Samstag, 27. Apr. 24
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Gut­ach­t­er­ter­min zur Wes­ter­be­cker Grundschule

In wel­chem Umfang müs­sen das Dach und die Attika an der Wes­ter­be­cker Grund­schule saniert wer­den? In dem seit meh­re­ren Jah­ren lau­fen­den Rechts­streit gegen den Archi­tek­ten wegen mög­li­cher­weise gra­vie­ren­der Kon­zept­män­gel kommt end­lich Bewe­gung rein. 

Nach­dem durch schlech­tes Wet­ter bedingt bereits meh­rere Gut­ach­t­er­ter­mine ver­scho­ben wer­den muss­ten, soll der Ter­min jetzt am 15. Sep­tem­ber 2020 stattfinden. 

Bereits nach der Inbe­trieb­nahme der Grund­schule im Jahr 2012 bzw. bei der Nach­rüs­tung der Lüf­tungs­an­lage sind mög­li­cher­weise schwere Bau- und Kon­zept­män­gel auf­ge­fal­len. Diese Män­gel könn­ten so gra­vie­rend sein, dass die Sanie­rung einen wirt­schaft­li­chen Total­scha­den dar­stel­len könnte. Bei­spiels­weise muss unter Umstän­den die kom­plette Dach­kon­struk­tion erneu­ert werden.

Mit der Sanie­rung bzw. den Pla­nungs­ar­bei­ten dafür darf sowieso erst begon­nen wer­den, wenn das zustän­dige Gericht das Gebäude dafür frei­gibt. Die The­ma­tik wird sich also mög­li­cher­weise noch über meh­rere Jahre hinziehen. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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