Donnerstag, 10. Juli 25
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Kreis­tag bestä­tigt - Land­rats­wahl am 26. Okto­ber 2025

Der Kreis­tag des Land­krei­ses Gif­horn hat mehr­heit­lich in einer Son­der­sit­zung den Ter­min für die vor­ge­zo­gene Land­rats­wahl am 26. Okto­ber 2025 bestätigt. 

Der Wahl­tag fin­det dann am letz­ten Feri­en­tag der Herbst­fe­rien statt, sodass der Anteil der Brief­wäh­ler hoch sein dürfte. Auf­grund der Herbst­fe­rien und des Fei­er­ta­ges am 3. Okto­ber ist der Ver­sand und Rück­ver­sand der Brief­wahl­un­ter­la­gen höchst pro­ble­ma­tisch - Grund für nicht erfolgte Zustimmung. 

Sollte im ers­ten Wahl­gang kei­ner der Kan­di­da­ten die abso­lute Mehr­heit der Stim­men, also mehr als 50 Pro­zent, errei­chen, fin­det die Stich­wahl der zwei stärks­ten Kan­di­da­ten am 09. Novem­ber 2025 statt.

Kan­di­da­ten kön­nen bis 34 Tage vor der Wahl, also bis zum 22. Sep­tem­ber 2025, ihre Unter­la­gen für die Direkt­wahl bei der Wahl­lei­tung ein­rei­chen. Größte Her­aus­for­de­rung wird sein, den wahl­be­rech­ti­gen Bür­gern im Land­kreis Gif­horn die Wich­tig­keit der Wahl des Land­ra­tes zu ver­deut­li­chen, damit diese Ihr Wahl­recht auch in Anspruch nehmen. 

Wahl­be­rech­tigt sind bei der Kom­mu­nal­wahl alle Bür­ger ab 16 Jah­ren, die ihren Wohn­sitz min. 6 Monate im Land­kreis Gif­horn haben.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg