Fraktion erarbeitet Kompromissvorschlag für Windparks
Das war ein hartes Stück Arbeit! Aus dem eindeutigen Meinungsbild unserer noch laufenden Online-Umfrage, zahlreichen eingegangenen Emails und Gesprächen hat unsere Fraktion zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zusammen mit den drei betroffenen Ortsräten am 12. Februar 2024 für die Errichtung von zwei Windsparks einen umfassenden Kompromissvorschlag erarbeitet. Mit dem Änderungsantrag wollen wir unsere Problemlösekompetenz und grundsätzliche Bereitschaft in der Kommunalpolitik Kompromisse zu suchen, untermauern.
Eindeutiges Feedback ist, dass sich die Bürger schlecht informiert, nicht abgeholt und eingebunden fühlen. Viele befürchten eine Entscheidung über ihre Köpfe hinweg. Dies unterstützt unsere Vorgehensweise, frühzeitig und transparent mit dem Thema in die Öffentlichkeit zu gehen.
Mit dem Vorschlag sollen die Interessen der Investoren und Grundstückseigentümer sowie die uns zahlreich erreichten Bedenken der Bürger unter Berücksichtigung des Umwelt-, Natur-, und Artenschutzes, der Energieversorgung und selbstverständlich auch die finanziellen Aspekte der Gemeinde Sassenburg in Einklang gebracht werden.
Beispielsweise haben wir eine leicht geänderte Gebietsabgrenzung für das Windparkgebiet Westerbeck-Dannenbüttel I erarbeitet, die langfristig, wir sprechen hier für eine Zeitraum von 20 bis 25 Jahren, die Fläche für eine Weiterentwicklung der Ortschaften berücksichtigt. Auch soll geprüft werden, ob eine gebietsübergreifende Ausweitung des Windparkgebietes am Elbe-Seitenkanal (ESK) und in Richtung Gemeinde Bokensdorf möglich ist (orange umrandete Fläche). Die Anzahl der zu errichtenden Windkraftanlagen in diesem Gebiet soll zunächst auf 6 Anlagen begrenzt werden. Zusammen mit den Planungen für PV-Freiflächen-Anlagen würde damit mehr als das sechsfache des Eigenbedarfs der Gemeinde erzeugt werden . Rund 35.000 Haushalte könnten so aus der Sassenburg zusätzlich mit Strom versorgt werden.
Der Antrag auf „Zielabweichung“ für das Windparkgebiet Westerbeck-Dannenbüttel II, nordöstliche Seite des ESK, soll zunächst zurückgestellt werden, weil das Gebiet größtenteils in einem Waldgebiet liegt. Grundsätzlich sollen in den nach Flächennutzungsplan (F-Plan) oder nach dem Waldgesetz Niedersachsen (NWaldLG) definierte Flächen „Wald“ grundsätzlich keine Windkraft-Anlagen errichtet werden. Der Wald, auch wenn es sich um Monokulturen handelt, ist keineswegs minderwertig, sondern ein wertvoller Lebensraum und CO2-Speicher.
Investor und die Gemeinschaft der rund 50 Grundstückseigentümer werden zur Akzeptanzförderung aufgefordert, ein Bürgerwindrad-Beteiligungsmodell ähnlich der Bürgerenergie Ehra-Lessien eG verbindlich zu realisieren. Die Bürger der Gemeinde Sassenburg sollen nicht nur die Belastungen tragen, sondern auch die Chance haben, direkt von dem Projekt zu profitieren. Aufgrund der hohen Einnahmen sollen auch Verhandlungen mit dem Investor geführt werden, um die Einzahlungen in den Social-Fond, aus dem Vereine und Organisationen Projekte finanzieren können, auf min. 20.000 € pro Windkraft-Anlage zu höhen. Bei den Summen die im Spiel sind, eigentlich "Peanuts".
Selbstverständlich werden wir in der Sitzung unseren Änderungsantrag mit weiteren umfangreichen Details begründen.
Findet unser Kompromiss keine Mehrheit in den politischen Gremien, beantragen wir einen Bürgerentscheid für den Tag der Europawahl 2024 am Sonntag, den 09. Juni 2024 durchzuführen. Direkte Demokratie, also den Bürger selbst entscheiden zu lassen, wäre für diese Thematik und ihre Auswirkungen genau die richtige Vorgehensweise.
Unser Änderungsantrag / Kompromissvorschlag im Detail:
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