Anlieger müssen auch Fahrbahn räumen
Lange Zeit war das Thema Winterdienst aufgrund der milden Winter in den letzten Jahren in Vergessenheit geraten. Wenn Schnee fällt, dann müssen die Anlieger in der Gemeinde Sassenburg entsprechend der gültigen Satzung nicht nur die Bürgersteige räumen, sondern auch die Hälfte der Fahrbahn, die an das Grundstück angrenzt.
Keine praxisnahe Regelung
Nach unserer Meinung ist die Regelung eher von theoretischer Natur und lässt sich in der Praxis kaum umsetzen, wie die starken Schneefälle gezeigt haben. Den Anwohnern solcher Straßen ist bei starkem Schneefall oder Eisglätte der Winterdienst auf den Straßen nicht zuzumuten, da diese in der Regel nicht über entsprechende Gerätschaften verfügen.
Laut der Straßenreinigungssatzung aus dem Jahr 1986 sind bei Schneefall die Gehwege (min. 1 m Breite) und die Hälfte der Fahrbahn in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr zu räumen. Ist kein Gehweg vorhanden, also ein mit Hochbord baulich abgegrenzter Bereich für Fußgänger, muss ein Seitenstreifen neben der Fahrbahn geräumt werden.
Bei Glätte sind die freizuhaltenden Gehwege und Straßen zusätzlich in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln verkehrssicher zu bestreuen.
Gemeinde muss Bürger entlasten
Bereits in den Jahren 2011 und 2016 hatten wir einen Antrag zur Neuregelung des Winterdienstes zur Entlastung der Anwohner gestellt. So sollten mindestens die Gemeindestraßen mit einer überörtlichen Bedeutung, Straßen mit Busverkehr und Zufahrtsstraßen zu öffentlichen oder privaten Einrichtungen (z.B. Schulen und Kitas) zur Versorgung der Bürger mit einem vollwertigen Winterdienst durch die Gemeindeverwaltung geräumt werden.
Die SPD/CDU-Mehrheitsgruppe hält allerdings an einer alten und sich in der Praxis gar nicht durchzusetzenden Regelung fest. Vielleicht ist es der letzte Winter für die Mehrheitsgruppe ;-)!
Eine Überarbeitung der Satzung wird nach der Wahl erneut angegangen.
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