Montag, 20. Okt. 25
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Poli­zei warnt vor Fake-Shops

Die Gif­hor­ner Poli­zei warnt alle Bür­ger vor Fake-Shops im Inter­net, die mit ver­lo­ckend güns­ti­gen Prei­sen Waren anbie­ten, aber die Lie­fe­rung aus­bleibt und das Geld ver­lo­ren ist. 

Gerade in der Vor­weih­nachts­zeit, wenn viele Men­schen Geschenke bequem im Inter­net bestel­len, nut­zen Betrü­ger die erhöhte Kauf­laune gezielt aus. Die Poli­zei warnt des­halb ein­dring­lich vor Fake-Shops und gibt Tipps, wie man sich schüt­zen kann.

Ein klas­si­sches Warn­si­gnal lau­tet: Wenn ein Ange­bot zu gut ist, um wahr zu sein, dann ist es das meist auch nicht. Beson­ders auf­fäl­lig sind extrem nied­rige Preise für gefragte Pro­dukte wie Smart­phones, Spiel­kon­so­len oder Mar­ken­klei­dung. Oft wer­den Kun­din­nen und Kun­den dazu ver­lei­tet, per Vor­kasse zu zah­len - die Ware wird jedoch nie geliefert.

Dane­ben gibt es eine Reihe wei­te­rer Anzei­chen, die auf einen unse­riö­sen Online-Shop hin­deu­ten kön­nen. Feh­lende oder unvoll­stän­dige Impres­sums­an­ga­ben, unpro­fes­sio­nell gestal­tete Web­sei­ten, Recht­schreib­feh­ler oder auf­fal­lend schlechte Über­set­zun­gen soll­ten ebenso miss­trau­isch machen wie feh­lende Kon­takt­mög­lich­kei­ten oder aus­schließ­lich Vor­kasse-Zah­lung. Auch über­trie­ben posi­tive Bewer­tun­gen, Güte­sie­gel ohne Ver­lin­kung oder frag­wür­dige Domain­na­men (etwa mit Tipp­feh­lern oder unbe­kann­ten Endun­gen) kön­nen Hin­weise auf einen Fake­shop sein.

Die gute Nach­richt: Ver­brau­cher kön­nen ver­däch­tige Sei­ten kos­ten­los prü­fen. Die Ver­brau­cher­zen­trale bie­tet mit dem soge­nann­ten Fake­shop-Fin­der ein Online-Tool an, mit dem sich Web­sei­ten inner­halb weni­ger Sekun­den bewer­ten las­sen. Wer die Inter­net­adresse eines Shops ein­gibt, erhält eine Ampel­be­wer­tung - grün bedeu­tet bis­her unauf­fäl­lig, gelb steht für Zwei­fel, und rot weist auf ein hohes Risiko hin. Der Fake­shop-Fin­der ist erreich­bar unter www​.ver​brau​cher​zen​trale​.de/​f​a​k​e​s​h​o​p​f​i​n​der.

Soll­ten Sie den­noch Opfer eines Fake­shops gewor­den sein, gilt: schnell han­deln. Ver­su­chen Sie umge­hend, eine bereits getä­tigte Zah­lung zu stop­pen oder rück­gän­gig zu machen. Kon­tak­tie­ren Sie Ihre Bank, Kre­dit­kar­ten­an­bie­ter oder den Zah­lungs­dienst­leis­ter. Sichern Sie außer­dem alle Belege wie E-Mails, Bestell­be­stä­ti­gun­gen und Screen­shots der Web­seite und erstat­ten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Poli­zei appel­liert ein­dring­lich, beim Online-Ein­kauf gerade in der Vor­weih­nachts­zeit beson­ders wach­sam zu sein. Las­sen Sie sich nicht von ver­meint­li­chen Schnäpp­chen blen­den, prü­fen Sie vor der Bestel­lung den Anbie­ter sorgfältig.

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