Antrag: Kita-Gebühren zurückzahlen
In der Gemeinde Sassenburg ist eine Diskussion um die Zahlung der Kita-Gebühren entbrannt, ob Eltern diese weiterhin entrichten sollen, obwohl zurzeit wegen der "Corona-Krise" keine Betreuung für Kinder in Anspruch genommen werden kann.
Unsere Wählergemeinschaft spricht sich gegen die Erhebung dieser Gebühren aus, da eine Betreuung, also eine Gegenleistung, zurzeit nicht erbracht wird. Gebühren müssen nur noch für die Betreuung von Kindern bis 3 Jahren oder für den Hort entrichtet werden.
Verwaltung verweist auf Verträge
Noch in einer am 01.04.2020 verteilten Ratsinformation hat Bürgermeister Arms darauf hingewiesen, dass die Kita-Gebühren aufgrund der Regelungen in den Betreuungsverträgen der AWO erst bei einem Ausfall der Betreuung von mehr als einem Monat nicht mehr entrichtet werden müssen. Demnach wäre ein Erstattungsanspruch erst nach dem 19.04.2020 rechtlich gesichert. Erst ab Mai 2020, falls die Einrichtungen dann noch geschlossen wären, müssten keine Gebühren mehr gezahlt werden.
Für den kirchlichen Kindergarten in Neudorf-Platendorf gibt es diesbezüglich keine Regelung, sodass die Verwaltung dafür analog die Regelungen der AWO anwenden würde.
Gifhorn verzichtet auf Kita-Gebühren
Die Stadt Gifhorn geht schon mit gutem Beispiel voran. So sollen wegen der Corona-Schließungen für April 2020 keine Krippen-, Kita- und Hortgebühren bezahlt werden müssen.
Bereits abgebuchtes Geld für April 2020 soll zurückerstattet werden. Was in Gifhorn offenbar problemlos möglich ist, muss auch in der Gemeinde Sassenburg möglich sein.
Antrag für Rückerstattung
Unsere Fraktion hat daher für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30.04.2020 den Antrag gestellt, dass die zum 01.04.2020 bereits abgebuchten Kita-Gebühren für den Monat April 2020 vollständig zurückgezahlt werden.
Wir möchten durch diesen Antrag Familien, insbesondere mit alleinerziehenden Elternteilen entlasten, die ggf. aktuell durch Kurzarbeit über ein deutlich gekürztes Familieneinkommen verfügen.
Das Volumen der Rückzahlung sollten sich in einem finanziellen Rahmen von geschätzten 60.000 € bewegen. Die entgangenen Einnahmen sehen wir als aktive Förderung von Familien an!
Symbolbild von Gerd Altmann auf Pixabay