Samstag, 20. Apr. 24
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PV-Anla­gen: 1. Ver­fah­rens­schritt abgeschlossen

In einer gemein­sa­men Sit­zung hat der Bau­aus­schuss der Gemeinde Sas­sen­burg zusam­men mit den Orts­rä­ten von Dan­nen­büt­tel, Neu­dorf-Pla­ten­dorf, Stüde und Wes­ter­beck die Auf­stel­lung von F- und B-Plä­nen für Frei­flä­chen-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit einer Gesamt­leis­tung von min. 75 MWp mit eini­gen Ände­run­gen beschlos­sen. Die Ent­schei­dung des Bau­aus­schus­ses hat zwi­schen­zeit­lich auch der Ver­wal­tungs­aus­schuss am 21. April 2022 bestä­tigt, sodass das Auf­stel­lungs­ver­fah­ren for­mal abge­schlos­sen ist.

Fol­gende Ände­run­gen wur­den beschlossen:

  • Her­aus­ge­fal­len ist auf Antrag unse­rer BIG-Frak­tion eine Flä­che (5a) in unmit­tel­ba­rer Orts­lage, direkt im Anschluss an die Wohn­be­bau­ung, um die lang­fris­tige Orts­ent­wick­lung nicht zu behin­dern. Die­sem Antrag schlos­sen sich der Wes­ter­be­cker Orts­rat ein­stim­mig und der Bau­aus­schuss mehr­heit­lich an.
  • Deut­lich um 16 Hektar ver­grö­ßert wurde die Flä­che (2) im Kies­ab­bau­ge­biet von Wes­ter­beck. Auf ins­ge­samt rund 25 Hektar kann dann dort eine Anlage mit einer Gesamt­leis­tung 26 MWp auf­ge­baut werden. 
  • Auf Antrag unse­rer BIG-Frak­tion kön­nen inner­halb einer Frist bis zum 31. Mai 2022 für das lau­fende Ver­fah­ren Flä­chen nach­ge­mel­det werden. 
  • Eben­falls auf Antrag unse­rer BIG-Frak­tion soll eine Ver­pflich­tung zur Inbe­trieb­nahme der Anla­gen inner­halb einer Frist von 2 Jah­ren nach Rechts­ver­bind­lich­keit des B-Pla­nes bestehen. Falls dies nicht inner­halb der Frist geschieht, sind ver­trag­li­che Restrik­tio­nen auf­zu­neh­men. Die Ver­träge zwi­schen Gemeinde und Inves­to­ren sind vor dem über­nächs­ten Ver­fah­rens­schritt, dem Aus­le­gungs­be­schluss, zu schließen. 
  • Auf Antrag unse­rer BIG-Frak­tion ist eine Abhol­zung oder ein mas­si­ver Rück­schnitt der umlie­gen­den Flä­chen zu vermeiden. 

Mehr­heit­lich von den Orts­rä­ten und dem Bau­aus­schuss abge­lehnt wur­den die Anträge der BIG-Frak­tion:

  • In der Flä­che 3 zwi­schen K93 Tri­an­ge­ler Haupt­straße und "Lin­den­hof" nur die Flur­stü­cke 131/1 und 126/1 zu bepla­nen, da die Flur­stü­cke 124/1 und 120/1 durch die Reit­an­lage Hof Lin­den­tal genutzt wer­den. Ein Weg­fall der Flä­chen stellt eine Exis­tenz­be­dro­hung für den Betrieb der Reit­an­lage mit 50 Pfer­den und damit eine unge­wollte Wech­sel­wir­kung dar.
  • Ent­spre­chend unse­rem Grund­satz­be­schluss soll­ten die Ein­nah­men aus dem Betrieb von Pho­to­vol­taik-Groß­an­la­gen in eine Art "Son­der­topf Umwelt­schutz" flie­ßen, um z.B. die Umstel­lung auf LED Stra­ßen­be­leuch­tung finan­zie­ren zu können.

Auch diese Ent­schei­dun­gen hat der Ver­wal­tungs­au­schuss bestätigt. 

Gebiets­ab­gren­zung - Quelle Gemeinde Sassenburg 

Sym­bol­bild pixabay.com

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