Dienstag, 13. Mai 25
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Neue Rege­lun­gen für die Bio­müll Entsorgung

Mit einer neuen, ab dem 01. Mai 2025 gül­ti­gen, Abfall­ver­ord­nung soll der Anteil von Fremd­stof­fen im Bio­müll redu­ziert wer­den. Ent­sor­gungs­un­ter­neh­men sind nun ver­pflich­tet, den Bio­müll auf Ver­un­rei­ni­gun­gen zu prü­fen. Ist die­ser zu hoch, wird die Bio­tonne nicht mehr geleert. 

Dann muss der Nut­zer der Tonne den Müll selbst nach­sor­tie­ren und das Fremd­ma­te­rial ent­fer­nen. Bei gro­ben Ver­stö­ßen, wenn sich zum Bei­spiel Schad­stoffe in der Bio­tonne befin­den, kön­nen Geld­stra­fen in Höhe von bis zu von bis zu 2500 Euro ver­hängt wer­den. Pro­ble­ma­tisch ist aller­dings, dass die Abfall­sat­zung des Land­krei­ses Gif­horn diese neuen Rege­lun­gen noch nicht ent­hält. Erst zum Jah­res­ende ist eine Über­ar­bei­tung geplant. 

Strit­tig ist wei­ter­hin, ob bio­lo­gisch abbau­bare / kom­pos­tier­bare Bio-Müll­sä­cke ver­wen­det wer­den dür­fen. Fa. Remon­dis, im Land­kreis Gif­horn zustän­dig für die Müll­ent­sor­gung, hat auf Anfrage mit­ge­teilt, dass, wenn über­haupt, vor­zugs­weise nur zer­ti­fi­zierte und kom­pos­tier­bare Papier-Müll­sä­cke ver­wen­det wer­den sol­len. Wer­den zer­ti­fi­zierte und kom­pos­tier­bare Bio-Müll­sä­cke bei­spiels­weise aus Mais­stärke ver­wen­det, ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass die Tonne nicht ent­leert wird. Der Fah­rer kann bei der Ent­lee­rung nicht unter­schei­den, ob es sich um einen nor­ma­len Plas­tik- oder Bio­müll­beu­tel handelt. 

Eine gute Gele­gen­heit um auf die rich­tige Ent­sor­gung / Tren­nung auf­merk­sam zu machen:

Was darf bei­spiels­weise in die Biotonne?

Quelle: Bun­des­mi­nis­te­rium für Umwelt, Natur­schutz, nukleare Sicher­heit und Ver­brau­cher­schutz (BMUV)
  • Brot und Backwaren
  • Eier­scha­len
  • Fisch, Fleisch und Wurst (kein rohes Fleisch)
  • Milch­pro­dukte
  • Obst und Gemüse (auch Südfrüchte)
  • Kaf­fee­fil­ter und Teebeutel
  • Gar­ten­ab­fälle (zum Bei­spiel Blu­men, Blu­men­erde, Laub, Pflan­zen­teile, Gras, Unkraut, Zweige)
  • Stroh, Heu und Klein­tier­streu (in klei­nen Mengen)
  • Holz­wolle und Säge­späne (nur von unbe­han­del­tem Holz)
  • Haare, Federn und Knochen

Was darf bei­spiels­weise NICHT in die Biotonne?

  • Kunst­stoffe und Ver­pa­ckun­gen wie Plas­tik­tü­ten, Ein­weg­ge­schirr und -besteck, Kaf­fee­kap­seln, Blu­men- und Pflanz­töpfe (auch kom­pos­tier­bare)
  • behan­del­tes Holz (zum Bei­spiel Möbel und Spanplatten)
  • Hygie­ne­ar­ti­kel wie Tam­pons, Bin­den und Win­deln (auch kom­pos­tier­bare), Ver­band­ma­te­rial, Watte und Wattestäbchen
  • tie­ri­sche Abfälle (zum Bei­spiel Hun­de­kot oder mine­ra­li­sche Kleintierstreu)
  • Asche, Ruß und Stra­ßen­keh­richt

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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