Montag, 2. Dez. 24
Beiträge/ThemenGemeinde

Zuschlag für die Feuerwehren

Unsere Frak­tion unter­stützt, dass die sechs Sas­sen­bur­ger Feu­er­weh­ren einen Zuschlag auf das Bud­get des lau­fen­den Jah­res in Höhe von rund 40.000 Euro erhal­ten. Bis­her stan­den den Feu­er­weh­ren rund 136.400 Euro inklu­sive Nach­zah­lun­gen aus aus im Jahr 2018 getä­tig­ten Ein­sät­zen zu. Ins­ge­samt ste­hen dann in die­sem Jahr rund 180.000 Euro zur Verfügung. 

Da die über­plan­mä­ßige Aus­gabe bereits durch den Ver­wal­tungs­aus­schuss beschlos­sen wurde, dürfte die finale Geneh­mi­gung durch den Gemein­de­rat in sei­ner Sit­zung am 17. Sep­tem­ber 2020 nur noch Form­sa­che sein. 

Der zusätz­li­che Finanz­be­darf ist u. a. durch Repa­ra­tu­ren und Umrüs­tun­gen an Fahr­zeu­gen ent­stan­den. Den größ­ten zusätz­li­chen Ein­zel­pos­ten von rund 13.500 Euro ver­ur­sachte die Neu­be­schaf­fung der Atemschutzgeräteausrüstung.

Tren­nung Betriebs­kos­ten und Investition

Um das Bud­get nicht durch Neu­be­schaf­fun­gen zu belas­ten, muss nach unse­rer Ein­schät­zung eine strikte Tren­nung von Betriebs­kos­ten und Inven­tio­nen erfol­gen. Die Neu­be­schaf­fung von Fahr­zeu­gen oder Aus­rüs­tun­gen sollte somit nicht aus dem Bud­get, son­dern durch eine sepa­rate Haus­halts­po­si­tion bezahlt wer­den. Nur die rei­nen Betriebs­kos­ten und die Beschaf­fung von Ver­schleiß­ma­te­rial soll­ten durch das Bud­get gedeckt werden. 

Eine Neu­ver­hand­lung des durch die Feu­er­wehr selbst ver­wal­ten­ten Bud­gets erfolgt im Jahr 2021 mit Gül­tig­keit im Fol­ge­jahr 2022.

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

error: Der Inhalt ist urheberlich geschützt