Umfrage - Sollen mobile Blitzer beschafft werden?
Im Landkreis Gifhorn ist zurzeit eine politische Debatte darüber entbrannt, ob für den Landkreis zwei "mobile Blitzer", also zwei Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung des Verkehrs, beschafft werden sollen. Solche Anlage sind beispielsweise schon längere Zeit in den Städten Wolfsburg und Braunschweig sowie in den Landkreisen Celle und Uelzen im Einsatz.
Im Jahr 2023 hat der Landkreis Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern von insgesamt 2,25 Millionen Euro generiert. Davon waren 2,01 Millionen Euro aus der Geschwindigkeitsüberwachung, die sich auf 1,94 Millionen Euro aus stationären Messanlagen und 70.000 Euro aus mobilen Messungen durch die Polizei aufteilen. Die restlichen Einnahmen in Höhe von 240.000 Euro stammen aus Verstößen in den Bereichen Rotlicht, Unfall, Alkohol etc. Die Einnahmen fließen in der Regel in den allgemeinen Haushalt ein.
Allein durch das Verhältnis der Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung lässt sich erkennen, dass mobile Messungen relativ wenig durchgeführt werden. Beispielsweise war/ist bei Sperrung der Westerbecker Ortsdurchfahrt (L289) eine Überwachung der Tempo-30-Zone durch Polizei aufgrund fehlender Personalkapzitäten nur in einen ganz geringen Umfang möglich. Besonders in den Tempo-30-Zonen wünschen sich die Bürger aber eine Überwachung. Ein Grund für uns, die Geschwindigkeitsanzeigen zu beschaffen.
Da die Kommunen des Landkreises grundsätzlich selbst nicht befugt sind, den "fließenden Verkehr" zu überwachen, können diese dem Wunsch der Bürger nicht nachkommen. Nur der "ruhende Verkehr" darf durch die Kommunen selbst überwacht werden. Die stationären Anlagen sind aber größtenteils an den Hauptverkehrsstraßen installiert. Kann die Beschaffung von mobilen Anlagen die Lösung sein? In den Vorberatungen im Fachausschuss haben sich eine politische Mehrheit, die Polizei selbst und auch die Kreisverwaltung gegen die Beschaffung solcher Anlagen ausgesprochen. Die Beschaffung der Anlagen würde sich mit einem hohen jährlichen Überschuss durch die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern leicht refinanzieren.
Wie ist Eure/Ihre Meinung?
Die Umfrage läuft noch bis zur nächsten Sitzung des Kreistages am 23. Oktober 2024, 10 Uhr:
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