Dienstag, 23. Apr. 24
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Antrag: Kon­zept zur Unter­brin­gung von Flüchtlingen

Die Gemeinde Sas­sen­burg muss bis Ende des Jah­res min­des­tens 55 Flücht­linge aus der Ukraine auf­neh­men. Die Ten­denz ist auf­grund des bevor­ste­hen­den Win­ters und den Angrif­fen auf die Zivil­be­völ­ke­rung, ins­be­son­dere in den Groß­städ­ten, stark stei­gend. Die Gemeinde ist auf­grund des durch den Bund geschaf­fe­nen Rechts­sta­tus der Flücht­linge gezwun­gen, diese im Rah­men der Obdach­lo­sen­un­ter­brin­gung auf­zu­neh­men - im Not­fall auch in Sam­mel­un­ter­künf­ten in Sport­hal­len und Dorf­ge­mein­schafts­häu­sern. Dies ist eine enorme Her­aus­for­de­rung, der wir uns aber stel­len müssen.

Sofort kom­men in der Sas­sen­burg popu­lis­ti­sche For­de­run­gen auf, die Schul­sport- und Mehr­zweck­hal­len nicht als Sam­mel­un­ter­künfte für Geflüch­tete zu nut­zen. Alter­na­ti­ven zur Unter­brin­gung wer­den nicht genannt. 

Sam­mel­un­ter­künfte sind allein durch die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen auf den Haus­halt zu ver­mei­den. Die Ein­rich­tung von Not-Sam­mel­un­ter­künf­ten für Geflüch­tete in Schul­sport- und Mehr­zweck­hal­len oder Dorf­ge­mein­schafts­häu­sern und ähn­li­chen gemeind­li­chen Lie­gen­schaf­ten darf selbst­ver­ständ­lich nur als „letz­tes Mit­tel der Wahl“ in Erwä­gung gezogen. 

Unsere B.I.G.-Fraktion hat den Wahl­sonn­tag genutzt und ein umfang­rei­ches Maß­nah­men­pro­gramm erar­bei­tet, um die Ein­rich­tung von Sam­mel­un­ter­künf­ten effek­tiv zu vermeiden:

  1. Fabian Hoff­mann und Jens Dürkop wer­den als ehren­amt­li­che Koor­di­na­to­ren der Ukraine Flücht­lings­hilfe ernannt. Fabian Hoff­mann ver­fügt über ein gro­ßes Netz­werk und hat bereits meh­rere Hil­fe­trans­porte in die Ukraine orga­ni­siert. Jens Dürkop kann seine große Exper­tise bei der Anmie­tung von Wohn­räu­men ein­brin­gen und bei der Antrag­stel­lung beim Job­cen­ter unterstützen. 
  2. Es wird zunächst im Jahr 2022 ein Bud­get von 100.000 Euro für die „Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen“ bereit­ge­stellt.
  3. Wohn­raum muss auch abwei­chend zu der vom Job­cen­ter für ange­mes­sen fest­ge­leg­ten Ober­grenze für die Brut­to­kalt­mie­ten ange­mie­tet wer­den. Dies ist immer noch deut­lich güns­ti­ger, als Sam­mel­un­ter­künfte einzurichten. 
  4. Über die Anmie­tung von ange­bo­te­nem Wohn­raum ist inner­halb einer Fast-Lane-Ent­schei­dung von 3 Arbeits­ta­gen zu entscheiden.
  5. Auf das Job­cen­ter, respek­tive den Land­kreis Gif­horn, wird ein­ge­wirkt, für unsere Gemeinde Sas­sen­burg eine neue und markt­ge­rechte Fest­le­gung der Ober­gren­zen für die Brut­to­kalt­mie­ten zu erzie­len. Diese Maß­nahme wäre selbst­ver­ständ­lich für alle Leis­tungs­emp­fän­ger wirksam. 
  6. Die Ver­wal­tung soll einen Grund­aus­stat­tungs­pool, z.B. für Bet­ten, Matrat­zen etc., einzurichten. 
  7. Der ehren­amt­li­che Flücht­lings­ko­or­di­na­tor erhält einen eigen­ver­ant­wort­li­chen Verfügungsrahmen. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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