PV-Anlagen: 1. Verfahrensschritt abgeschlossen
In einer gemeinsamen Sitzung hat der Bauausschuss der Gemeinde Sassenburg zusammen mit den Ortsräten von Dannenbüttel, Neudorf-Platendorf, Stüde und Westerbeck die Aufstellung von F- und B-Plänen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von min. 75 MWp mit einigen Änderungen beschlossen. Die Entscheidung des Bauausschusses hat zwischenzeitlich auch der Verwaltungsausschuss am 21. April 2022 bestätigt, sodass das Aufstellungsverfahren formal abgeschlossen ist.
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
- Herausgefallen ist auf Antrag unserer BIG-Fraktion eine Fläche (5a) in unmittelbarer Ortslage, direkt im Anschluss an die Wohnbebauung, um die langfristige Ortsentwicklung nicht zu behindern. Diesem Antrag schlossen sich der Westerbecker Ortsrat einstimmig und der Bauausschuss mehrheitlich an.
- Deutlich um 16 Hektar vergrößert wurde die Fläche (2) im Kiesabbaugebiet von Westerbeck. Auf insgesamt rund 25 Hektar kann dann dort eine Anlage mit einer Gesamtleistung 26 MWp aufgebaut werden.
- Auf Antrag unserer BIG-Fraktion können innerhalb einer Frist bis zum 31. Mai 2022 für das laufende Verfahren Flächen nachgemeldet werden.
- Ebenfalls auf Antrag unserer BIG-Fraktion soll eine Verpflichtung zur Inbetriebnahme der Anlagen innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Rechtsverbindlichkeit des B-Planes bestehen. Falls dies nicht innerhalb der Frist geschieht, sind vertragliche Restriktionen aufzunehmen. Die Verträge zwischen Gemeinde und Investoren sind vor dem übernächsten Verfahrensschritt, dem Auslegungsbeschluss, zu schließen.
- Auf Antrag unserer BIG-Fraktion ist eine Abholzung oder ein massiver Rückschnitt der umliegenden Flächen zu vermeiden.
Mehrheitlich von den Ortsräten und dem Bauausschuss abgelehnt wurden die Anträge der BIG-Fraktion:
- In der Fläche 3 zwischen K93 Triangeler Hauptstraße und "Lindenhof" nur die Flurstücke 131/1 und 126/1 zu beplanen, da die Flurstücke 124/1 und 120/1 durch die Reitanlage Hof Lindental genutzt werden. Ein Wegfall der Flächen stellt eine Existenzbedrohung für den Betrieb der Reitanlage mit 50 Pferden und damit eine ungewollte Wechselwirkung dar.
- Entsprechend unserem Grundsatzbeschluss sollten die Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Großanlagen in eine Art "Sondertopf Umweltschutz" fließen, um z.B. die Umstellung auf LED Straßenbeleuchtung finanzieren zu können.
Auch diese Entscheidungen hat der Verwaltungsauschuss bestätigt.
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