Tipps zum Schulstart im neuen Jahr
Auch zum Schulstart nach dem Jahreswechsel bestimmt die Corona-Pandemie das öffentliche Leben. Die Regelungen der sogenannten Weihnachtsruhe der niedersächsischen Landesregierung wurden zuletzt auf unbestimmte Zeit verlängert.
Größtes Problem in der Pandemie ist immer noch die Unterscheidung der großen Politik in Geimpfte/Ungeimpfte Personen, obwohl seit langem die Datenlage einen anderen Sachstand aufzeigt.
Geimpfte und "geboosterte" Personen von der Testpflicht zu entbinden, stellt eine falsche Sicherheit dar! Geimpfte Personen, egal nach der wievielten Impfung, können sich selbst infizieren und das Virus weitergeben. Die aktuell verfügbaren Impfstoffe schützen bestenfalls nur vor einer schweren Erkrankung als Selbstschutz.
Mit dieser Erkenntnis sind auch für den Schulbetrieb besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, denn für geimpfte Lehrer und Schüler entfällt auch die Testpflicht. Die Landkreisverwaltung ist trotz mehrfacher aktiver Ansprache nicht bereit, die Test- und Quantäneempfehlung für den Familienverbund wirkungsvoll anzupassen. Vertrauen Sie daher nicht auf die Empfehlungen des Gesundheitsamtes, sondern lassen Sie Ihre Kinder bei einer Infektion im Familienverbund im Zweifelsfall zuhause. Die Handlungsempfehlung der Schulen stellt eher die richtige Vorgehenseise dar.
Dazu unser B.I.G.-Ratsherr Jens Dürkop, Vorsitzender Schulausschuss: "Ich bedanke mich bei den Schulleitungen und allen Lehrerinnen und Lehrern an unseren Sassenburger Schulen, die den Kindern trotz all dieser Vorgaben einen möglichst normalen Schulalltag ermöglichen. Bei allen Schülerinnen und Schülern entschuldige ich mich aufrichtig für diese widersprüchlichen Regeln der verantwortlichen Erwachsenen. Haltet durch und lernt in dieser Zeit nicht nur das Befolgen von Regeln, sondern auch das eigenständige Denken".
Auch im Jahr 2022 stellt sich die Frage : "Was muss bezüglich Corona beachtet werden?"
Im Schulbus auf dem Weg zur Schule reicht laut VLG Gifhorn Fahrgastinfo zur FFP2-Maskenpflicht für Kinder bis 14 Jahre ein Mund-Nasenschutz (Stoffmaske). Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahre Jahre benötigen für die Fahrt zur Schule eine FFP2-Maske. Auf dem Schulgelände müssen die Kinder unter 14 Jahren ihre Stoffmaske auf mindestens eine medizinische Maske upgraden, Alle Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren können ihre FFP2-Maske gegen eine medizinische Maske tauschen. Denn auf dem Schulgelände und im Gebäude gilt für Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske oder einer FFP2-Maske.
Außerdem gilt in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien an jedem Tag 3G "Geimpft, Genesen oder Getestet". Im Unterricht müssen (nicht können) die Schülerinnen und Schüler auch am Sitzplatz ihre Maske tragen, egal ob getestet, genesen, geimpft oder sogar geboostert. Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren können sich abseits der Schule ohne 3 G Nachweis nachmittags im Badeland Wolfsburg treffen. Hier besteht bis zur Umkleide FFP2 Maskenpflicht. Danach können sich die Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren ungetestet maskenfrei vergnügen.
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