Bernsteinsee: Klageverfahren und Nutzungsuntersagung
Die aktuelle Lage um das Wochenendhausgebiet am Bernsteinsee beschäftigt nicht mehr nur die politischen Gremien sowie die Verwaltungen in der Gemeinde und im Landkreis, sondern mittlerweile auch ein Gericht. Im Verwaltungsausschuss wurde der aktuelle Sachstand vorgestellt und beraten.
Verfahren vor dem OVG
Ein Grundstückseigentümer des Wochenendhausgebietes hat eine Klage gegen die seit Februar 2020 erlassene Veränderungssperre beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingereicht, weil sein Bauantrag mit dem Verweis auf die Sperre abgelehnt wurde.
Das sogenannte "Normenkontrollverfahren" ist in der Regel ein sehr langwieriges Verfahren, sodass mit einer kurzfristigen Entscheidung nicht gerechnet werden kann. Da die Gemeinde es in 13 Monaten nicht geschafft hat, die Ziele für die neue Planung zu definieren, sind die Erfolgsaussichten eigentlich nicht schlecht. Ob aber tatsächlich ein Verwaltungsgericht eine Entscheidung gegen eine Verwaltung trifft, ist allerdings mehr fraglich. Wie es der Name Verwaltungsgericht vermuten lässt, sind Entscheidungen meist pro Verwaltung.
Gemeinde treibt Nutzungsuntersagung voran
Nicht, wie bisher oft dargestellt, scheint gar nicht der Landkreis Treiber der Verfahren zu sein, sondern die Gemeinde mit Bürgermeister zusammen mit der Mehrheitsgruppe selbst.
Wie bereits im Mai 2020 berichtet, hat der Landkreis sechs Verfahren gegen Dauerwohner ohne weiteren bekannten Wohnsitz eingeleitet. Zwischenzeitlich sind drei Verfahren ohne weitere Verfolgung abgeschlossen worden.
Die drei noch schwebenden Verfahren sollen nun auf Bestreben des Bürgermeistes und der Mehrheitsgruppe weiter Richtung Nutzungsuntersagung voran getrieben werden, obwohl das Wohnen der Beteiligten eher einen dauerhaften Freizeit-Charakter hat. Um den "erzieherischen Effekt" zu erhalten, sollen jetzt weitere Verfahren eingeleitet werden.
Wir haben den Landkreis aufgefordert, stattdessen besonnen vorzugehen und erst einmal die eigenen Baustellen zum Apartmenthaus der Betreibergesellschaft abzuarbeiten. Um Klarheit zu schaffen, werden wir einen Antrag zur Sitzung des Gemeinderates im März 2021 stellen.
Landkreis erteilt keine Not-Baugenehmigung
Trotz einer durch die Gemeinde erteilten Ausnahmenabnahme, erteilt der Landkreis auch keine Not-Baugenehmigung an einen privaten Bauherren, dessen Gebäude durch einen Brandfall zerstört wurde. Der Landkreis Gifhorn erwartet zuerst die Festlegung der Planungsziele.
Dieses Verhalten des Landeskreis ist höchst verwerflich! Wir haben den Landkreis aufgefordert, die Baugenehmigung schnellstmöglich zu erteilen.
Wie geht es weiter?
Für den März 2021 ist eine zunächst interne Vorberatung über die Inhalte des neuen B-Planes mit dem Ortsrat Stüde und dem Bau- und Umweltausschuss geplant. Je nach Planungsreife bzw. Art und Umfang der Änderungswünsche aus der Politik könnte noch im ersten Halbjahr 2021 eine offizielle Festlegung der Planungsziele bzw. vielleicht sogar schon die öffentliche Auslegung des neuen B-Planes erfolgen.
Der Gemeindebürgermeister und die SPD/CDU-Mehrheitsgruppe scheinen sich bereits einig zu sein, sodass kaum Möglichkeiten der Einflussnahme bestehen werden.
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