Dienstag, 10. Dez. 24
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Antrag: Ver­fah­ren zum Dau­er­woh­nen aussetzen

Wie bereits nach der Febru­ar­sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses ange­kün­digt, haben wir zwi­schen­zeit­lich form- und frist­ge­recht einen Antrag zur Dau­er­wohn­de­batte am Bern­stein­see gestellt. Der Antrag hat den Sta­tus einer Reso­lu­tion, also einer Wil­lens­be­kun­dung des Gemein­de­ra­tes an den Land­kreis Gif­horn, da die­ser die Ver­fah­ren offi­zi­ell führt und verantwortet.

Als füh­rende For­de­rung soll die Ver­wal­tung des Land­krei­ses Gif­horn auf­ge­for­dert wer­den, die drei zur Zeit noch lau­fen­den Ver­fah­ren zur Bau­nut­zungs­ver­ord­nung, sprich „Dau­er­woh­nen“, aus­zu­set­zen und selbst­ver­ständ­lich auch keine neuen Ver­fah­ren ein­lei­ten - bis die zur Zeit lau­fende Bau­leit­pla­nung mit Inkraft­set­zung des neuen B-Pla­nes abge­schlos­sen wurde.

Das Aus­setz­ten von Ver­fah­ren ist bei­spiels­weise in Gerichts- oder Fest­set­zungs­ver­fah­ren ein gän­gi­ges und zuläs­si­ges Mit­tel, ins­be­son­dere dann, wenn sich durch ein par­al­lel lau­fen­des (Planungs-)Verfahren die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen völ­lig ändern könn­ten. In der Dau­er­wohn­de­batte sorgt zudem eine Aus­set­zung für eine Beru­hi­gung bzw. ver­hin­dert eine Zuspit­zung der Debatte. 

Der Antrag wird zunächst im nicht­öf­fent­lich tagen­den Ver­wal­tungs­aus­schuss am 11.03.2021 und öffent­lich in der Sit­zung des Gemein­de­ra­tes am 18.03.2021 beraten.

Unser Antrag:

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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