra­gen auch zur Regu­lie­rung des Was­ser­zy­klus bei, indem sie Was­ser spei­chern und frei­set­zen, was wie­derum das lokale und glo­bale Klima beein­flusst. Dar­über hin­aus bie­ten Wäl­der einen Lebens­raum für viele Pflan­zen- und Pilz­ar­ten und tra­gen zur Erhal­tung der Bio­di­ver­si­tät bei. Sie schüt­zen auch vor Boden­ero­sion. Ent­ge­gen der Ein­schät­zung des Regio­nal­ver­ban­des sind die Wäl­der in den zwei Plan­flä­chen wert­volle und erhal­tens­werte Öko­sys­teme und Nah­erho­lungs­ge­biete, die nicht zer­schnit­ten und ver­lärmt wer­den dürfen.
  2. Aus­wei­sung von Vor­rang­ge­bie­ten für Wind­kraft-Anla­gen soll so abge­grenzt wer­den, dass im öst­li­chen Plan­ge­biet in der Nähe des Elbe-Sei­ten­ka­nals maxi­mal 6 Wind­kraft-Anla­gen der Multi-Mega­watt-Klasse errich­tet wer­den können.
  3. Für die Gemeinde Sas­sen­burg ist eine pla­ne­ri­sche Rück­sicht­nahme auf die Orts­ent­wick­lung von Dan­nen­büt­tel, Gru­ßen­dorf und Wes­ter­beck zu neh­men. Der Gemeinde Sas­sen­burg muss als bevor­zug­ter Wohn­stand­ort ein Kor­ri­dor zur lang­fris­ti­gen Wei­ter­ent­wick­lung der Wohn­be­bau­ung ein­ge­räumt wer­den, der auch zukünf­tig die Ein­hal­tung der Abstands­reg­lung vom min 1.000 Metern zwi­schen Wohn­be­bau­ung und Wind­kraft-Anla­gen ermöglicht.
  4. Für die Vor­rang­ge­biete und mög­li­che Wind­kraft-Anla­gen muss der Anschluss an das Strom­netz gewähr­leis­tet sein. 

Unser Info-Flyer:

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg