Bernsteinsee: Erste Planinhalte vorgestellt
Der große Gewinner der Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) des Bernsteinsees könnte die Betreibergesellschaft werden. Sollten die in der ersten politischen Beratung vorgestellten Planinhalte tatsächlich umgesetzt werden, müsste das Fazit eindeutig so lauten. Politik zum Wohl der Investoren, gegen die Bürger der Gemeinde - ohne die Dauerwohndebatte lösen zu können! Letztendlich könnte der neue B-Plan sogar eine noch intensivere Bebauung mit mehr Wohneinheiten, entgegen der eigentlich angedachten Zielsetzung, ermöglichen.
Verwunderlich ist dann auch noch, dass die Vorstellung unter den politischen Vertretern ein eher geringes Interesse erzeugt hat. Selbst der Bürgermeister ließ sich (wieder) krankheitsbedingt entschuldigen.
Starke Begrenzungen im Wochenendhausgebiet
Während die Wünsche der Betreibergesellschaft zur Legalisierung und Erweiterung der gewerblichen Vermietung der Standbungalows, Blockhäuser und Wochenendwohnungen (Apartmentanlage) im ersten Entwurf umgesetzt werden sollen, erfolgt eine massive Begrenzung im Sondergebiet für die Wochenendhäuser.
Die Grundfläche der Wochenendhäuser soll von derzeit 120 m² auf 80 m² deutlich reduziert werden. Für alle Nebenanlagen, darin sind Carports, versiegelte Wege und Terrassen eingeschlossen, ist eine Begrenzung von 25 m² vorgeschlagen worden. Der Bau eines Doppelcarports ist damit schon fast ausgeschlossen, besonders dann, wenn auch eine Tresse gebaut werden soll. Die Grundflächenzahl soll weiterhin 0,2 betragen, also 20 Prozent der Grundstückfläche, aber sowohl für das Hauptgebäude als auch die Nebenanlagen gültig sein (GRZ 1 = GRZ 2). Um die maximale Bebauung erreichen zu können, muss das Grundstück eine Fläche von mindestens 525 m² haben. Der Diskussion war zu entnehmen, dass es durchaus Stimmen aus der Mehrheitsgruppe gibt, die eine weitere Reduzierung der Hauptgebäude auf 70 m² bzw. 60 m² fordern.
Campingplatz entfällt
Komplett entfallen soll der im aktuellen B-Plan genehmigte Campingplatz im südlichen Seegebiet. Die Fläche soll weiterhin als Waldfläche bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten bleiben.
Neu ist der Wunsch der Betreibergesellschaft, zwischen Kartbahn und Wochenendhausgebiet Pfahl- oder Baumhäuser errichten zu dürfen. Genehmigt werden soll eine Plattformhöhe von 7,5 m, was eine Gesamthöhe von 10 - 11 Meter ergeben dürfte. Aktuell sind in diesem Bereich, die als Pufferzone zwischen Club/Hotel dienen soll, lediglich Bauten mit einer Höhe von 6 m zugelassen.
Die angedachten Planinhalte im Detail:
Öffentliche Beratung im Mai
Nach der aktuellen Terminplanung, die natürlich abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie ist, soll der neue B-Plan erstmalig in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11. Mai 2021, die in der Neudorf-Platendorfer Mehrzweckhalle stattfinden soll, öffentlich beraten werden. Sicher kein optimaler Sitzungsort für die Grundstückseigentümer des Wochenendhausgebietes, die quasi quer durch die Gemeinde anreisen müssen.
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