Mittwoch, 11. Feb. 26
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Bür­ger­be­tei­li­gung zum Raum­ord­nungs­pro­gramm erforderlich

Das Regio­nale Raum­ord­nungs­pro­gramm (RROP) legt die räum­li­che und struk­tu­relle Ent­wick­lung einer Region fest und bil­det die Grund­lage für abge­stimmte Siedlungs‑, Freiraum‑ und Infra­struk­tur­ent­wick­lung. Aber auch für Flä­chen, die bei­spiels­weise für die Ener­gie­ge­win­nung durch Wind­kraft­an­la­gen genutzt wer­den können.

Der 1. Ent­wurf des neuen RROP 2025 für den Regio­nal­ver­band Groß­raum Braun­schweig wurde jetzt aus­ge­legt. Die öffent­li­che Aus­le­gung und Betei­li­gung lau­fen über eine Online­platt­form; die Aus­le­gungs­frist wurde for­mal bis zum 25. März 2026 fest­ge­legt. Die Äuße­rungs­frist läuft zwei Wochen län­ger bis zum 8. April 2026. Inner­halb die­ser Frist kön­nen Bür­ger sowie Trä­ger öffent­li­cher Belange Stel­lung­nah­men ein­rei­chen — digi­tal, schrift­lich oder mündlich.

Warum die Bür­ger­be­tei­li­gung wich­tig ist

  • Mit­be­stim­mung über Flä­chen­nut­zung: Das RROP ent­schei­det, wel­che Flä­chen für Sied­lung, Gewerbe, Erho­lung oder Natur­schutz vor­ge­se­hen wer­den. Bür­ger­be­tei­li­gung beein­flusst damit direkt die Ent­wick­lung vor Ort. 
  • Lang­fris­tige Wir­kung: Ent­schei­dun­gen im RROP wir­ken über Jahr­zehnte; früh­zei­tige Stel­lung­nah­men kön­nen spä­tere Kon­flikte vermeiden. 
  • Recht­li­che Bedeu­tung: Stel­lung­nah­men wer­den im Ver­fah­ren berück­sich­tigt; unbe­rück­sich­tigte Ein­wände nach Frist­ab­lauf sind in der Regel ausgeschlossen. 

Bedeu­tung für die Gemeinde Sassenburg

Für Sas­sen­burg ist die Orts­ent­wick­lung im RROP ein zen­tra­les Thema, weil das Pro­gramm vor­gibt, auf wel­chen Flä­chen sich Ort­schaf­ten künf­tig ent­wi­ckeln dür­fen. Das betrifft Wohn­bau­flä­chen, Gewer­be­flä­chen, Infra­struk­tur und Frei­raum. Im Gemein­de­rat wurde die­ses Thema bereits behan­delt; eine lang­fris­tige Ent­wick­lungs­pla­nung wurde jedoch zuletzt von SPD und CDU abge­lehnt - weil Wind­kraft-Anla­gen Vor­rang vor der Orts­ent­wick­lung haben soll­ten. Vor die­sem Hin­ter­grund ist die Betei­li­gung der Gemeinde und ihrer Ein­woh­ner an der RROP‑Auslegung beson­ders wich­tig, um die Inter­es­sen der Bür­ger sicht­bar und doku­men­tiert in das Ver­fah­ren ein­zu­brin­gen. Eine erste Bera­tung fin­det in der nächs­ten Sit­zung des Wes­ter­be­cker Orts­ra­tes am 23. Februar 2026 statt.

Kon­kre­ter Fall Bernsteinsee

Im Ent­wurf ist eine Ände­rung der Zweck­be­stim­mung des Bern­stein­sees vor­ge­se­hen: von Erho­lung hin zu Tou­ris­mus. Das bedeu­tet mög­li­che Fol­gen wie ver­än­derte Infra­struk­tur­an­sprü­che, mehr Besu­cher­len­kung, haben Fol­gen für das Wochen­end­haus­ge­biet.


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Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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