Donnerstag, 28. Mrz. 24
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Anlie­ger müs­sen auch Fahr­bahn räumen

Lange Zeit war das Thema Win­ter­dienst auf­grund der mil­den Win­ter in den letz­ten Jah­ren in Ver­ges­sen­heit gera­ten. Wenn Schnee fällt, dann müs­sen die Anlie­ger in der Gemeinde Sas­sen­burg ent­spre­chend der gül­ti­gen Sat­zung nicht nur die Bür­ger­steige räu­men, son­dern auch die Hälfte der Fahr­bahn, die an das Grund­stück angrenzt. 

Keine pra­xis­nahe Regelung

Nach unse­rer Mei­nung ist die Rege­lung eher von theo­re­ti­scher Natur und lässt sich in der Pra­xis kaum umset­zen, wie die star­ken Schnee­fälle gezeigt haben. Den Anwoh­nern sol­cher Stra­ßen ist bei star­kem Schnee­fall oder Eis­glätte der Win­ter­dienst auf den Stra­ßen nicht zuzu­mu­ten, da diese in der Regel nicht über ent­spre­chende Gerät­schaf­ten verfügen.

Laut der Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung aus dem Jahr 1986 sind bei Schnee­fall die Geh­wege (min. 1 m Breite) und die Hälfte der Fahr­bahn in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr zu räu­men. Ist kein Geh­weg vor­han­den, also ein mit Hoch­bord bau­lich abge­grenz­ter Bereich für Fuß­gän­ger, muss ein Sei­ten­strei­fen neben der Fahr­bahn geräumt werden.

Bei Glätte sind die frei­zu­hal­ten­den Geh­wege und Stra­ßen zusätz­lich in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr mit Sand oder ande­ren abstump­fen­den Mit­teln ver­kehrs­si­cher zu bestreuen.

Gemeinde muss Bür­ger entlasten

Bereits in den Jah­ren 2011 und 2016 hat­ten wir einen Antrag zur Neu­re­ge­lung des Win­ter­diens­tes zur Ent­las­tung der Anwoh­ner gestellt. So soll­ten min­des­tens die Gemein­de­stra­ßen mit einer über­ört­li­chen Bedeu­tung, Stra­ßen mit Bus­ver­kehr und Zufahrts­stra­ßen zu öffent­li­chen oder pri­va­ten Ein­rich­tun­gen (z.B. Schu­len und Kitas) zur Ver­sor­gung der Bür­ger mit einem voll­wer­ti­gen Win­ter­dienst durch die Gemein­de­ver­wal­tung geräumt werden.

Die SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe hält aller­dings an einer alten und sich in der Pra­xis gar nicht durch­zu­set­zen­den Rege­lung fest. Viel­leicht ist es der letzte Win­ter für die Mehr­heits­gruppe ;-)!
Eine Über­ar­bei­tung der Sat­zung wird nach der Wahl erneut angegangen.

Bild von H. B. auf Pix­a­bay

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