Montag, 2. Dez. 24
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Tipps zum Schul­start im neuen Jahr

Auch zum Schul­start nach dem Jah­res­wech­sel bestimmt die Corona-Pan­de­mie das öffent­li­che Leben. Die Rege­lun­gen der soge­nann­ten Weih­nachts­ruhe der nie­der­säch­si­schen Lan­des­re­gie­rung wur­den zuletzt auf unbe­stimmte Zeit verlängert. 

Größ­tes Pro­blem in der Pan­de­mie ist immer noch die Unter­schei­dung der gro­ßen Poli­tik in Geimpfte/Ungeimpfte Per­so­nen, obwohl seit lan­gem die Daten­lage einen ande­ren Sach­stand aufzeigt. 

Geimpfte und "geboos­terte" Per­so­nen von der Test­pflicht zu ent­bin­den, stellt eine fal­sche Sicher­heit dar! Geimpfte Per­so­nen, egal nach der wie­viel­ten Imp­fung, kön­nen sich selbst infi­zie­ren und das Virus wei­ter­ge­ben. Die aktu­ell ver­füg­ba­ren Impf­stoffe schüt­zen bes­ten­falls nur vor einer schwe­ren Erkran­kung als Selbstschutz. 

Mit die­ser Erkennt­nis sind auch für den Schul­be­trieb beson­dere Vor­sichts­maß­nah­men erfor­der­lich, denn für geimpfte Leh­rer und Schü­ler ent­fällt auch die Test­pflicht. Die Land­kreis­ver­wal­tung ist trotz mehr­fa­cher akti­ver Anspra­che nicht bereit, die Test- und Quan­tä­ne­emp­feh­lung für den Fami­li­en­ver­bund wir­kungs­voll anzu­pas­sen. Ver­trauen Sie daher nicht auf die Emp­feh­lun­gen des Gesund­heits­am­tes, son­dern las­sen Sie Ihre Kin­der bei einer Infek­tion im Fami­li­en­ver­bund im Zwei­fels­fall zuhause. Die Hand­lungs­emp­feh­lung der Schu­len stellt eher die rich­tige Vor­ge­hens­eise dar. 

Dazu unser B.I.G.-Ratsherr Jens Dürkop, Vor­sit­zen­der Schul­aus­schuss: "Ich bedanke mich bei den Schul­lei­tun­gen und allen Leh­re­rin­nen und Leh­rern an unse­ren Sas­sen­bur­ger Schu­len, die den Kin­dern trotz all die­ser Vor­ga­ben einen mög­lichst nor­ma­len Schul­all­tag ermög­li­chen.  Bei allen Schü­le­rin­nen und Schü­lern ent­schul­dige ich mich auf­rich­tig für diese wider­sprüch­li­chen Regeln der ver­ant­wort­li­chen Erwach­se­nen. Hal­tet durch und lernt in die­ser Zeit nicht nur das Befol­gen von Regeln, son­dern auch das eigen­stän­dige Denken".

Auch im Jahr 2022 stellt sich die Frage :  "Was muss bezüg­lich Corona beach­tet werden?"

Im Schul­bus auf dem Weg zur Schule reicht laut VLG Gif­horn Fahr­gast­info zur FFP2-Mas­ken­pflicht für Kin­der bis 14 Jahre ein Mund-Nasen­schutz (Stoff­maske). Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab 14 Jahre Jahre benö­ti­gen für die Fahrt zur Schule eine FFP2-Maske. Auf dem Schul­ge­lände müs­sen die Kin­der unter 14 Jah­ren ihre Stoff­maske auf min­des­tens eine medi­zi­ni­sche Maske upgraden, Alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab 14 Jah­ren kön­nen ihre FFP2-Maske gegen eine medi­zi­ni­sche Maske tau­schen. Denn auf dem Schul­ge­lände und im Gebäude gilt für Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab der 1. Klasse die Pflicht zum Tra­gen einer OP-Maske oder einer FFP2-Maske. 

Außer­dem gilt in der ers­ten Woche nach den Weih­nachts­fe­rien an jedem Tag 3G "Geimpft, Gene­sen oder Getes­tet". Im Unter­richt müs­sen (nicht kön­nen) die Schü­le­rin­nen und Schü­ler auch am Sitz­platz ihre Maske tra­gen, egal ob getes­tet, gene­sen, geimpft oder sogar geboos­tert. Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter 18 Jah­ren kön­nen sich abseits der Schule ohne 3 G Nach­weis nach­mit­tags im Bade­land Wolfs­burg  tref­fen. Hier besteht bis zur Umkleide FFP2 Mas­ken­pflicht. Danach kön­nen sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter 18 Jah­ren unge­tes­tet mas­ken­frei vergnügen. 

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