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Bis 1. Okto­ber: Stel­lung­nahme zur Wind­ener­gie abgeben!

Die Zeit läuft: Nur noch bis ein­schließ­lich 1. Okto­ber 2026 kön­nen Bür­ger Stel­lung­nah­men zum zwei­ten Ent­wurf des Wind­pro­gramms des Regio­nal­ver­bands Groß­raum Braun­schweig (RGB) abge­ben. Danach endet die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung. Der RGB emp­fiehlt dafür ins­be­son­dere seine Online-Beteiligungsplattform.

Wir als Wäh­ler­ge­mein­schaft wer­den erneut eine eigene Stel­lung­nahme einreichen.

Warum? Weil sich gezeigt hat, dass fach­lich begrün­dete Ein­wen­dun­gen etwas bewir­ken kön­nen. Unsere erste Stel­lung­nahme fand zwar im Gemein­de­rat keine Mehr­heit. Die darin ange­spro­che­nen Belange – ins­be­son­dere zum Natur- und Arten­schutz – fin­den sich jedoch auch in den Grün­den wie­der, die zu Ände­run­gen der Pla­nung geführt haben. Die Sas­sen­bur­ger Flä­che VR GIF_21 wurde im zwei­ten Ent­wurf deut­lich ver­klei­nert. Ins­ge­samt hat der RGB nach der ers­ten Betei­li­gung 56 Gebiete ver­än­dert und acht Vor­rang­ge­biete voll­stän­dig gestrichen.

Uns reicht das noch nicht

Wir sind über­zeugt, auch in der zwei­ten Stel­lung­nahme gewich­tige Argu­mente dafür vor­tra­gen zu kön­nen, die geplante Flä­che wei­ter zu ver­klei­nern oder – soweit die fach­li­chen und recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen – voll­stän­dig zu verwerfen.

Dabei geht es um unse­ren Lebens­raum: um Wald und Land­schaft, den Lebens­raum bedroh­ter Tier­ar­ten und um die Men­schen, die dau­er­haft mit den Aus­wir­kun­gen der Anla­gen leben müs­sen. Geräu­sche, Schat­ten­wurf und die mas­sive Ver­än­de­rung des Land­schafts­bil­des ver­schwin­den nicht allein dadurch, dass Grenz­werte ein­ge­hal­ten werden.

Beson­ders kri­tisch sehen wir, wenn in der poli­ti­schen Dis­kus­sion vor allem mög­li­che Ein­nah­men in den Vor­der­grund gestellt wer­den. Zusätz­li­che Steu­er­ein­nah­men ver­blei­ben nicht auto­ma­tisch voll­stän­dig als zusätz­li­ches Geld bei der Gemeinde. Eine höhere Steu­er­kraft oder Ein­nah­men wer­den zu gerin­ge­ren Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen des Lan­des füh­ren. Der tat­säch­li­che finan­zi­elle Net­to­ef­fekt ist daher viel kleiner!

Für uns steht fest: Unser Lebens­um­feld, der Natur- und Arten­schutz und die Lebens­qua­li­tät der Men­schen dür­fen nicht vor­schnell finan­zi­el­len Erwar­tun­gen unter­ge­ord­net werden.

Des­halb: Jetzt betei­li­gen! Stel­lung­nah­men sind nur noch bis zum 1. Okto­ber 2026 möglich.

rote Flä­che = her­aus­ge­nom­mene Fläche 

So kön­nen Ein­wen­dun­gen abge­ge­ben werden

Die neuen Plan­un­ter­la­gen ste­hen noch bis zum 1. Okto­ber 2026 online zur Ver­fü­gung. Der Regio­nal­ver­band stellt dafür auch eine Online-Betei­li­gungs­platt­form bereit. Dort kön­nen Stel­lung­nah­men sogar direkt bestimm­ten Text­stel­len oder Flä­chen in der Karte zuge­ord­net werden.

Alter­na­tiv kön­nen Stel­lung­nah­men per E-Mail an wind@rv-bs.de, schrift­lich per Post an den Regio­nal­ver­band Groß­raum Braun­schweig, Abtei­lung Regio­nal­ent­wick­lung, Frank­fur­ter Straße 2, 38122 Braun­schweig, oder wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten vor Ort zur Nie­der­schrift abge­ge­ben wer­den. Wich­tig: Die Frist endet am 1. Okto­ber 2026.

Unser Appell: Betei­ligt Euch wie­der zahl­reich! Wir wol­len unse­ren Lebens­raum bewah­ren – für Men­schen und Tiere!

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg