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Urteil zur A 39: Klar­heit – aber keine Entwarnung

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig hat heute die erneute Klage einer aner­kann­ten Umwelt­ver­ei­ni­gung gegen die Plan­fest­stel­lung für den 7. Bau­ab­schnitt der A 39 zwi­schen Wolfs­burg und Ehra-Les­sien abgewiesen.

Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ter Andreas Kau­t­zsch erklärt dazu:

„End­lich gibt es Klar­heit. Das heißt aber nicht, dass der Bau die­ser Auto­bahn eine durch­dachte Ent­schei­dung ist – ins­be­son­dere mit Blick auf die der­zeit geplan­ten Kos­ten von rund 2,1 Mil­li­ar­den Euro. Die Kos­ten wer­den sich bis zur Fer­tig­stel­lung - wie üblich bei öffent­li­chen Bau­vor­ha­ben - min­des­tens verdoppeln.“

Die plan­fest­ge­stellte Teil­stre­cke reicht von der Anschluss­stelle Wey­hau­sen bis zur Anschluss­stelle Ehra. Für die Ort­schaf­ten Gru­ßen­dorf, Wes­ter­beck und Les­sien wird die A 39 gra­vie­rende Aus­wir­kun­gen haben. Das Ver­kehrs­auf­kom­men wird durch den Zubrin­ger­ver­kehr deut­lich steigen. 🚗🚛

Unab­hän­gig vom heu­ti­gen Urteil gilt: Die Hin­weise zum Natur- und Arten­schutz müs­sen wei­ter­hin ernst genom­men wer­den und in die wei­te­ren Schritte einfließen. 🌿🐾

Mehr Infor­ma­tio­nen zur Ent­schei­dung gibt es beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt: https://​www​.bverwg​.de

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