Freitag, 6. Feb. 26
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Wes­ter­be­cker Orts­mitte - Prä­sen­ta­tion am 23. Februar 2026

Wenn man nicht zu allem gleich ja und Amen sagt! Gibt es jetzt doch eine Kehrt­wende zur Gestal­tung der neuen Wes­ter­be­cker Orts­mitte, bei der doch noch alle Inter­es­sen zur posi­ti­ven Wei­ter­ent­wick­lung der Ort­schaft berück­sich­tigt werden?

In der nächs­ten Sit­zung des Wes­ter­be­cker Orts­ra­tes, die am Mon­tag, den 23. Februar 2026 um 18 Uhr ver­mut­lich im Schüt­zen­heim am Torf­platz statt­fin­den wird, fin­det eine öffent­li­che Vor­stel­lung des Pro­jek­tes durch den Inves­tor und des­sen Archi­tek­ten statt. Eine zen­trale For­de­rung von uns, die Öffent­lich­keit früh­zei­tig mit ein­zu­be­zie­hen, wird dadurch jetzt erfüllt.

Auf dem rund 3.500 m² gro­ßen Grund­stück sol­len neben neuen Räum­lich­kei­ten für die Haus­arzt­pra­xis und Apo­theke auch noch 32 bar­rie­re­freie 2-Zim­mer-Apart­ments in zwei zwei­ge­schos­si­gen Gebäu­den mit Klin­ker­fas­sade und Spitz­dach ent­ste­hen, die sich gut in das Orts­bild ein­fü­gen dürf­ten. Auch dies war uns beson­ders wich­tig, zu wis­sen, was und wie gebaut. Zudem sind auf dem Grund­stück 40 Park­plätze, größ­ten­teils in einem Innen­hof, geplant.

Und auch unse­rer Wunsch nach einer Gas­tro­no­mie, also einem Café oder einer Eis­diele mit klei­ner Karte als Treff­punkt, will der Inves­tor jetzt doch in sei­nem Pro­jekt berück­sich­ti­gen, wenn sich dafür ein Betrei­ber fin­det und der Land­kreis eine Bau­ge­neh­mi­gung erteilt. Bei­des dürfte ein­fach rea­li­sier­bar sein. Ein ech­ter Zuge­winn für Wes­ter­beck! Wie war das noch im Jahr 2018? "Ein Eis unter Rot­bu­che essen". Und! Der 250 Jahre alte Baum ist gesi­chert, obwohl der Land­kreis die­sen immer noch nicht zum Natur­denk­mal erklärt hat.

Auch für die ver­träg­li­che Ver­ein­ba­rung konnte eine Eini­gung erzielt wer­den, die auch einen naht­lo­sen Umzug von Arzt­pra­xis und Apo­theke aus dem Bestands­ge­bäude in den Neu­bau sicher­stellt. Es wird keine Lücke in der haus­ärzt­li­chen Ver­sor­gung geben, auch wenn der Rea­li­sie­rungs­zeit­raum, in dem der Inves­tor das Bau­vor­ha­ben fer­tig­stel­len muss, ver­län­gert wurde.

Posi­tiv für unsere chro­nisch leere Gemein­de­kasse ist, dass eine Anpas­sung des Kauf­prei­ses erfolgt ist. Rechts­si­cher­heit bie­tet auch die inzwi­schen obli­ga­to­ri­sche Rück­kauf­op­tion und das der vor­ge­stellte Ent­wurf ver­pflich­ten­des Merk­mal zur Rea­li­sie­rung des Pro­jek­tes ist.

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Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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