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Ach­tung bei Online-Dienst­leis­tun­gen von Behörden

Der Land­kreis Gif­horn und seine Mit­glieds­kom­mu­nen wei­sen dar­auf hin, dass Online-Dienst­leis­tun­genins­be­son­dere im Bereich des Gewerbe- und Zulas­sungs­we­sens – aus­schließ­lich über die offi­zi­el­len Inter­net­sei­ten des Land­krei­ses sowie der Städte, Samt­ge­mein­den und Gemein­den genutzt wer­den sollten.

Hin­ter­grund ist die zuneh­mende Zahl pri­va­ter Inter­net­an­bie­ter, die behörd­li­che Dienst­leis­tun­gen als kos­ten­pflich­tige Ver­mitt­lungs­an­ge­bote anbie­ten. Diese Sei­ten ermög­li­chen bei­spiels­weise Gewer­be­an­mel­dun­gen oder Kfz-Zulas­sun­gen gegen zusätz­li­che Ser­vice­ge­büh­ren. Dabei han­delt es sich jedoch nicht um Ange­bote der öffent­li­chen Verwaltung.

In den ver­gan­ge­nen Wochen wurde ver­mehrt fest­ge­stellt, dass Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf sol­che exter­nen Inter­net­sei­ten gelan­gen. Dies kann zu unnö­ti­gen Mehr­kos­ten, Ver­zö­ge­run­gen bei der Bear­bei­tung oder Miss­ver­ständ­nis­sen füh­ren. In eini­gen Fäl­len sind sogar Dop­pel­zah­lun­gen oder feh­ler­hafte Anga­ben mög­lich, wodurch eine erneute Antrag­stel­lung erfor­der­lich wer­den kann.

Die offi­zi­el­len Online-Dienste der kom­mu­na­len Ver­wal­tun­gen bie­ten dage­gen einen siche­ren, trans­pa­ren­ten und direk­ten Weg zur zustän­di­gen Behörde. Es fal­len aus­schließ­lich die gesetz­lich fest­ge­leg­ten Gebüh­ren an und die Anträge wer­den unmit­tel­bar an die rich­tige Stelle übermittelt.

Der Land­kreis Gif­horn und seine Mit­glieds­kom­mu­nen emp­feh­len daher:

  • Nut­zen Sie Online-Ver­wal­tungs­leis­tun­gen aus­schließ­lich über die offi­zi­el­len Inter­net­sei­ten Ihrer zustän­di­gen Kom­mune oder des Land­krei­ses Gifhorn.
  • Prü­fen Sie Inter­net­sei­ten sorg­fäl­tig – ins­be­son­dere bei kos­ten­pflich­ti­gen Ange­bo­ten für Gewer­be­an­mel­dun­gen oder Kfz-Zulassungen.
  • Ach­ten Sie auf eine ein­deu­tige behörd­li­che Kenn­zeich­nung und offi­zi­elle Inter­net­adres­sen der Kommunen.
  • Wen­den Sie sich bei Unsi­cher­hei­ten direkt an die zustän­dige Behörde.
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