Geht ja doch! - Radfahrer können Gehweg nutzen
Geht ja doch und unsere Hartnäckigkeit zahlt sich mal wieder aus! Radfahrer können demnächst doch die bereits fertiggestellten breiten und ebenen Gehwege parallel zur Fahrbahn nutzen, die innerorts im Rahmen der Sanierung der Westerbecker Ortsdurchfahrt hergestellt worden sind. Eine entsprechende Beschilderung "Radfahrer frei" wird demnächst montiert sowie die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen, die sogenannten "Radfahrer Furten", werden in den Überquerungsbereichen der anschließenden Nebenstraßen aufgebracht. Radfahrer haben dort dadurch auch wieder Vorfahrt!
Hintergrund für das freudige Ergebnis ist eine von unserer Wählergemeinschaft initiierte detaillierte Überprüfung der gezahlten Förderbeträge von insgesamt 952.000 Euro. Aufgrund der bisherigen Informationen, dass Radfahrer die viel befahrene Landesstraße hätten nutzen müssen, hätte unsere Wählergemeinschaft einen Antrag zur nächsten Sitzung des Gemeinderates im September gestellt, auch wenn es weh getan hätte, auf die Förderung zu verzichten. Eine Förderung, die den Nutzen nicht erfüllt hatte, wäre unbrauchbar gewesen.
Es wäre völlig inakzeptabel gewesen, dass beispielswiese Schüler über 10 Jahren auf dem Weg zur Westerbecker Grundschule oder dem IGS Schulzentrum Sassenburg diesem hohen Risiko ausgesetzt worden wären. Auch versicherungstechnisch ist unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg kein Kavaliersdelikt, wenn es durch Beteiligung eines Radfahrers zu einem Unfall kommt. Völlig unabhängig von der Schuldfrage.
In einem aktuellen Fall in Triangel auf einem Weg parallel zur K31, wurde einem Radfahrer nach einem Unfall ein Ordnungsgeld angedroht. Das Ordnungsgeld für das unerlaubte Radfahren auf dem Gehweg beträgt in der Regel 55 Euro. Bei Behinderung anderer erhöht es sich auf 70 Euro, bei Gefährdung auf 80 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro.
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