Tierschutzfall in Brome kostet bisher schon 186.000 Euro
Der Kreistag des Landkreises Gifhorn hat in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit einer außerplanmäßigen Ausgabe von 200.000 Euro im Bereich Tierschutz zugestimmt. Hintergrund sind insbesondere die erheblichen Kosten, die durch den Tierschutzfall in Brome entstanden sind.
Die 67 Hunde, die aufgrund schwerer Tierschutzverstöße beschlagnahmt wurden, dürfen inzwischen offiziell vermittelt werden. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts können die Tiere an geeignete Halter weitergegeben werden. Derzeit sind sie in verschiedenen Tierheimen und Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet untergebracht.
Allein dieser Fall hat den Landkreis bislang rund 186.000 Euro gekostet. Weitere Ausgaben werden folgen, da noch nicht alle Tiere vermittelt sind und weiterhin Kosten für Unterbringung, Pflege und tierärztliche Versorgung anfallen.
Selbstverständlich steht außer Frage, dass Tiere bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz geschützt werden müssen. Der Landkreis ist hier zum Handeln verpflichtet. Dennoch muss auch die finanzielle Dimension solcher Maßnahmen offen angesprochen werden.
Die Verwaltung verweist darauf, dass die entstandenen Kosten dem Tierhalter in Rechnung gestellt werden. Falls erforderlich, sollen die Forderungen auch vollstreckt werden. Angesichts der mittlerweile erreichten Summe erscheint jedoch fraglich, ob die Kosten tatsächlich in nennenswertem Umfang zurückgeführt werden können. Es ist daher davon auszugehen, dass letztlich ein Großteil der Ausgaben von den Steuerzahlern getragen werden muss.
Wir haben deshalb im Kreistag erneut auf offene Fragen hingewiesen. Bereits in der Vergangenheit hatten wir Bedenken hinsichtlich der Transparenz bei der Abwicklung von Tierschutzfällen sowie möglicher Interessenkonflikte im Umfeld von Auftragnehmern des Landkreises geäußert. Diese Fragen sind aus unserer Sicht bis heute nicht ausreichend beantwortet worden.
Gerade wenn innerhalb weniger Monate zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt werden müssen und die Gesamtkosten einzelner Fälle sechsstellige Beträge erreichen, erwarten wir eine lückenlose Transparenz über die Mittelverwendung sowie eine konsequente Einhaltung aller Compliance-Regeln.
Tierschutz ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Er darf jedoch nicht dazu führen, dass berechtigte Fragen nach Wirtschaftlichkeit, Kontrolle und Transparenz ausgeblendet werden. Wer öffentliche Gelder einsetzt, muss auch bereit sein, öffentlich Rechenschaft über deren Verwendung abzulegen.
Trotz unserer vorgetragenen Bedenken hat der Kreistag die Erhöhung des Budgets mit großer Mehrheit beschlossen.
Der Redebeitrag:
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Zuhörer,
heute sollen wir schon wieder einer außerplanmäßigen Ausgabe im Bereich Tierschutz zustimmen.
Der ursprüngliche Haushaltsansatz betrug 90.000 Euro. Inzwischen werden zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000 Euro benötigt. Hauptursache hierfür ist der Tierschutzfall Brome, der nach aktuellem Stand bereits Kosten von rund 186.000 Euro verursacht hat.
Und dabei wird es voraussichtlich nicht bleiben. Weitere Kosten werden entstehen – abhängig vom Erfolg der Vermittlung der Tiere sowie von den fortlaufenden Aufwendungen für Unterbringung, Pflege und tierärztliche Versorgung der noch nicht vermittelten Tiere.
Selbstverständlich ist Tierschutz eine wichtige Aufgabe des Landkreises. Wenn Tiere leiden, muss gehandelt werden. Daran besteht für mich keinerlei Zweifel. Allerdings haben wir auch die Pflicht, verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die entstandenen Kosten dem Tierhalter in Rechnung gestellt und gegebenenfalls vollstreckt werden. Das ist rechtlich korrekt. Gleichzeitig muss aber auch ausgesprochen werden, dass angesichts der Höhe der Forderungen die Erfolgsaussichten einer Vollstreckung äußerst gering erscheinen.
Die Realität wird daher vermutlich sein, dass der überwiegende Teil dieser Kosten letztlich von den Steuerzahlern getragen werden muss.
Bereits in der Kreistagssitzung im Dezember habe ich darauf hingewiesen, dass es im Umfeld der beauftragten Leistungserbringer und der Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt erhebliche Fragen gibt.
Ich habe damals kritisiert, dass ein Auftragnehmer des Landkreises in sozialen Netzwerken über einzelne Tierschutzfälle berichtet und dabei Informationen veröffentlicht, die der Öffentlichkeit eigentlich nicht zugänglich sein sollten.
Ebenso habe ich auf personelle und private Verflechtungen zwischen Mitarbeitern des Veterinäramtes und dem Auftragnehmer hingewiesen, die zumindest erhebliche Compliance-Fragen aufwerfen.
Bis heute sind diese Fragen aus meiner Sicht nicht zufriedenstellend beantwortet worden.
Gerade wenn wir inzwischen über Summen sprechen, die ein Mehrfaches des ursprünglichen Haushaltsansatzes betragen, erwarte ich von der Kreisverwaltung vollständige Transparenz, klare Kontrollmechanismen und eine lückenlose Aufklärung möglicher Interessenkonflikte.
Denn eines darf nicht entstehen: der Eindruck, dass mit Tierschutzmaßnahmen wirtschaftliche Interessen verbunden sind oder einzelne Akteure von solchen Fällen finanziell profitieren können. Tierschutz dient dem Wohl der Tiere und nicht der Schaffung von Geschäftsmodellen.
Solange diese offenen Fragen nicht geklärt sind und die Verwaltung keine überzeugenden Antworten liefert, kann ich einer weiteren Ausweitung der Ausgaben nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Andreas Kautzsch
Gültig ist das gesprochene Wort in der Sitzung!
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