Landratswahl findet am 26. Oktober 2025 statt
Die vorgezogene Landratswahl, die nach dem plötzlichen Tod von Landrat Tobias Heilmann zur Bestimmung eines Nachfolgers erforderlich ist, wird voraussichtlich am 26. Oktober 2025 stattfinden. Der Wahltag würde dann unglücklich auf den letzten Ferientag der Herbstferien in Niedersachsen fallen. Sollte im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit der Stimmen, also mehr als 50 Prozent, erreichen, findet die Stichwahl der zwei stärksten Kandidaten voraussichtlich am 09. November 2025 statt.
Da der Landrat durch eine Direktwahl von den Bürgern des Landkreises gewählt wird, muss eine Neuwahl entsprechend der Regelungen in der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG) innerhalb von 6 Monaten, also bis Ende November 2025, erfolgen. Wahlberechtigt sind bei der Kommunalwahl alle Bürger ab 16 Jahren, die ihren Wohnsitz min. 6 Monate im Landkreis Gifhorn haben.
Final festlegen wird der Kreistag den Wahltermin in einer Sondersitzung, die voraussichtlich am 18. Juni 2025 stattfinden wird. Der Termin für die Neuwahl muss dann mindestens 2 Monate vorher veröffentlicht werden. Kandidaten können bis 34 Tage vor der Wahl ihre Unterlagen einreichen.
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