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Aus für Rad- und Fuß­wege in Stüde

Fuß- und Rad­we­ge­bau geht nur mit der B.I.G.! Der Ver­wal­tungs­aus­schuss (VA) hat in sei­ner nicht­öf­fent­li­chen Sit­zung am 30. Januar 2025 unse­ren B.I.G.-Antrag abge­lehnt, Pla­nungs­kos­ten für den von Stü­des Orts­bür­ger­meis­ter Tris­tan Schmidt (B.I.G.) initi­ier­ten Bau von zwei Fuß- und Rad­we­gen ent­lang der Kreis­stra­ßen in den Haus­halt 2025 ein­zu­stel­len. Dies bedeu­tet defacto das Aus für das Vor­ha­ben, da ohne eine Grund­pla­nung keine För­der­an­träge für das För­der­gramm im Jahr 2026 gestellt wer­den kön­nen. Es bestand so die Chance bis zu 90 Pro­zent der Kos­ten durch diver­sere För­der­pro­gramme erstat­tet zu bekommen. 

Wie­der hat die Sas­sen­bur­ger Poli­tik ver­sagt, ein seit Jahr­zehn­ten debat­tier­tes Pro­blem für unsere Bür­ger zu lösen, das auch nicht uner­heb­lich zur Schul­weg­si­che­rung und zum Schutz von schwa­chen Ver­kehrs­teil­neh­mern bei­getra­gen hätte. Da die Sit­zung nicht­öf­fent­lich war, kön­nen wir das Abstimm­ver­hal­ten lei­der nicht ver­öf­fent­li­chen. Orts­bür­ger­meis­ter Tris­tan Schmidt bedau­ert zutiefst, dass es schein­bar immer noch nicht mög­lich ist, "im Ort" für die Ein­woh­ner am glei­chen Strang zu ziehen.

Durch das Jah­res­pro­gramm 2025 in Nie­der­sa­chen wur­den 23 reine Fuß- und Rad­verkehrs­vorhaben geför­dert. In wei­te­ren 44 Pro­jek­ten wer­den bei Grund­er­neue­rung von Stra­ßen auch Geh- und Rad­wege mit erneu­ert. 75 Mil­lio­nen Euro umfasst das För­der­pro­gramm, durch das Inves­ti­tio­nen in Höhe von 110 Mil­lio­nen Euro getä­tigt wer­den. Auch die Stü­der Wege hät­ten schon in Jahr 2025 dabei sein kön­nen. Wegen feh­len­der Kapa­zi­tä­ten im Rat­haus war es schon im letz­ten Jahr nicht mög­lich, einen För­der­an­trag zu stellen. 

Fol­gende Stre­cken woll­ten wir umsetzen:

Teil­stück 1: par­al­lel zur K29 „Kne­se­be­cker Weg“ 

Teil­stück 1 soll par­al­lel zur K29 am „Kne­se­be­cker Weg“ verlaufen.

Teil­stück 2 soll end­lich eine Ver­bin­dung zum Gebiet "Müh­len­füh­ren“ schaf­fen und par­al­lel zur K30 „Sas­sen­burg­straße“ bis zur Ein­mün­dung auf die K29 verlaufen.

Teil­stück 2: ab „Müh­len­füh­ren“ par­al­lel zur K30 „Sas­sen­burg­straße“ bis zur Ein­mün­dung auf die K29

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