Umfrage zur Errichtung von Windparks in der Sassenburg
Am 12. Februar 2024 wird öffentlich in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mit den Ortsräten von Dannenbüttel, Grußendorf und Westerbeck die Errichtung von zwei Windsparks beraten. Mit der Beratung soll entschieden werden, ob ein Zielabweichungsverfahren gegen die Festsetzung im aktuellen Raumordnungsprogramm (RROP) des Regionalverbandes Braunschweig beantragt werden soll. Die finale Entscheidung wird dann in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 01. März 2024 getroffen.
Der Antrag wäre grundsätzlich eine wichtige Vorentscheidung. Zwar müsste die Gemeinde Sassenburg dann noch den Flächennutzungsplan (F-Plan) zugunsten der Windparks ändern, was aber aufgrund der Vorentscheidung nur eine Formsache sein dürfte. Nach der Rechtsverbindlichkeit der Änderung des F-Planes könnte der Investor dann über einen Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dessen Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim in die Lage versetzt werden, die geplante Windenergieanlage zu realisieren, obwohl das RROP noch nicht rechtskräftig geändert worden ist.
Zwei Windparks in Planung
Das "Windgebiet Westerbeck-Dannenbüttel I" liegt westlich des Elbe-Seitenkanals (ESK) und nördlich/nordöstlich von Dannenbüttel und Westerbeck und umfasst eine Fläche von 304 Hektar (ha) bestehend aus Wald- und Ackerflächen. In dem Gebiet ist die Aufstellung von 10 bis 15 Anlagen der Multi-Megawatt-Klasse mit einer Leistung von jeweils größer 7 Megawatt (MW) geplant. Die Gesamthöhe der Anlagen wird bis zu 300 Metern betragen. Der Rotor wird einen Durchmesser von bis zu 180 Meter haben, was eine Nabenhöhe von 210 Metern ergibt. Eine völlig neue Dimension in der Region!
Das "Windgebiet Westerbeck-Dannenbüttel II" liegt östlich des Elbe-Seitenkanals (ESK) und südwestlich von Grußendorf und umfasst eine Fläche von 658 Hektar (ha) und besteht überwiegend aus Waldflächen. Denkbar wäre in dieser Fläche die Aufstellung von 30 bis 40 Anlagen der gleichen Multi-Megawatt-Klasse, wobei der Investor hierzu noch keine konkrete Anzahl genannt hatte. Für eine Windkraft-Anlage in einem Waldgebiet müssten nach Angabe des Investors auf einer Fläche von bis zu 15.000 m² alle Bäume gefällt werden.
Hohe Einnahmen durch die Windparks
Durch die Errichtung von Windkraft-Anlagen könnten für die Gemeinde Sassenburg grob geschätzt um die 30.000 Euro pro Anlage jährlich aus der Einspeisevergütung von 0,2 Cent/kWh erwirtschaftet werden. Diese Einnahmen würden aber nicht 1:1 in den Haushalt fließen, da sich durch diese Einnahmen Zahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich reduzieren würden. Auch die Gemeinden Bokensdorf sowie Osloß, die Stadt Gifhorn und auch die Gemeinde Weyhausen würden über das Gemeindeverteilungsgebiet Zahlungen in einem wesentlich geringeren Anteil erhalten. Zusätzlich kommen Einnahmen aus der Gewerbesteuer hinzu. Je Windkraft-Anlage sollen zusätzlich 10.000 Euro im Jahr in einen sozialen Fond eingezahlt werden, aus dem Projekte von Sassenburger Vereinen und Organisationen bezahlt werden könnten. Die Grundstückseigentümer werden die Pachteinnahmen, von einem bis zu mittleren fünfstelligen Betrag pro Jahr/Anlage wird gesprochen, über Flächenmodell verteilen.
Die Umfrage:
Die Umfrage läuft bis zum Sonntag, den 11. Februar 2024 um 18 Uhr.
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