Montag, 16. Juni 25
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Land­rats­wahl fin­det am 26. Okto­ber 2025 statt

Die vor­ge­zo­gene Land­rats­wahl, die nach dem plötz­li­chen Tod von Land­rat Tobias Heil­mann zur Bestim­mung eines Nach­fol­gers erfor­der­lich ist, wird vor­aus­sicht­lich am 26. Okto­ber 2025 statt­fin­den. Der Wahl­tag würde dann unglück­lich auf den letz­ten Feri­en­tag der Herbst­fe­rien in Nie­der­sach­sen fal­len. Sollte im ers­ten Wahl­gang kei­ner der Kan­di­da­ten die abso­lute Mehr­heit der Stim­men, also mehr als 50 Pro­zent, errei­chen, fin­det die Stich­wahl der zwei stärks­ten Kan­di­da­ten vor­aus­sicht­lich am 09. Novem­ber 2025 statt.

Da der Land­rat durch eine Direkt­wahl von den Bür­gern des Land­krei­ses gewählt wird, muss eine Neu­wahl ent­spre­chend der Rege­lun­gen in der Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sung (NKomVG) inner­halb von 6 Mona­ten, also bis Ende Novem­ber 2025, erfol­gen. Wahl­be­rech­tigt sind bei der Kom­mu­nal­wahl alle Bür­ger ab 16 Jah­ren, die ihren Wohn­sitz min. 6 Monate im Land­kreis Gif­horn haben.

Final fest­le­gen wird der Kreis­tag den Wahl­ter­min in einer Son­der­sit­zung, die vor­aus­sicht­lich am 18. Juni 2025 statt­fin­den wird. Der Ter­min für die Neu­wahl muss dann min­des­tens 2 Monate vor­her ver­öf­fent­licht wer­den. Kan­di­da­ten kön­nen bis 34 Tage vor der Wahl ihre Unter­la­gen einreichen.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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