Freitag, 26. Sep. 25
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Geht ja doch! - Rad­fah­rer kön­nen Geh­weg nutzen

Geht ja doch und unsere Hart­nä­ckig­keit zahlt sich mal wie­der aus! Rad­fah­rer kön­nen dem­nächst doch die bereits fer­tig­ge­stell­ten brei­ten und ebe­nen Geh­wege par­al­lel zur Fahr­bahn nut­zen, die inner­orts im Rah­men der Sanie­rung der Wes­ter­be­cker Orts­durch­fahrt her­ge­stellt wor­den sind. Eine ent­spre­chende Beschil­de­rung "Rad­fah­rer frei" wird dem­nächst mon­tiert sowie die ent­spre­chen­den Fahr­bahn­mar­kie­run­gen, die soge­nann­ten "Rad­fah­rer Fur­ten", wer­den in den Über­que­rungs­be­rei­chen der anschlie­ßen­den Neben­stra­ßen auf­ge­bracht. Rad­fah­rer haben dort dadurch auch wie­der Vor­fahrt!

Hin­ter­grund für das freu­dige Ergeb­nis ist eine von unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft initi­ierte detail­lierte Über­prü­fung der gezahl­ten För­der­be­träge von ins­ge­samt 952.000 Euro. Auf­grund der bis­he­ri­gen Infor­ma­tio­nen, dass Rad­fah­rer die viel befah­rene Lan­des­straße hät­ten nut­zen müs­sen, hätte unsere Wäh­ler­ge­mein­schaft einen Antrag zur nächs­ten Sit­zung des Gemein­de­ra­tes im Sep­tem­ber gestellt, auch wenn es weh getan hätte, auf die För­de­rung zu ver­zich­ten. Eine För­de­rung, die den Nut­zen nicht erfüllt hatte, wäre unbrauch­bar gewesen. 

Es wäre völ­lig inak­zep­ta­bel gewe­sen, dass bei­spiels­wiese Schü­ler über 10 Jah­ren auf dem Weg zur Wes­ter­be­cker Grund­schule oder dem IGS Schul­zen­trum Sas­sen­burg die­sem hohen Risiko aus­ge­setzt wor­den wären. Auch ver­si­che­rungs­tech­nisch ist uner­laub­tes Fah­ren auf dem Geh­weg kein Kava­liers­de­likt, wenn es durch Betei­li­gung eines Rad­fah­rers zu einem Unfall kommt. Völ­lig unab­hän­gig von der Schuld­frage.

In einem aktu­el­len Fall in Tri­an­gel auf einem Weg par­al­lel zur K31, wurde einem Rad­fah­rer nach einem Unfall ein Ord­nungs­geld ange­droht. Das Ord­nungs­geld für das uner­laubte Rad­fah­ren auf dem Geh­weg beträgt in der Regel 55 Euro. Bei Behin­de­rung ande­rer erhöht es sich auf 70 Euro, bei Gefähr­dung auf 80 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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