Montag, 29. Apr. 24
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Bau­an­träge kön­nen dem­nächst online ein­ge­reicht werden

Das neue Gesetz zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung macht es mög­lich. Dem­nach kön­nen ab 1. Januar 2022 Bau­an­träge von den soge­nann­ten Ent­wurfs­ver­fas­sern, meist Archi­tek­ten und Hand­werks­meis­ter, online ein­ge­reicht wer­den. Die Ver­wal­tung des Land­krei­ses Gif­horn star­tet Mitte des nächs­ten Jah­res mit Pilot­pro­jek­ten. Der Land­kreis ist Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hörde für alle Kom­mu­nen außer der Stadt Gifhorn. 

Rück­stau abgebaut

Auf Anfrage im Aus­schuss für Umwelt, Bau, Ener­gie und Regio­nal­pla­nung hat die Kreis­ver­wal­tung mit­ge­teilt, dass die durch­schnitt­li­che Bear­bei­tungs­zeit von Bau­an­trä­gen "nur" noch drei Monate beträgt. Der Rück­stau der geletz­ten Jahre sei abge­baut wor­den. Aktu­ell befin­den sich "nur" noch 250 Bau­an­träge im Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Die Anzahl der Bau­an­träge bleibt auf einem hohen Niveau. 

Bau­ord­nungs­amt bleibt problematisch

Pro­ble­ma­tisch bleibt nach wie vor die Per­so­nal­stärke im Außen­dienst des Bau­ord­nungs­am­tes. Nur ein Mit­ar­bei­ter steht zur­zeit zur Ver­fü­gung, um den Hin­wei­sen auf Ver­stöße von Mit­glieds­ge­mein­den oder Bür­gern nach­zu­ge­hen und diese mög­li­cher­weise ahn­den. Viel zu wenig für die­sen gro­ßen Land­kreis! Zwar sol­len auch sechs wei­tere Bau­in­ge­nieure unter­stüt­zen, aber in der Ver­gan­gen­heit hat dies schlecht funk­tio­niert. Mel­dun­gen von unse­rer Gemein­de­ver­wal­tung, selbst bei schwe­ren Ver­stö­ßen, wur­den und wer­den wenn über­haupt nur schlep­pend bearbeitet. 

Sym­bol­bild pixabay.com

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