Antrag: Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen
Die Gemeinde Sassenburg muss bis Ende des Jahres mindestens 55 Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen. Die Tendenz ist aufgrund des bevorstehenden Winters und den Angriffen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere in den Großstädten, stark steigend. Die Gemeinde ist aufgrund des durch den Bund geschaffenen Rechtsstatus der Flüchtlinge gezwungen, diese im Rahmen der Obdachlosenunterbringung aufzunehmen - im Notfall auch in Sammelunterkünften in Sporthallen und Dorfgemeinschaftshäusern. Dies ist eine enorme Herausforderung, der wir uns aber stellen müssen.
Sofort kommen in der Sassenburg populistische Forderungen auf, die Schulsport- und Mehrzweckhallen nicht als Sammelunterkünfte für Geflüchtete zu nutzen. Alternativen zur Unterbringung werden nicht genannt.
Sammelunterkünfte sind allein durch die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zu vermeiden. Die Einrichtung von Not-Sammelunterkünften für Geflüchtete in Schulsport- und Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäusern und ähnlichen gemeindlichen Liegenschaften darf selbstverständlich nur als „letztes Mittel der Wahl“ in Erwägung gezogen.
Unsere B.I.G.-Fraktion hat den Wahlsonntag genutzt und ein umfangreiches Maßnahmenprogramm erarbeitet, um die Einrichtung von Sammelunterkünften effektiv zu vermeiden:
- Fabian Hoffmann und Jens Dürkop werden als ehrenamtliche Koordinatoren der Ukraine Flüchtlingshilfe ernannt. Fabian Hoffmann verfügt über ein großes Netzwerk und hat bereits mehrere Hilfetransporte in die Ukraine organisiert. Jens Dürkop kann seine große Expertise bei der Anmietung von Wohnräumen einbringen und bei der Antragstellung beim Jobcenter unterstützen.
- Es wird zunächst im Jahr 2022 ein Budget von 100.000 Euro für die „Unterbringung von Flüchtlingen“ bereitgestellt.
- Wohnraum muss auch abweichend zu der vom Jobcenter für angemessen festgelegten Obergrenze für die Bruttokaltmieten angemietet werden. Dies ist immer noch deutlich günstiger, als Sammelunterkünfte einzurichten.
- Über die Anmietung von angebotenem Wohnraum ist innerhalb einer Fast-Lane-Entscheidung von 3 Arbeitstagen zu entscheiden.
- Auf das Jobcenter, respektive den Landkreis Gifhorn, wird eingewirkt, für unsere Gemeinde Sassenburg eine neue und marktgerechte Festlegung der Obergrenzen für die Bruttokaltmieten zu erzielen. Diese Maßnahme wäre selbstverständlich für alle Leistungsempfänger wirksam.
- Die Verwaltung soll einen Grundausstattungspool, z.B. für Betten, Matratzen etc., einzurichten.
- Der ehrenamtliche Flüchtlingskoordinator erhält einen eigenverantwortlichen Verfügungsrahmen.
Bildnachweis © B.I.G.-Sassenburg