Freitag, 26. Apr. 24
Beiträge/ThemenStüde

Bern­stein­see: Zwei Aus­nah­men beantragt

Eigent­lich war die Sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses (VA) für den Januar schon abge­sagt. Jetzt will die Ver­wal­tung völ­lig über­ra­schend und kurz­fris­tig nur nicht­öf­fent­lich im VA am 21. Januar 2021 zwei Anträge bera­ten lassen.

Die Betrei­ber­ge­sell­schaft des Bern­stein­sees hat jeweils eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung von der Ver­än­de­rungs­sperre für die Errich­tung eines Beach­clubs und zur Lega­li­sie­rung der gro­ßen Apart­ment­an­lage bean­tragt. Da bis­her mit einer Aus­nahme (Brand­fall) alle Anträge von pri­va­ten Bau­her­ren abge­lehnt wur­den, soll­ten im Zuge der Gleich­be­hand­lung auch die Anträge der Betrei­ber­ge­sell­schaft abge­lehnt werden. 

Was im Detail geplant ist:

Apart­ment­an­lage mit "Wochen­end­woh­nun­gen"

Wie bereits im Mai 2020 mehr­fach berich­tet, hatte der Land­kreis Gif­horn die Bau­ge­neh­mi­gung für die neue Apart­ment­an­lage im Holun­der­weg rechts­wid­rig erteilt. Trotz einer mehr als unkla­ren Geneh­mi­gungs­lage hatte die Bau­ver­wal­tung des Land­krei­ses nach unse­ren Hin­wei­sen dar­auf ver­zich­tet, einen Bau­stopp anzuordnen.

Jetzt soll durch einen wei­te­ren Bau­an­trag der Betrei­ber­ge­sell­schaft eine "Abwei­chung" zur sowieso schon rechts­wid­rig erteil­ten Bau­ge­neh­mi­gung im Nach­hin­ein lega­li­siert wer­den. Das bereits kurz vor der Fer­tig­stel­lung befind­li­che Objekt ent­spricht im Dach­ge­schoss sowohl von der Nut­zung als auch von der Aus­füh­rung nicht der Bau­ge­neh­mi­gung. Hinzu kommt, dass sich das Objekt im Son­der­ge­biet Wochen­end­häu­ser befin­det, sodass ein gewerb­li­che Ver­mie­tung eben­falls nicht zuläs­sig ist. Erst mit der ange­dach­ten Umwand­lung des Grund­stücks in ein Feri­en­haus­ge­biet wäre das Objekt wie ange­dacht nutzbar. 

Unab­hän­gig von der gül­ti­gen Ver­än­de­rungs­sperre wäre die nach­träg­li­che Lega­li­sie­rung des Vor­ha­bens grund­sätz­lich auf­grund der drei Ver­stöße nicht zu geneh­mi­gen. Die Poli­tik darf sich nicht von Inves­to­ren vor­füh­ren las­sen. Sollte es doch irgend­wann zu einer Geneh­mi­gung kom­men, sollte diese Ent­schei­dung straf- und beam­ten­recht­lich über­prüft werden. 

Was­ser­ski- und Beachclub

Im öst­li­chen Ufer­be­reich des Bern­stein­sees ist der Neu­bau eines Gebäu­des für die Was­ser­ski­an­lage mit Gast­raum und Aus­ga­be­kü­che, Ver­kaufs­raum, Leih­ma­te­rial und Lager für eine sai­so­nale Nut­zung geplant. Der Neu­bau soll das bereits abge­baute Zir­kus­zelt erset­zen, wel­ches als als soge­nann­ter "flie­gen­der Bau" keine dau­er­hafte Nut­zungs­ge­neh­mi­gung erhal­ten kann. 

Zusätz­lich sol­len wei­tere Park­plätze errich­tet wer­den, zu denen es keine Pla­nungs­un­ter­la­gen gibt. Eine Zustim­mung zur Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung wäre allein des­we­gen schon ein "Blind­flug".

Das Vor­ha­ben unter­liegt auch dem Bebau­ungs­plan (B-Plan) Bern­stein­see und somit auch der aktu­el­len gül­ti­gen Ver­än­de­rungs­sperre. Aller­dings ist das Umfeld des Sees nicht Teil des Son­der­ge­biets „Wochen­end­haus­ge­biet“, son­dern liegt mit einem Teil im Son­der­ge­biet „Feri­en­dorf“ und dem ande­ren Teil im Bereich „Grün­flä­che Strandbad". 

Daher könnte theo­re­tisch der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zuge­stimmt wer­den, wenn nicht der Gleich­heits­grund­satz bestehen würde. Die Betrei­ber­ge­sell­schaft kann nicht immer nur für sich Son­der­rechte bean­spru­chen. Fer­ner ist davon aus­zu­ge­hen, dass es nach der Wahl im Sep­tem­ber 2021 poli­tisch einen ande­ren Umgang mit den Betrei­bern geben wird. 

Bild­nach­weis: Screen­shot öffent­li­che Antragsunterlagen

error: Der Inhalt ist urheberlich geschützt