Urteil zur A 39: Klarheit – aber keine Entwarnung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die erneute Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Planfeststellung für den 7. Bauabschnitt der A 39 zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien abgewiesen.
Kreistagsabgeordneter Andreas Kautzsch erklärt dazu:
„Endlich gibt es Klarheit. Das heißt aber nicht, dass der Bau dieser Autobahn eine durchdachte Entscheidung ist – insbesondere mit Blick auf die derzeit geplanten Kosten von rund 2,1 Milliarden Euro. Die Kosten werden sich bis zur Fertigstellung - wie üblich bei öffentlichen Bauvorhaben - mindestens verdoppeln.“
Die planfestgestellte Teilstrecke reicht von der Anschlussstelle Weyhausen bis zur Anschlussstelle Ehra. Für die Ortschaften Grußendorf, Westerbeck und Lessien wird die A 39 gravierende Auswirkungen haben. Das Verkehrsaufkommen wird durch den Zubringerverkehr deutlich steigen. ![]()
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Unabhängig vom heutigen Urteil gilt: Die Hinweise zum Natur- und Artenschutz müssen weiterhin ernst genommen werden und in die weiteren Schritte einfließen. ![]()
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Mehr Informationen zur Entscheidung gibt es beim Bundesverwaltungsgericht: https://www.bverwg.de
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