Westerbecker Ortsmitte - Präsentation am 23. Februar 2026
Wenn man nicht zu allem gleich ja und Amen sagt! Gibt es jetzt doch eine Kehrtwende zur Gestaltung der neuen Westerbecker Ortsmitte, bei der doch noch alle Interessen zur positiven Weiterentwicklung der Ortschaft berücksichtigt werden?
In der nächsten Sitzung des Westerbecker Ortsrates, die am Montag, den 23. Februar 2026 um 18 Uhr vermutlich im Schützenheim am Torfplatz stattfinden wird, findet eine öffentliche Vorstellung des Projektes durch den Investor und dessen Architekten statt. Eine zentrale Forderung von uns, die Öffentlichkeit frühzeitig mit einzubeziehen, wird dadurch jetzt erfüllt.
Auf dem rund 3.500 m² großen Grundstück sollen neben neuen Räumlichkeiten für die Hausarztpraxis und Apotheke auch noch 32 barrierefreie 2-Zimmer-Apartments in zwei zweigeschossigen Gebäuden mit Klinkerfassade und Spitzdach entstehen, die sich gut in das Ortsbild einfügen dürften. Auch dies war uns besonders wichtig, zu wissen, was und wie gebaut. Zudem sind auf dem Grundstück 40 Parkplätze, größtenteils in einem Innenhof, geplant.
Und auch unserer Wunsch nach einer Gastronomie, also einem Café oder einer Eisdiele mit kleiner Karte als Treffpunkt, will der Investor jetzt doch in seinem Projekt berücksichtigen, wenn sich dafür ein Betreiber findet und der Landkreis eine Baugenehmigung erteilt. Beides dürfte einfach realisierbar sein. Ein echter Zugewinn für Westerbeck! Wie war das noch im Jahr 2018? "Ein Eis unter Rotbuche essen". Und! Der 250 Jahre alte Baum ist gesichert, obwohl der Landkreis diesen immer noch nicht zum Naturdenkmal erklärt hat.
Auch für die verträgliche Vereinbarung konnte eine Einigung erzielt werden, die auch einen nahtlosen Umzug von Arztpraxis und Apotheke aus dem Bestandsgebäude in den Neubau sicherstellt. Es wird keine Lücke in der hausärztlichen Versorgung geben, auch wenn der Realisierungszeitraum, in dem der Investor das Bauvorhaben fertigstellen muss, verlängert wurde.
Positiv für unsere chronisch leere Gemeindekasse ist, dass eine Anpassung des Kaufpreises erfolgt ist. Rechtssicherheit bietet auch die inzwischen obligatorische Rückkaufoption und das der vorgestellte Entwurf verpflichtendes Merkmal zur Realisierung des Projektes ist.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg
