Donnerstag, 25. Apr. 24
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Bern­stein­see: Kla­ge­ver­fah­ren und Nutzungsuntersagung

Die aktu­elle Lage um das Wochen­end­haus­ge­biet am Bern­stein­see beschäf­tigt nicht mehr nur die poli­ti­schen Gre­mien sowie die Ver­wal­tun­gen in der Gemeinde und im Land­kreis, son­dern mitt­ler­weile auch ein Gericht. Im Ver­wal­tungs­aus­schuss wurde der aktu­elle Sach­stand vor­ge­stellt und beraten.

Ver­fah­ren vor dem OVG

Ein Grund­stücks­ei­gen­tü­mer des Wochen­end­haus­ge­bie­tes hat eine Klage gegen die seit Februar 2020 erlas­sene Ver­än­de­rungs­sperre beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt (OVG) Lüne­burg ein­ge­reicht, weil sein Bau­an­trag mit dem Ver­weis auf die Sperre abge­lehnt wurde.

Das soge­nannte "Nor­men­kon­troll­ver­fah­ren" ist in der Regel ein sehr lang­wie­ri­ges Ver­fah­ren, sodass mit einer kurz­fris­ti­gen Ent­schei­dung nicht gerech­net wer­den kann. Da die Gemeinde es in 13 Mona­ten nicht geschafft hat, die Ziele für die neue Pla­nung zu defi­nie­ren, sind die Erfolgs­aus­sich­ten eigent­lich nicht schlecht. Ob aber tat­säch­lich ein Ver­wal­tungs­ge­richt eine Ent­schei­dung gegen eine Ver­wal­tung trifft, ist aller­dings mehr frag­lich. Wie es der Name Ver­wal­tungs­ge­richt ver­mu­ten lässt, sind Ent­schei­dun­gen meist pro Verwaltung.

Gemeinde treibt Nut­zungs­un­ter­sa­gung voran

Nicht, wie bis­her oft dar­ge­stellt, scheint gar nicht der Land­kreis Trei­ber der Ver­fah­ren zu sein, son­dern die Gemeinde mit Bür­ger­meis­ter zusam­men mit der Mehr­heits­gruppe selbst.

Wie bereits im Mai 2020 berich­tet, hat der Land­kreis sechs Ver­fah­ren gegen Dau­er­woh­ner ohne wei­te­ren bekann­ten Wohn­sitz ein­ge­lei­tet. Zwi­schen­zeit­lich sind drei Ver­fah­ren ohne wei­tere Ver­fol­gung abge­schlos­sen worden.

Die drei noch schwe­ben­den Ver­fah­ren sol­len nun auf Bestre­ben des Bür­ger­meis­tes und der Mehr­heits­gruppe wei­ter Rich­tung Nut­zungs­un­ter­sa­gung voran getrie­ben wer­den, obwohl das Woh­nen der Betei­lig­ten eher einen dau­er­haf­ten Frei­zeit-Cha­rak­ter hat. Um den "erzie­he­ri­schen Effekt" zu erhal­ten, sol­len jetzt wei­tere Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet werden. 

Wir haben den Land­kreis auf­ge­for­dert, statt­des­sen beson­nen vor­zu­ge­hen und erst ein­mal die eige­nen Bau­stel­len zum Apart­ment­haus der Betrei­ber­ge­sell­schaft abzu­ar­bei­ten. Um Klar­heit zu schaf­fen, wer­den wir einen Antrag zur Sit­zung des Gemein­de­ra­tes im März 2021 stellen.

Land­kreis erteilt keine Not-Baugenehmigung

Trotz einer durch die Gemeinde erteil­ten Aus­nah­men­ab­nahme, erteilt der Land­kreis auch keine Not-Bau­ge­neh­mi­gung an einen pri­va­ten Bau­her­ren, des­sen Gebäude durch einen Brand­fall zer­stört wurde. Der Land­kreis Gif­horn erwar­tet zuerst die Fest­le­gung der Planungsziele. 

Die­ses Ver­hal­ten des Lan­des­kreis ist höchst ver­werf­lich! Wir haben den Land­kreis auf­ge­for­dert, die Bau­ge­neh­mi­gung schnellst­mög­lich zu erteilen. 

Wie geht es weiter?

Für den März 2021 ist eine zunächst interne Vor­be­ra­tung über die Inhalte des neuen B-Pla­nes mit dem Orts­rat Stüde und dem Bau- und Umwelt­aus­schuss geplant. Je nach Pla­nungs­reife bzw. Art und Umfang der Ände­rungs­wün­sche aus der Poli­tik könnte noch im ers­ten Halb­jahr 2021 eine offi­zi­elle Fest­le­gung der Pla­nungs­ziele bzw. viel­leicht sogar schon die öffent­li­che Aus­le­gung des neuen B-Pla­nes erfolgen. 

Der Gemein­de­bür­ger­meis­ter und die SPD/CDU-Mehr­heits­gruppe schei­nen sich bereits einig zu sein, sodass kaum Mög­lich­kei­ten der Ein­fluss­nahme bestehen werden. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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