Dienstag, 10. Dez. 24
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Antrag & Umfrage: Ganz­tags­be­treu­ung mit dem Hort?

Kin­der sol­len Kin­der blei­ben! Zur Erfül­lung des Recht­an­spruchs aus dem Ganz­tags­för­de­rungs­ge­setz (GaFöG) ab dem Schul­jahr 2026 ist als prio­ri­sier­tes Modell die Fort­füh­rung der Hort­be­treu­ung aus­zu­pla­nen. Einen ent­spre­chen­den Antrag hat unsere Frak­tion zur Ent­schei­dung an den Gemein­de­rat gestellt. 

Hin­ter­grund für die­sen Antrag ist eine sehr kon­tro­verse Dis­kus­sion in der Arbeits­gruppe (AG) Schul­ent­wick­lung, wel­ches Kon­zept die Ver­wal­tung aus­pla­nen soll. Wir sind der Mei­nung, dass vor einer Aus­pla­nung eines Kon­zepts die Ziel­set­zung der Pla­nung fest­ste­hen muss. Diese Ziel­set­zung soll für uns die Fort­füh­rung der Hort­be­treu­ung sein. 

Nur die Hort­be­treu­ung bie­tet eine Betreu­ung von hoher Qua­li­tät. Sie kann nach belie­ben zeit­lich fle­xi­bel in Anspruch genom­men wer­den und es besteht keine Anwe­sen­heits­pflicht wie in der Ganz­tags­schule Tag für Tag über 8 Stun­den. Einer mög­li­chen Über­for­de­rung von Kin­dern kann durch indi­vi­du­elle Betreu­ungs­zei­ten ent­ge­gen gewirkt werden.

In der Ganz­tag­schule kön­nen in der Nach­mit­tags­be­treu­ung Grup­pen von bis zu 60 Schüler:innen gebil­det wer­den, die nur von einer schlecht aus­ge­bil­de­ten Kraft betreut wer­den. Ein­zi­ger Nach­teil ist, dass die Hort­be­treu­ung zur­zeit kos­ten­pflich­tig ist und blei­ben wird.

Obwohl die Ver­wal­tung und einige poli­ti­sche Grup­pen eher das Ganz­tags­schul­mo­dell favo­ri­sie­ren, hal­ten wir an unse­rer For­de­rung fest, die Ganz­tags­be­treu­ung mit dem Hort umzu­set­zen. Daher soll mög­lichst früh eine Rich­tungs­ent­schei­dung getrof­fen wer­den, um nicht noch wei­ter kost­bare Zeit in der Pla­nungs­phase zu ver­lie­ren. Unab­hän­gig von der Ganz­tags­be­treu­ung müs­sen wei­tere Klas­sen­räume in den Grund­schu­len geschaf­fen werden. 

Hort­be­treu­ung ist eine von drei Optionen 

Laut Bun­des­mi­nis­te­rium für Fami­lie, Senio­ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kann der Rechts­an­spruch auf die acht­stün­dige Ganz­tags­be­treu­ung für Grund­schü­ler in Hor­ten als auch in offe­nen und gebun­de­nen Ganz­tag­schu­len erfüllt wer­den. In einer 2019 durch­ge­führ­ten Umfrage haben sich die Eltern mit gro­ßer Mehr­heit für die Fort­füh­rung des Betreu­ungs­mo­dells Hort entschieden.

Wie ist Ihre/Eure Meinung?

Die Umfrage konnte nicht gela­den wer­den.

Unser Antrag im Detail:

Sym­bol­bild pixabay.com

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