Montag, 16. Juni 25
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Frei­flä­chen-PV-Anla­gen im ers­ten Schritt durchgewunken

Alle Inter­es­sen gerecht gegen­ein­an­der und unter­ein­an­der abge­wo­gen? Nein, das hat der Rat der Gemeinde Sas­sen­burg bei der Frei­gabe des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes (F-Plan) als ers­tem Ver­fah­rens­schritt zur Errich­tung von Frei­flä­chen-PV-Anla­gen nicht getan. Wie lei­der schon fast bei öffent­li­chen Betei­li­gungs­fah­ren üblich, egal ob Bern­stein­see etc., wer­den die teils berech­tig­ten Stel­lung­nah­men igno­riert, egal von wem die Stel­lung­nahme kommt. 

Im Fall der Frei­flä­chen-PV-Anla­gen von Umwelt­ver­bän­den, die dann im Bau- und Umwelt­aus­schuss als Lob­by­is­ten-Ver­ei­ni­gung durch Mit­glie­der der Grü­nen und SPD bezeich­net wer­den und deren Kom­pe­tenz ange­zwei­felt wird. Statt­des­sen ver­traut man einer Stu­die des Bun­des­ver­band Neue Ener­gie­wirt­schaft (bne) e.V, dem Inter­es­sen­ver­band der Ener­gie­händ­ler und -lie­fe­ran­ten. Auf wel­che Orga­ni­sa­tion trifft wohl die Bezeich­nung Lob­by­is­ten bes­ser zu? 

Dabei wäre es einen trag­ba­ren Kom­pro­miss, der mehr Inter­es­sen als nur die von den Grund­stück­ei­gen­tü­mern / Inves­to­ren berück­sich­tigt, zu fin­den, gar nicht so schwer. Wenn man denn wollte. Aber CDU, Grüne und SPD als Mehr­gruppe wol­len keine Kom­pro­misse fin­den. Nicht für unsere Bür­ger, unsere Gemeinde und unsere Umwelt, sprich unser Zuhause.

Unser Ände­rungs­an­trag war so ein Ansatz mehr Inter­es­sen durch­zu­set­zen. In den Bera­tun­gen war aber lei­der wie­der zu erken­nen, dass man sich offen­bar nicht ein­mal die Mühe gemacht hatte, die­sen Antrag durch­zu­le­sen. Bei­spiels­weise wet­terte Chris­tian Degen­hardt (SPD) gegen die­sen Antrag, um eine Flä­che eines guten Bekann­ten durch­zu­set­zen, obwohl diese Flä­che gar nicht Bestand­teil unse­res Ände­rungs­an­tra­ges war. Klas­si­sches Eigen­tor!

Keine andere Gemeinde im Land­kreis Gif­horn hat so wie die Gemeinde Sas­sen­burg die Grund­stü­cke nur auf Zuruf der Grund­stück­ei­gen­tü­mer / Inves­to­ren aus­ge­wie­sen. Bei­spiels­weise das Kri­te­rium Boden­richt­wert, der etwas über die Boden­qua­li­tät aus­sagt, wurde in der Sas­sen­burg früh­zei­tig aus der Bewer­tung herausgenommen. 

Wirt­schaft­li­che Inter­es­sen ste­hen gegen ein durch­dach­tes Handeln!

Die Flä­chen:

  • Flä­che A (12,38 ha) - befin­det sich öst­lich von Neu­dorf-Pla­ten­dorf und nörd­lich des Gewer­be­ge­bie­tes „Rohr­wie­sen II“
  • Flä­che B (15,27 ha) - liegt nord­west­lich des Wes­ter­be­cker Schul­zen­trums und nörd­lich der K 93
  • Flä­che C (31,9 ha) - ist süd­öst­lich von Gru­ßen­dorf ange­sie­delt und befin­det sich direkt an der Grenze zu der Gemeinde Barwedel
  • Flä­che D (10,69 ha) und Flä­che E (14,18 ha) befin­den sich nord­öst­lich der Ort­schaft Dan­nen­büt­tel

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