Mittwoch, 4. März 26
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100 €/Woche für die Feri­en­be­treu­ung der Grundschüler

Die Feri­en­be­treu­ung für Grund­schul­kin­der im Land­kreis Gif­horn wird mit der Ein­füh­rung des Rechts­an­spru­ches auf eine Ganz­tags­be­treu­ung neu gere­gelt. Geplant ist ein ein­heit­li­cher Eltern­bei­trag von - pau­schal und ein­kom­mens­un­ab­hän­gig - 100 Euro/Woche für eine täg­li­che Betreu­ung von bis zu acht Stun­den. Aus Sicht unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft ist die­ser Betrag zu hoch, zumal der Land­kreis selbst die Ver­ant­wor­tung für die Umset­zung des gesetz­li­chen Anspruchs trägt. Zu berück­sich­ti­gen wäre auch zumin­dest eine sozi­al­ver­träg­li­che und rea­li­täts­nahe - also mit Bei­trags­staf­fe­lung - Finan­zie­rung. Falls man nicht sogar ganz auf eine Eltern­be­tei­li­gung verzichtet. 

Ganz­tags­be­treu­ung start im August 2026

Ab dem 1. August 2026 tritt der bun­des­weite Rechts­an­spruch auf ganz­tä­gige För­de­rung für Grund­schul­kin­der schritt­weise in Kraft. Spä­tes­tens ab dem Schul­jahr 2029/2030 gilt er für alle Kin­der der Klas­sen 1 bis 4. Der Anspruch umfasst eine Betreu­ung an fünf Werk­ta­gen und von bis zu acht Stun­den täg­lich. Für die Feri­en­zei­ten kön­nen bis zu vier Wochen Schließ­zeit vor­ge­se­hen werden.

Der Land­kreis Gif­horn ist als Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hilfe recht­lich ver­pflich­tet, die­sen Anspruch sicher­zu­stel­len. Prak­tisch soll die Umset­zung jedoch dezen­tral durch die kreis­an­ge­hö­ri­gen Kom­mu­nen erfol­gen. Dafür ist eine öffentlich‑rechtliche Ver­ein­ba­rung vor­ge­se­hen, die die Auf­ga­ben, Zustän­dig­kei­ten und Finan­zie­rung regelt.

Wäh­rend der Schul­zeit soll der Rechts­an­spruch über­wie­gend über die Ganz­tags­grund­schu­len erfüllt wer­den. Bestehende Hort­struk­tu­ren, wie in der Gemeinde Sas­sen­burg, kön­nen in einer Über­gangs­phase wei­ter genutzt und spä­ter in den schu­li­schen Ganz­tag über­führt wer­den. Durch die bau­li­chen Ver­zö­ge­run­gen wird die Ganz­tags­schule in der Gemeinde Sas­sen­burg erst zum Schul­jahr 2028/29 umge­setzt wer­den können. 

Für die Feri­en­zei­ten sol­len die Kom­mu­nen eigen­ver­ant­wort­lich Ange­bote orga­ni­sie­ren. Dabei sol­len vor­han­dene Struk­tu­ren genutzt und gestärkt wer­den – etwa Ange­bote der Jugend­pflege, freie Trä­ger, Ver­eine oder ehren­amt­li­che Initia­ti­ven. Ziel ist es, keine neuen Par­al­lel­struk­tu­ren auf­zu­bauen, son­dern bestehende Ange­bote bedarfs­ge­recht weiterzuentwickeln.

Gerade der ein­heit­li­che Eltern­bei­trag wird jedoch kri­tisch gese­hen. Aus Sicht unse­rer Wäh­ler­ge­mein­schaft ist der Betrag zu hoch, ins­be­son­dere weil:

  • Feri­en­be­treu­ung für viele Fami­lien unver­zicht­bar ist und hohe - pau­schale - Bei­träge zur Belas­tung wer­den können.
  • Einige Kom­mu­nen bereits kos­ten­güns­tige oder ehren­amt­lich getra­gene Feri­en­an­ge­bote haben, die durch die Ver­ein­heit­li­chung teu­rer würden.
  • Der Land­kreis als ver­ant­wort­li­cher Trä­ger stär­ker in die finan­zi­elle Pflicht genom­men wer­den könnte, um soziale Här­ten zu vermeiden.
  • Ein pau­scha­ler Preis lokale Unter­schiede in Kos­ten­struk­tu­ren und Ange­bots­for­men ignoriert.

Die Dis­kus­sion über die Höhe des Eltern­bei­trags wird damit zu einem zen­tra­len poli­ti­schen Thema in der Sit­zung des Kreis­ta­ges am 15. April 2026.

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