Innerhalb von 6 Monaten muss neu gewählt werden
Obwohl nach dem plötzlichen Tod von Landrat Tobias Heilmann, der im Alter von nur 49 Jahren viel zu früh aus dem Leben gerissen wurde, der Schock immer noch tief sitzt, muss insbesondere in schwierigen Zeiten ein Nachfolger bestimmt werden.
Da der Landrat durch eine Direktwahl von den Bürgern des Landkreises gewählt wird, muss eine Neuwahl entsprechend der Regelungen in der Niedersächsischen Kommunalverfassung (NKomVG) innerhalb von 6 Monaten erfolgen. In diesem Fall werden die Bürger des Landkreises Gifhorn bis Ende November 2025 zu den Wahlurnen gerufen werden. Durchaus möglich sogar zweimal im Abstand von 2 Wochen mit einer Stichwahl der zwei stärksten Kandidaten, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen, also mehr als 50 Prozent, erreicht.
Der Zeitraum bis zu einer Neuwahl könnte zulässigerweise auf max. 9 Monate verlängert werden, damit diese dann mit einer anderen Wahl zusammengelegt werden könnte. Die bereits terminierte Kommunalwahl am 13. September 2026 wäre durch die Sonderregelung auch nicht mehr erreichbar. Auch alle anderen Wahlen für den Landtag (2027), Bundestag (2029) und Europarlament (2029) finden erst deutlich später statt.
Festlegen wird der Kreistag den konkreten Wahltermin vermutlich schon in der Sitzung am 11. Juni 2025, der wegen der Vorbereitungen im Schlosshof für das Aller-Festival in der Okerhalle in Schwülper tagen wird. Der Termin für die Neuwahl muss gut 2 Monate vorher veröffentlicht werden. Kandidaten können bis 34 Tage vor der Wahl ihre Unterlagen einreichen.
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