Neue Regelungen für die Biomüll Entsorgung
Mit einer neuen, ab dem 01. Mai 2025 gültigen, Abfallverordnung soll der Anteil von Fremdstoffen im Biomüll reduziert werden. Entsorgungsunternehmen sind nun verpflichtet, den Biomüll auf Verunreinigungen zu prüfen. Ist dieser zu hoch, wird die Biotonne nicht mehr geleert.
Dann muss der Nutzer der Tonne den Müll selbst nachsortieren und das Fremdmaterial entfernen. Bei groben Verstößen, wenn sich zum Beispiel Schadstoffe in der Biotonne befinden, können Geldstrafen in Höhe von bis zu von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Problematisch ist allerdings, dass die Abfallsatzung des Landkreises Gifhorn diese neuen Regelungen noch nicht enthält. Erst zum Jahresende ist eine Überarbeitung geplant.
Strittig ist weiterhin, ob biologisch abbaubare / kompostierbare Bio-Müllsäcke verwendet werden dürfen. Fa. Remondis, im Landkreis Gifhorn zuständig für die Müllentsorgung, hat auf Anfrage mitgeteilt, dass, wenn überhaupt, vorzugsweise nur zertifizierte und kompostierbare Papier-Müllsäcke verwendet werden sollen. Werden zertifizierte und kompostierbare Bio-Müllsäcke beispielsweise aus Maisstärke verwendet, ist nicht auszuschließen, dass die Tonne nicht entleert wird. Der Fahrer kann bei der Entleerung nicht unterscheiden, ob es sich um einen normalen Plastik- oder Biomüllbeutel handelt.
Eine gute Gelegenheit um auf die richtige Entsorgung / Trennung aufmerksam zu machen:
Was darf beispielsweise in die Biotonne?

- Brot und Backwaren
- Eierschalen
- Fisch, Fleisch und Wurst (kein rohes Fleisch)
- Milchprodukte
- Obst und Gemüse (auch Südfrüchte)
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Gartenabfälle (zum Beispiel Blumen, Blumenerde, Laub, Pflanzenteile, Gras, Unkraut, Zweige)
- Stroh, Heu und Kleintierstreu (in kleinen Mengen)
- Holzwolle und Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
- Haare, Federn und Knochen
Was darf beispielsweise NICHT in die Biotonne?
- Kunststoffe und Verpackungen wie Plastiktüten, Einweggeschirr und -besteck, Kaffeekapseln, Blumen- und Pflanztöpfe (auch kompostierbare)
- behandeltes Holz (zum Beispiel Möbel und Spanplatten)
- Hygieneartikel wie Tampons, Binden und Windeln (auch kompostierbare), Verbandmaterial, Watte und Wattestäbchen
- tierische Abfälle (zum Beispiel Hundekot oder mineralische Kleintierstreu)
- Asche, Ruß und Straßenkehricht
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