100 €/Woche für die Ferienbetreuung der Grundschüler
Die Ferienbetreuung für Grundschulkinder im Landkreis Gifhorn wird mit der Einführung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagsbetreuung neu geregelt. Geplant ist ein einheitlicher Elternbeitrag von - pauschal und einkommensunabhängig - 100 Euro/Woche für eine tägliche Betreuung von bis zu acht Stunden. Aus Sicht unserer Wählergemeinschaft ist dieser Betrag zu hoch, zumal der Landkreis selbst die Verantwortung für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs trägt. Zu berücksichtigen wäre auch zumindest eine sozialverträgliche und realitätsnahe - also mit Beitragsstaffelung - Finanzierung. Falls man nicht sogar ganz auf eine Elternbeteiligung verzichtet.
Ganztagsbetreuung start im August 2026
Ab dem 1. August 2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder schrittweise in Kraft. Spätestens ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt er für alle Kinder der Klassen 1 bis 4. Der Anspruch umfasst eine Betreuung an fünf Werktagen und von bis zu acht Stunden täglich. Für die Ferienzeiten können bis zu vier Wochen Schließzeit vorgesehen werden.
Der Landkreis Gifhorn ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtlich verpflichtet, diesen Anspruch sicherzustellen. Praktisch soll die Umsetzung jedoch dezentral durch die kreisangehörigen Kommunen erfolgen. Dafür ist eine öffentlich‑rechtliche Vereinbarung vorgesehen, die die Aufgaben, Zuständigkeiten und Finanzierung regelt.
Während der Schulzeit soll der Rechtsanspruch überwiegend über die Ganztagsgrundschulen erfüllt werden. Bestehende Hortstrukturen, wie in der Gemeinde Sassenburg, können in einer Übergangsphase weiter genutzt und später in den schulischen Ganztag überführt werden. Durch die baulichen Verzögerungen wird die Ganztagsschule in der Gemeinde Sassenburg erst zum Schuljahr 2028/29 umgesetzt werden können.
Für die Ferienzeiten sollen die Kommunen eigenverantwortlich Angebote organisieren. Dabei sollen vorhandene Strukturen genutzt und gestärkt werden – etwa Angebote der Jugendpflege, freie Träger, Vereine oder ehrenamtliche Initiativen. Ziel ist es, keine neuen Parallelstrukturen aufzubauen, sondern bestehende Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Gerade der einheitliche Elternbeitrag wird jedoch kritisch gesehen. Aus Sicht unserer Wählergemeinschaft ist der Betrag zu hoch, insbesondere weil:
- Ferienbetreuung für viele Familien unverzichtbar ist und hohe - pauschale - Beiträge zur Belastung werden können.
- Einige Kommunen bereits kostengünstige oder ehrenamtlich getragene Ferienangebote haben, die durch die Vereinheitlichung teurer würden.
- Der Landkreis als verantwortlicher Träger stärker in die finanzielle Pflicht genommen werden könnte, um soziale Härten zu vermeiden.
- Ein pauschaler Preis lokale Unterschiede in Kostenstrukturen und Angebotsformen ignoriert.
Die Diskussion über die Höhe des Elternbeitrags wird damit zu einem zentralen politischen Thema in der Sitzung des Kreistages am 15. April 2026.
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