Müssen Radfahrer auf der vielbefahrenen K31 fahren?
Dringender Klärungsbedarf! Nach der andauernden Debatte um den Status der neu errichteten Wege parallel zur Fahrbahn der Westerbecker Ortsdurchfahrt kommt jetzt eine ähnliche Problematik an den Wegen parallel der Fahrbahn der K31 in den Ortschaften Triangel und Neudorf-Platendorf auf. Gemäß der aktuellen Beschilderung müssen Radfahrer größtenteils die Fahrbahn nutzen.
Beispielsweise ist der Weg ab „Dragenkreuzung“ bis „Im Dragen“ Richtung Norden als "Kombinierter Rad- und Fußweg" ausgeschildert ✅. In die Gegenrichtung, also Richtung Gifhorn, gibt es keine Beschilderung ➡️ Radfahrer müssen die Fahrbahn nutzen ❌!
Zwischen „Im Dragen“ und „Triangeler Kreisel“ gibt es in beide Richtungen keine Beschilderung ➡️ Radfahrer müssen die Fahrbahn nutzen ❌!
Vom „Triangeler Kreisel“ bis zum „Gamser Weg“ sind beide Richtungen eindeutig mit "Fußweg Radfahrer frei" beschildert ✅.
Zwischen dem „Gamser Weg“ und dem „Iseweg" gibt es in beide Richtungen keine Beschilderung ➡️ Radfahrer müssen die Fahrbahn nutzen ❌! Betroffen ist auch der Schulweg zur Findorff-Grundschule. Grundschüler, die älter als 10 Jahre sind, müssten auch die Fahrbahn nutzen ❌!
Der Bereich "Iseweg" bis zur Ortsgrenze ist eindeutig mit "Fußweg Radfahrer frei" beschildert ✅. Hier fehlt nur am "Iseweg" das Schild Fußgänger ❌.
Ziemlich viel Chaos für einen bautechnisch immer gleichen Weg, auch von der Breite her. Da wir Radfahrern, insbesondere Schulkindern, das Fahren auf der vielbefahrenen K31 nicht zumuten wollen, weil dies viel zu gefährlich ist, hat Fabian Hoffmann als Ortsbürgermeister von Neudorf-Platendorf eine Anfrage beim Landkreis Gifhorn gestellt. Das Ziel soll sein, dass der Weg zwischen "Dragenkreuzung" und nördlicher Ortsgrenze von Neudorf-Platendorf in beide Richtungen von Radfahrern befahren werden kann.
Hintergrund der Anfrage an den Landkreis Gifhorn ist ein Unfall mit einem Radfahrer und der Androhung eines Ordnungsgeldes. Das Ordnungsgeld für das unerlaubte Radfahren auf dem Gehweg beträgt in der Regel 55 Euro. Bei Behinderung anderer erhöht es sich auf 70 Euro, bei Gefährdung auf 80 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro.
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