Bernsteinsee: Zwei Ausnahmen beantragt
Eigentlich war die Sitzung des Verwaltungsausschusses (VA) für den Januar schon abgesagt. Jetzt will die Verwaltung völlig überraschend und kurzfristig nur nichtöffentlich im VA am 21. Januar 2021 zwei Anträge beraten lassen.
Die Betreibergesellschaft des Bernsteinsees hat jeweils eine Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre für die Errichtung eines Beachclubs und zur Legalisierung der großen Apartmentanlage beantragt. Da bisher mit einer Ausnahme (Brandfall) alle Anträge von privaten Bauherren abgelehnt wurden, sollten im Zuge der Gleichbehandlung auch die Anträge der Betreibergesellschaft abgelehnt werden.
Was im Detail geplant ist:
Apartmentanlage mit "Wochenendwohnungen"
Wie bereits im Mai 2020 mehrfach berichtet, hatte der Landkreis Gifhorn die Baugenehmigung für die neue Apartmentanlage im Holunderweg rechtswidrig erteilt. Trotz einer mehr als unklaren Genehmigungslage hatte die Bauverwaltung des Landkreises nach unseren Hinweisen darauf verzichtet, einen Baustopp anzuordnen.
Jetzt soll durch einen weiteren Bauantrag der Betreibergesellschaft eine "Abweichung" zur sowieso schon rechtswidrig erteilten Baugenehmigung im Nachhinein legalisiert werden. Das bereits kurz vor der Fertigstellung befindliche Objekt entspricht im Dachgeschoss sowohl von der Nutzung als auch von der Ausführung nicht der Baugenehmigung. Hinzu kommt, dass sich das Objekt im Sondergebiet Wochenendhäuser befindet, sodass ein gewerbliche Vermietung ebenfalls nicht zulässig ist. Erst mit der angedachten Umwandlung des Grundstücks in ein Ferienhausgebiet wäre das Objekt wie angedacht nutzbar.
Unabhängig von der gültigen Veränderungssperre wäre die nachträgliche Legalisierung des Vorhabens grundsätzlich aufgrund der drei Verstöße nicht zu genehmigen. Die Politik darf sich nicht von Investoren vorführen lassen. Sollte es doch irgendwann zu einer Genehmigung kommen, sollte diese Entscheidung straf- und beamtenrechtlich überprüft werden.
Wasserski- und Beachclub
Im östlichen Uferbereich des Bernsteinsees ist der Neubau eines Gebäudes für die Wasserskianlage mit Gastraum und Ausgabeküche, Verkaufsraum, Leihmaterial und Lager für eine saisonale Nutzung geplant. Der Neubau soll das bereits abgebaute Zirkuszelt ersetzen, welches als als sogenannter "fliegender Bau" keine dauerhafte Nutzungsgenehmigung erhalten kann.
Zusätzlich sollen weitere Parkplätze errichtet werden, zu denen es keine Planungsunterlagen gibt. Eine Zustimmung zur Ausnahmegenehmigung wäre allein deswegen schon ein "Blindflug".
Das Vorhaben unterliegt auch dem Bebauungsplan (B-Plan) Bernsteinsee und somit auch der aktuellen gültigen Veränderungssperre. Allerdings ist das Umfeld des Sees nicht Teil des Sondergebiets „Wochenendhausgebiet“, sondern liegt mit einem Teil im Sondergebiet „Feriendorf“ und dem anderen Teil im Bereich „Grünfläche Strandbad".
Daher könnte theoretisch der Ausnahmegenehmigung zugestimmt werden, wenn nicht der Gleichheitsgrundsatz bestehen würde. Die Betreibergesellschaft kann nicht immer nur für sich Sonderrechte beanspruchen. Ferner ist davon auszugehen, dass es nach der Wahl im September 2021 politisch einen anderen Umgang mit den Betreibern geben wird.
Bildnachweis: Screenshot öffentliche Antragsunterlagen