Donnerstag, 9. Apr. 26
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Müh­len­mu­seum - 40 Pro­zent Per­so­nal abgebaut

Insol­venz­ver­wal­ter Prof. Dr. Vol­ker Römer­mann (Bei­trags­bild) hat keine guten Nach­rich­ten in die 2. Sit­zung des Aus­schus­ses Müh­len­mu­seum mit­ge­bracht: Vor dem Insol­venz­ver­fah­ren beschäf­tigte das Müh­len­mu­seum 34 Voll­zeit­kräfte und 70 Aus­hil­fen. Heute sind davon nur noch 21 Fest­an­ge­stellte übrig. Aus­hil­fen wer­den nur noch nach Bedarf eingesetzt.

Der dras­ti­sche Per­so­nal­ab­bau – rund 40 Pro­zent weni­ger Voll­zeit­kräfte – ist eine direkte Folge der wirt­schaft­li­chen Schief­lage. Die Ein­spa­run­gen erfolg­ten ins­be­son­dere bei Schlüs­sel-Lei­tungs­po­si­tio­nen, um eine betriebs­wirt­schaft­lich trag­fä­hige Struk­tur zu errei­chen. Aus den aus­ge­spro­che­nen Kün­di­gun­gen sind 5 Kün­di­gungs­schutz­kla­gen ein­ge­reicht wor­den. Insol­venz­geld der Agen­tur für Arbeit sicherte im Dezem­ber 2025 sowie Januar und Februar 2026 die Zah­lun­gen an die ver­blie­be­nen Mit­ar­bei­ter, inklu­sive der Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­träge. Rück­stände bei den Per­so­nal­ne­ben­kos­ten soll es nicht geben.

Insol­venz­ver­fah­ren: Berech­tigt – aber mit Aus­sicht auf gute Gläubigerquote

Insol­venz­ver­wal­ter Prof. Dr. Vol­ker Römer­mann stellte klar:

  • Die Über­schul­dung sei ein­deu­tig, die Insol­venz somit gerechtfertigt
  • Es sei jedoch aus­rei­chend Masse vor­han­den, um Gläu­bi­ger „mit einer guten Quote“ bedie­nen zu können
  • Bis­her wur­den nur For­de­run­gen im fünf­stel­li­gen Bereich ange­mel­det – wei­tere Anmel­dun­gen sind zu erwar­ten, da die Frist zur For­de­rungs­an­mel­dung erst am 27. Mai 2026 endet.

Der Busi­ness­plan wurde als plau­si­bel und rea­lis­tisch bewer­tet. Die Pro­gnose sieht eine liquide Fort­füh­rung bis min­des­tens Novem­ber 2026 vor.

Gas­tro­no­mie bleibt ein Problem

Laut Insol­venz­ver­wal­ter Prof. Dr. Vol­ker Römer­mann hat das Müh­len­mu­seum eine "gut funk­tio­nie­rende Gas­tro­no­mie" - schon ein gro­ßer Trug­schluss und Fehl­ein­schät­zung. Beson­ders die Gas­tro­no­mie steht in der Kri­tik als nicht pro­fes­sio­nell, auch bei den letz­ten Veranstaltungen. 

Herr Römer­mann oder seine Mit­ar­bei­ter waren anschei­nend seit dem Beginn des Insol­venz­ver­fah­rens noch nie (inko­gnito) Gast im Müh­len­mu­seum. Es braucht für die Gas­tro­no­mie wie­der eine pro­fes­sio­nelle Füh­rung mit tief­grei­fen­der gas­tro­no­mi­scher Erfah­rung.

Wie­der keine State­ment von Bür­ger­meis­ter Nerlich

Wer auf ein State­ment von Bür­ger­meis­ter Mat­thias Ner­lich oder Geschäfts­füh­rer Kifle Tonto gehofft hatte, wurde erneut ent­täuscht. Beide ver­zich­te­ten aber­mals auf eine umfang­rei­che Stel­lung­nahme – trotz der Trag­weite der Situa­tion und wach­sen­der öffent­li­cher Erwartung.

Keine varia­ble Ver­gü­tung – Ein­nah­men blei­ben zu niedrig

Für die Jahre 2023 und 2024 wird keine varia­ble Ver­gü­tung aus dem Pacht­ver­trag an die Stadt Gif­horn aus­ge­zahlt. Der Über­schuss lag jeweils unter der Marke von 50.000 Euro, die Vor­aus­set­zung für eine Betei­li­gung gewe­sen wäre. Damit ent­fällt ein poten­zi­el­ler Ein­nah­me­pos­ten, der in sta­bi­le­ren Jah­ren zur finan­zi­el­len Ent­las­tung bei­getra­gen hätte.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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