Mittwoch, 4. März 26
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Wie viele Wohnei­hei­ten sol­len pro Jahr ent­ste­hen dürfen?

Wie viele Wohn­ein­hei­ten sol­len pro Jahr ent­ste­hen dür­fen? Der Wes­ter­be­cker Orts­rat hat sich bereits fest­ge­legt! In einer gemein­same Sit­zung aller 6 Orts­räte der Gemeinde Sas­sen­burg sowie des Bau­aus­schus­ses am 12. März 2026 um 18 Uhr in der Sport­halle Dan­nen­büt­tel soll noch ein­mal die Orts­ent­wick­lung im Rah­men der Neu­auf­stel­lung der regio­na­len Raum­pla­nung des Regio­nal­ver­ban­des Braun­schweig bera­ten wer­den. Dabei geht es um die Frage, wie stark sich die ein­zel­nen Ort­schaf­ten künf­tig ent­wi­ckeln dürfen. 

Der Regio­nale Raum­ord­nungs­plan (RROP) legt für die fünf Ort­schaf­ten außer­halb des Grund­zen­trums Wes­ter­beck keine kon­kre­ten Bau­flä­chen fest. Statt­des­sen bestimmt er, wie stark eine Ort­schaft wach­sen darf – also die zuläs­sige Menge neuer Wohn­ein­hei­ten pro Jahr.

Dabei gibt es eine ent­schei­dende Änderung:

  • Bis­he­rige Rege­lung: Eine Ort­schaft darf jähr­lich 3,5 Wohn­ein­hei­ten pro 1.000 Ein­wohner ent­wi­ckeln.
  • Neue geplante Rege­lung: Die­ser Wert soll auf 2,5 Wohn­ein­hei­ten pro 1.000 Ein­woh­ner sinken.

Begrün­det wird die Redu­zie­rung mit dem Ziel, den Flä­chen­ver­brauch zu ver­rin­gern. Unsere B.I.G.-Fraktion setzt sich in die­ser Dis­kus­sion für einen höhe­ren Wert zuläs­si­ger Wohn­ein­hei­ten ein – getra­gen vom kla­ren Ergeb­nis unse­rer Online­um­frage, in der sich die Mehr­heit für gene­ra­tio­nen­über­grei­fende Ent­wick­lung, Nach­ver­dich­tung und neue Bau­ge­biete aus­ge­spro­chen hat.

Die Men­schen in allen Ort­schaf­ten wün­schen sich mehr Wohn­raum, mehr Mög­lich­kei­ten für junge Fami­lien, bar­rie­re­freie Ange­bote für ältere Men­schen und eine mode­rate Nach­ver­dich­tung, die das Orts­bild erhält, aber Ent­wick­lung ermöglicht.

Eine zu starke Begren­zung der Wohn­ein­hei­ten würde:

  • den Bedarf an Wohn­raum ignorieren,
  • die Ent­wick­lungs­chan­cen der Ort­schaf­ten ungleich beschneiden,
  • und gene­ra­tio­nen­über­grei­fende Wohn­kon­zepte erschweren.

Darum set­zen wir uns dafür ein, dass die zuläs­sige Ent­wick­lung nicht wei­ter ein­ge­schränkt, son­dern rea­li­täts­nah und bedarfs­ge­recht aus­ge­stal­tet wird.

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Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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