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Wind­parks - Wie­der Betei­li­gung erforderlich

Vom 20. August bis ein­schließ­lich 1. Okto­ber 2026 fin­det die zweite Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zum Sach­li­chen Teil­pro­gramm Wind­ener­gie für den Groß­raum Braun­schweig statt. In die­sem Zeit­raum kön­nen alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die neuen Pla­nun­gen ein­se­hen und Stel­lung­nah­men, Hin­weise und Ein­wen­dun­gen abge­ben. Für uns ist klar: Diese Mög­lich­keit soll­ten wir nutzen!

Erste Ein­wen­dun­gen zei­gen bereits Wirkung

Schon bei der ers­ten Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung haben wir uns inten­siv mit den geplan­ten Wind­ener­gie­flä­chen beschäf­tigt und zahl­rei­che Ein­wen­dun­gen vor­ge­bracht. Ein Teil unse­rer Kri­tik wurde bei der Über­ar­bei­tung berück­sich­tigt. Ins­be­son­dere auf­grund des Arten- und Natur­schut­zes wur­den vor­ge­se­hene Flä­chen deut­lich redu­ziert. Das zeigt: Ein­wen­dun­gen kön­nen etwas bewirken.

rote Flä­che = her­aus­ge­nom­mene Fläche 

Aus unse­rer Sicht gehen die Ände­run­gen aber noch nicht weit genug. Wir müs­sen alles dafür tun, unse­ren Lebens­raum und den Lebens­raum bedroh­ter Tier­ar­ten dau­er­haft zu erhal­ten. Gerade bei gro­ßen Wind­ener­gie­an­la­gen müs­sen Natur-, Arten- und Land­schafts­schutz einen hohen Stel­len­wert behalten.

Lebens­qua­li­tät der Men­schen erhalten

Neben dem Arten­schutz geht es für uns auch um die Lebens­qua­li­tät der Men­schen in unse­ren Ort­schaf­ten. Wind­ener­gie­an­la­gen sind auf­grund ihrer enor­men Höhe bis zu 300 Metern und ihrer Geräusch­ent­wick­lung für die Ein­woh­ner deut­lich wahr­nehm­bar. Auch wenn gesetz­li­che Grenz­werte ein­ge­hal­ten wer­den, kön­nen Anla­gen als stö­rend emp­fun­den wer­den – ins­be­son­dere in den ruhi­gen Abend- und Nachtstunden.

Unser Ziel ist des­halb ein­deu­tig: Wir wol­len kei­nen Aus­bau auf Kos­ten unse­rer Lebens­qua­li­tät und unse­res Lebens­raums . Der Schutz wert­vol­ler Natur- und Lebens­räume müs­sen bei der wei­te­ren Pla­nung kon­se­quent berück­sich­tigt werden.

So kön­nen Ein­wen­dun­gen abge­ge­ben werden

Die neuen Plan­un­ter­la­gen ste­hen vom 20. August bis 1. Okto­ber 2026 online zur Ver­fü­gung. Der Regio­nal­ver­band stellt dafür auch eine Online-Betei­li­gungs­platt­form bereit. Dort kön­nen Stel­lung­nah­men sogar direkt bestimm­ten Text­stel­len oder Flä­chen in der Karte zuge­ord­net werden.

Alter­na­tiv kön­nen Stel­lung­nah­men per E-Mail an wind@rv-bs.de, schrift­lich per Post an den Regio­nal­ver­band Groß­raum Braun­schweig, Abtei­lung Regio­nal­ent­wick­lung, Frank­fur­ter Straße 2, 38122 Braun­schweig, oder wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten vor Ort zur Nie­der­schrift abge­ge­ben wer­den. Wich­tig: Die Frist endet am 1. Okto­ber 2026.

Unser Appell: Betei­ligt Euch wie­der zahl­reich! Wir wol­len unse­ren Lebens­raum bewah­ren – für Men­schen und Tiere!

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg