Freitag, 29. Mrz. 24
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Bern­stein­see: Erste Plan­in­halte vorgestellt

Der große Gewin­ner der Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes (B-Plan) des Bern­stein­sees könnte die Betrei­ber­ge­sell­schaft wer­den. Soll­ten die in der ers­ten poli­ti­schen Bera­tung vor­ge­stell­ten Plan­in­halte tat­säch­lich umge­setzt wer­den, müsste das Fazit ein­deu­tig so lau­ten. Poli­tik zum Wohl der Inves­to­ren, gegen die Bür­ger der Gemeinde - ohne die Dau­er­wohn­de­batte lösen zu kön­nen! Letzt­end­lich könnte der neue B-Plan sogar eine noch inten­si­vere Bebau­ung mit mehr Wohn­ein­hei­ten, ent­ge­gen der eigent­lich ange­dach­ten Ziel­set­zung, ermöglichen.

Ver­wun­der­lich ist dann auch noch, dass die Vor­stel­lung unter den poli­ti­schen Ver­tre­tern ein eher gerin­ges Inter­esse erzeugt hat. Selbst der Bür­ger­meis­ter ließ sich (wie­der) krank­heits­be­dingt entschuldigen. 

Starke Begren­zun­gen im Wochenendhausgebiet

Wäh­rend die Wün­sche der Betrei­ber­ge­sell­schaft zur Lega­li­sie­rung und Erwei­te­rung der gewerb­li­chen Ver­mie­tung der Stand­bun­ga­lows, Block­häu­ser und Wochen­end­woh­nun­gen (Apart­ment­an­lage) im ers­ten Ent­wurf umge­setzt wer­den sol­len, erfolgt eine mas­sive Begren­zung im Son­der­ge­biet für die Wochenendhäuser.

Die Grund­flä­che der Wochen­end­häu­ser soll von der­zeit 120 m² auf 80 m² deut­lich redu­ziert wer­den. Für alle Neben­an­la­gen, darin sind Car­ports, ver­sie­gelte Wege und Ter­ras­sen ein­ge­schlos­sen, ist eine Begren­zung von 25 m² vor­ge­schla­gen wor­den. Der Bau eines Dop­pel­car­ports ist damit schon fast aus­ge­schlos­sen, beson­ders dann, wenn auch eine Tresse gebaut wer­den soll. Die Grund­flä­chen­zahl soll wei­ter­hin 0,2 betra­gen, also 20 Pro­zent der Grund­stück­flä­che, aber sowohl für das Haupt­ge­bäude als auch die Neben­an­la­gen gül­tig sein (GRZ 1 = GRZ 2). Um die maxi­male Bebau­ung errei­chen zu kön­nen, muss das Grund­stück eine Flä­che von min­des­tens 525 m² haben. Der Dis­kus­sion war zu ent­neh­men, dass es durch­aus Stim­men aus der Mehr­heits­gruppe gibt, die eine wei­tere Redu­zie­rung der Haupt­ge­bäude auf 70 m² bzw. 60 m² fordern. 

Cam­ping­platz entfällt

Kom­plett ent­fal­len soll der im aktu­el­len B-Plan geneh­migte Cam­ping­platz im süd­li­chen See­ge­biet. Die Flä­che soll wei­ter­hin als Wald­flä­che bzw. land­wirt­schaft­li­che Nutz­flä­che erhal­ten bleiben.

Neu ist der Wunsch der Betrei­ber­ge­sell­schaft, zwi­schen Kart­bahn und Wochen­end­haus­ge­biet Pfahl- oder Baum­häu­ser errich­ten zu dür­fen. Geneh­migt wer­den soll eine Platt­form­höhe von 7,5 m, was eine Gesamt­höhe von 10 - 11 Meter erge­ben dürfte. Aktu­ell sind in die­sem Bereich, die als Puf­fer­zone zwi­schen Club/Hotel die­nen soll, ledig­lich Bau­ten mit einer Höhe von 6 m zugelassen. 

Die ange­dach­ten Plan­in­halte im Detail:

Hin­weis: Ohne Gewähr, Skizze auf Basis einer Mit­schrift, da keine Unter­la­gen vorliegen

Öffent­li­che Bera­tung im Mai

Nach der aktu­el­len Ter­min­pla­nung, die natür­lich abhän­gig von der Ent­wick­lung der Corona-Pan­de­mie ist, soll der neue B-Plan erst­ma­lig in der Sit­zung des Bau- und Umwelt­aus­schus­ses am 11. Mai 2021, die in der Neu­dorf-Pla­ten­dor­fer Mehr­zweck­halle statt­fin­den soll, öffent­lich bera­ten wer­den. Sicher kein opti­ma­ler Sit­zungs­ort für die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer des Wochen­end­haus­ge­bie­tes, die quasi quer durch die Gemeinde anrei­sen müssen. 


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Bild­nach­weis © B.I.G.-Sassenburg

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