Windparks - Wieder Beteiligung erforderlich
Vom 20. August bis einschließlich 1. Oktober 2026 findet die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zum Sachlichen Teilprogramm Windenergie für den Großraum Braunschweig statt. In diesem Zeitraum können alle Bürgerinnen und Bürger die neuen Planungen einsehen und Stellungnahmen, Hinweise und Einwendungen abgeben. Für uns ist klar: Diese Möglichkeit sollten wir nutzen!
Erste Einwendungen zeigen bereits Wirkung
Schon bei der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung haben wir uns intensiv mit den geplanten Windenergieflächen beschäftigt und zahlreiche Einwendungen vorgebracht. Ein Teil unserer Kritik wurde bei der Überarbeitung berücksichtigt. Insbesondere aufgrund des Arten- und Naturschutzes wurden vorgesehene Flächen deutlich reduziert. Das zeigt: Einwendungen können etwas bewirken.
Aus unserer Sicht gehen die Änderungen aber noch nicht weit genug. Wir müssen alles dafür tun, unseren Lebensraum und den Lebensraum bedrohter Tierarten dauerhaft zu erhalten. Gerade bei großen Windenergieanlagen müssen Natur-, Arten- und Landschaftsschutz einen hohen Stellenwert behalten.
Lebensqualität der Menschen erhalten
Neben dem Artenschutz geht es für uns auch um die Lebensqualität der Menschen in unseren Ortschaften. Windenergieanlagen sind aufgrund ihrer enormen Höhe bis zu 300 Metern und ihrer Geräuschentwicklung für die Einwohner deutlich wahrnehmbar. Auch wenn gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden, können Anlagen als störend empfunden werden – insbesondere in den ruhigen Abend- und Nachtstunden.
Unser Ziel ist deshalb eindeutig: Wir wollen keinen Ausbau auf Kosten unserer Lebensqualität und unseres Lebensraums . Der Schutz wertvoller Natur- und Lebensräume müssen bei der weiteren Planung konsequent berücksichtigt werden.
So können Einwendungen abgegeben werden
Die neuen Planunterlagen stehen vom 20. August bis 1. Oktober 2026 online zur Verfügung. Der Regionalverband stellt dafür auch eine Online-Beteiligungsplattform bereit. Dort können Stellungnahmen sogar direkt bestimmten Textstellen oder Flächen in der Karte zugeordnet werden.
Alternativ können Stellungnahmen per E-Mail an wind@rv-bs.de, schriftlich per Post an den Regionalverband Großraum Braunschweig, Abteilung Regionalentwicklung, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, oder während der Öffnungszeiten vor Ort zur Niederschrift abgegeben werden. Wichtig: Die Frist endet am 1. Oktober 2026.
Unser Appell: Beteiligt Euch wieder zahlreich! Wir wollen unseren Lebensraum bewahren – für Menschen und Tiere!
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