Bernsteinsee: Landkreis leitet erste Verfahren ein
Jetzt wird es ernst! Das Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn hat mit der baurechtlichen Überprüfung der Wochenendhausnutzungen im Wochenendhausgebiet am Stüder Bernsteinsee begonnen.
Seit Mitte Mai wurde an eine Gruppe von sechs Grundstückseigentümern eine entsprechende Anhörung verschickt. Die Grundstückseigentümer haben nun zwei Monate Zeit, um mit einer Stellungnahme nachzuweisen, dass das Objekt nur als Wochenendhaus genutzt wird.
Zwangsgeld angedroht
Betroffen sind rund 30 bis 40 Grundstückseigentümer, welche sich nach dem Stichtag 2. Juli 2017 mit alleinigen Wohnsitz im Wochenendhausgebiet angemeldet haben.
Diesen wirft der Landkreis Gifhorn vor, unerlaubt dauerhaft im Wochenendhausgebiet zu wohnen und somit gegen das Baurecht zu verstoßen. Diesen Bewohnern droht jetzt ein Zwangsgeld in Höhe von mehreren tausend Euro, welche auch mehrfach steigend angeordnet werden können.
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