Montag, 16. Juni 25
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Inner­halb von 6 Mona­ten muss neu gewählt werden

Obwohl nach dem plötz­li­chen Tod von Land­rat Tobias Heil­mann, der im Alter von nur 49 Jah­ren viel zu früh aus dem Leben geris­sen wurde, der Schock immer noch tief sitzt, muss ins­be­son­dere in schwie­ri­gen Zei­ten ein Nach­fol­ger bestimmt werden. 

Da der Land­rat durch eine Direkt­wahl von den Bür­gern des Land­krei­ses gewählt wird, muss eine Neu­wahl ent­spre­chend der Rege­lun­gen in der Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sung (NKomVG) inner­halb von 6 Mona­ten erfol­gen. In die­sem Fall wer­den die Bür­ger des Land­krei­ses Gif­horn bis Ende Novem­ber 2025 zu den Wahl­ur­nen geru­fen wer­den. Durch­aus mög­lich sogar zwei­mal im Abstand von 2 Wochen mit einer Stich­wahl der zwei stärks­ten Kan­di­da­ten, falls kein Kan­di­dat im ers­ten Wahl­gang die abso­lute Mehr­heit der Stim­men, also mehr als 50 Pro­zent, erreicht.

Der Zeit­raum bis zu einer Neu­wahl könnte zuläs­si­ger­weise auf max. 9 Monate ver­län­gert wer­den, damit diese dann mit einer ande­ren Wahl zusam­men­ge­legt wer­den könnte. Die bereits ter­mi­nierte Kom­mu­nal­wahl am 13. Sep­tem­ber 2026 wäre durch die Son­der­re­ge­lung auch nicht mehr erreich­bar. Auch alle ande­ren Wah­len für den Land­tag (2027), Bun­des­tag (2029) und Euro­par­la­ment (2029) fin­den erst deut­lich spä­ter statt. 

Fest­le­gen wird der Kreis­tag den kon­kre­ten Wahl­ter­min ver­mut­lich schon in der Sit­zung am 11. Juni 2025, der wegen der Vor­be­rei­tun­gen im Schloss­hof für das Aller-Fes­ti­val in der Oker­halle in Schwül­per tagen wird. Der Ter­min für die Neu­wahl muss gut 2 Monate vor­her ver­öf­fent­licht wer­den. Kan­di­da­ten kön­nen bis 34 Tage vor der Wahl ihre Unter­la­gen einreichen. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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