Bürgerbeteiligung zum Raumordnungsprogramm erforderlich
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) legt die räumliche und strukturelle Entwicklung einer Region fest und bildet die Grundlage für abgestimmte Siedlungs‑, Freiraum‑ und Infrastrukturentwicklung. Aber auch für Flächen, die beispielsweise für die Energiegewinnung durch Windkraftanlagen genutzt werden können.
Der 1. Entwurf des neuen RROP 2025 für den Regionalverband Großraum Braunschweig wurde jetzt ausgelegt. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung laufen über eine Onlineplattform; die Auslegungsfrist wurde formal bis zum 25. März 2026 festgelegt. Die Äußerungsfrist läuft zwei Wochen länger bis zum 8. April 2026. Innerhalb dieser Frist können Bürger sowie Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen einreichen — digital, schriftlich oder mündlich.
Warum die Bürgerbeteiligung wichtig ist
- Mitbestimmung über Flächennutzung: Das RROP entscheidet, welche Flächen für Siedlung, Gewerbe, Erholung oder Naturschutz vorgesehen werden. Bürgerbeteiligung beeinflusst damit direkt die Entwicklung vor Ort.
- Langfristige Wirkung: Entscheidungen im RROP wirken über Jahrzehnte; frühzeitige Stellungnahmen können spätere Konflikte vermeiden.
- Rechtliche Bedeutung: Stellungnahmen werden im Verfahren berücksichtigt; unberücksichtigte Einwände nach Fristablauf sind in der Regel ausgeschlossen.
Bedeutung für die Gemeinde Sassenburg
Für Sassenburg ist die Ortsentwicklung im RROP ein zentrales Thema, weil das Programm vorgibt, auf welchen Flächen sich Ortschaften künftig entwickeln dürfen. Das betrifft Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Infrastruktur und Freiraum. Im Gemeinderat wurde dieses Thema bereits behandelt; eine langfristige Entwicklungsplanung wurde jedoch zuletzt von SPD und CDU abgelehnt - weil Windkraft-Anlagen Vorrang vor der Ortsentwicklung haben sollten. Vor diesem Hintergrund ist die Beteiligung der Gemeinde und ihrer Einwohner an der RROP‑Auslegung besonders wichtig, um die Interessen der Bürger sichtbar und dokumentiert in das Verfahren einzubringen. Eine erste Beratung findet in der nächsten Sitzung des Westerbecker Ortsrates am 23. Februar 2026 statt.
Konkreter Fall Bernsteinsee
Im Entwurf ist eine Änderung der Zweckbestimmung des Bernsteinsees vorgesehen: von Erholung hin zu Tourismus. Das bedeutet mögliche Folgen wie veränderte Infrastrukturansprüche, mehr Besucherlenkung, haben Folgen für das Wochenendhausgebiet.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg
