Donnerstag, 28. Mrz. 24
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Antrag: Kita-Gebüh­ren zurückzahlen

In der Gemeinde Sas­sen­burg ist eine Dis­kus­sion um die Zah­lung der Kita-Gebüh­ren ent­brannt, ob Eltern diese wei­ter­hin ent­rich­ten sol­len, obwohl zur­zeit wegen der "Corona-Krise" keine Betreu­ung für Kin­der in Anspruch genom­men wer­den kann.

Unsere Wäh­ler­ge­mein­schaft spricht sich gegen die Erhe­bung die­ser Gebüh­ren aus, da eine Betreu­ung, also eine Gegen­leis­tung, zur­zeit nicht erbracht wird. Gebüh­ren müs­sen nur noch für die Betreu­ung von Kin­dern bis 3 Jah­ren oder für den Hort ent­rich­tet werden. 

Ver­wal­tung ver­weist auf Verträge 

Noch in einer am 01.04.2020 ver­teil­ten Rats­in­for­ma­tion hat Bür­ger­meis­ter Arms dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Kita-Gebüh­ren auf­grund der Rege­lun­gen in den Betreu­ungs­ver­trä­gen der AWO erst bei einem Aus­fall der Betreu­ung von mehr als einem Monat nicht mehr ent­rich­tet wer­den müs­sen. Dem­nach wäre ein Erstat­tungs­an­spruch erst nach dem 19.04.2020 recht­lich gesi­chert. Erst ab Mai 2020, falls die Ein­rich­tun­gen dann noch geschlos­sen wären, müss­ten keine Gebüh­ren mehr gezahlt werden. 

Für den kirch­li­chen Kin­der­gar­ten in Neu­dorf-Pla­ten­dorf gibt es dies­be­züg­lich keine Rege­lung, sodass die Ver­wal­tung dafür ana­log die Rege­lun­gen der AWO anwen­den würde. 

Gif­horn ver­zich­tet auf Kita-Gebühren 

Die Stadt Gif­horn geht schon mit gutem Bei­spiel voran. So sol­len wegen der Corona-Schlie­ßun­gen für April 2020 keine Krip­pen-, Kita- und Hort­ge­büh­ren bezahlt wer­den müssen. 

Bereits abge­buch­tes Geld für April 2020 soll zurück­er­stat­tet wer­den. Was in Gif­horn offen­bar pro­blem­los mög­lich ist, muss auch in der Gemeinde Sas­sen­burg mög­lich sein. 

Antrag für Rückerstattung 

Unsere Frak­tion hat daher für die Sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses am 30.04.2020 den Antrag gestellt, dass die zum 01.04.2020 bereits abge­buch­ten Kita-Gebüh­ren für den Monat April 2020 voll­stän­dig zurück­ge­zahlt werden.

Wir möch­ten durch die­sen Antrag Fami­lien, ins­be­son­dere mit allein­er­zie­hen­den Eltern­tei­len ent­las­ten, die ggf. aktu­ell durch Kurz­ar­beit über ein deut­lich gekürz­tes Fami­li­en­ein­kom­men verfügen. 

Das Volu­men der Rück­zah­lung soll­ten sich in einem finan­zi­el­len Rah­men von geschätz­ten 60.000 € bewe­gen. Die ent­gan­ge­nen Ein­nah­men sehen wir als aktive För­de­rung von Fami­lien an!

Sym­bol­bild von Gerd Alt­mann auf Pixabay 

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