Freitag, 26. Apr. 24
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Bern­stein­see: Land­kreis lei­tet erste Ver­fah­ren ein

Jetzt wird es ernst! Das Bau­ord­nungs­amt des Land­krei­ses Gif­horn hat mit der bau­recht­li­chen Über­prü­fung der Wochen­end­haus­nut­zun­gen im Wochen­end­haus­ge­biet am Stü­der Bern­stein­see begonnen. 

Seit Mitte Mai wurde an eine Gruppe von sechs Grund­stücks­ei­gen­tü­mern eine ent­spre­chende Anhö­rung ver­schickt. Die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer haben nun zwei Monate Zeit, um mit einer Stel­lung­nahme nach­zu­wei­sen, dass das Objekt nur als Wochen­end­haus genutzt wird. 

Zwangs­geld angedroht

Betrof­fen sind rund 30 bis 40 Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, wel­che sich nach dem Stich­tag 2. Juli 2017 mit allei­ni­gen Wohn­sitz im Wochen­end­haus­ge­biet ange­mel­det haben. 

Die­sen wirft der Land­kreis Gif­horn vor, uner­laubt dau­er­haft im Wochen­end­haus­ge­biet zu woh­nen und somit gegen das Bau­recht zu ver­sto­ßen. Die­sen Bewoh­nern droht jetzt ein Zwangs­geld in Höhe von meh­re­ren tau­send Euro, wel­che auch mehr­fach stei­gend ange­ord­net wer­den können. 

Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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